Nummer 34
Bekanntmachung.
Telreff: Ausfuhr von Heu.
1. 2% stellv. Generalkommando
4. A. K. hat am 27. Februar
5# auf Grund des a 4
Ziff. des K.
sofortiger Wirksamteit —7
Anordnungen erlassen:
1. Die Ausfuhr von Heu und
Stroh aus dem Korpsbezirke
wird verboten.
Ausnahmen bewilligt die stellv.
A K.
Intendantur I.
2. Zuwiderhandlungen werden
mit Gefängnis bis zu einem
16
Jahr bestraft.
Noseuheim, den 4. März 1915.
Stadtmagistrat.
felaeugs-solnoten
Kosenbelm.
Die Feldzugssoldaten von 1866.
1870 und 71 beabsichtigen, am
Sountag, den 7. März c
nachmittags 4 Uhr
ihren Kameraden von 1914, 1915
im hiesigen „Kaiserbad“ einen
Besuch abzustatten, wozu an alle
Feldzügler ste Einladung
ix-Dekorationen
sind anzuheften.
Rosenheim, den 5. März 1915
Franz Winter, 1. Vorstand
Lideruh
« sozialist-Samstag,6.Mätz.ab-ab58Uhi
Gesamt-Probmit
dem Männer-Gesangver
in Thallers Gasthof
Bohnhosstraße.
Vollzähliges erscheinen wird
beten. 69t
Der Ausschuß
Fa#h. Cssino Rosonhein.
Am Sonntag, den 7. Märnachmittage
4½ Uhr ist im
Vereinslofal die
Eeneralersammilun
mit Vortrag, Nechunngsob
lage, Ausschußwahl, Bespre
chungvon Vereinsangelegenheiten
Die Mitgliedschaft wird un
dahlreiches Erscheinen ersucht.
44 Die Vorstandschaft
Auf Vorposten
m* vortreftliche Hienste die
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hung gegen Erköltunge
doechwillbommen jedem Krieger.
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Vake! 25 Pig., Dose 50 Sfg.
Srracchegided, neinDolo
aben in Apotheken sowie bei
—
7#
rbeudaher
Rosenhelmer Anzelger
Danlsagung.
Fär die vielen Beweise aufrichtiger Teilnahme anläßlich des Heldentodes
unseres auf dem Felde der Ehre gefallenen, herzensguten Vaters, Bruders,
Schwagers, Onkels und Paten 2431
Herrn Lorenz Lindner
Maschinist, Landwehrmann im 1. Landwehr= Juf.-Negt., 7. Komp.
sprechen wir Allen unseren tiefgefühltesten Dank aus. Besonderen Dank der verehrlichen
Freiw. Sanitätskolonne, sowie dem Kampfgenossen= und Beteranen-Ver.
fÜr die überaus zahlreiche Teilnahme beim hl. Seelengottesdienst.
De liefkrauernden biulerbllebenen.
Oblendorfis Peru-Guano
„Füulthornmarke“
E ist ein Unwersaldünger. 100
Der erste Grundsst der ratlonellen Anwsadusg künstl. Däsgemittel Ist:
nicht einseitig düngenl!
Mit Ohleuderffts Perv-Guaso „FUllboramarke“ erzielt man dle
höchsten Ernten
well er alle für die Pflanten erfor derllchen Nährutoffe ent#hät.
Huber Seiler, Rosenheim.
Bezugsquelle:
„Dollcs-Theater“
Oirektion: Alols Bach. Holel „Deutscher Kaiser“.
Sonntag, den 7. März 1915
Nachmittags 3 Uhr Jwei Vorstellungen! Abend# # Ub
Debornenwer3
Schauspiel in 3 Auszügen von Felix Philippi.
Billetten-Vorverkauf im Hotel „Deutscher Kaiser' Samstag von
3—5 Uhr, Sonntag ab 10 Uhr vormittagk. 2487
EVeginn der Nachmittags- Vorstellung punkt 3 Uhr.
Jungee 2#
Mastkuhfleisch
Plund 65 +
gi Frauschouen Samstotg, de
1irũh an bel
Jehen Mascher,
JIee, 70.
aller Art, genze Elurlchtunge
und elnzelne Stücke, kaule
Sle gur und blllig bel
Winh. Wernd
2 Papingztr. 12
nächst dem Bahnhof
hinter Thallers Gasthofs.
Keln Laden, daher bllllge Preis
Kufcof un die Einwohnerschart Kofenbeims!
Seit Ausbruch des Krieges sind die Feinde Deutschlands
estrebt, olle Zufuhren von Lebensmitteln zu unterbinden, um so
Lund und Volk auszuhungern und ciner etwaigen Fremdberrschaft
jefügig zu machen.
Dem kann und muß mit allem Nachdruck nud zwar so rechtseitig
enigegen gewirkt werden, daß das deutsche Volk nicht ge.
swungen wird, sich der Willkür fremder Horden preiszugeben
Zum Zweck: einer solchen Aufklärung über die von der Stadtemeinde
bereits getroffenen und noch in Aussicht stehenden Maß.
rahmen findet am Sonntag, den 7. März nachmittags 3 Uhe
im großen Saubr äuseale am Ludwigsplatz eine all.
Hrhll#
roh u. ausgelassen,
kauft
zu höchsten
Tagespreisen
und tauscht
selbes gegeo
Ware um 377
J. Kerschbaumer
Sellensieder.
ue öffentl 2128
aemei ffentliche 2426 Banmwoll-Garne
0 Estremebura-Garne
Versammlung i.
Stick= und Häckel- e
statt. empfeedll in bester Auswahl
Karl Stempliuger
Tagesorbn#ng:
dle Lebensmillelversorgung der Bevölkerung
vrmn. Frz. Metzger)
in RNosenheim. Spezlal-Geschäft in Wolle und Gam.
k% enhei
Berichterstatter: Karl Göpfert, Gem.-Bevollm. Resenheim. Teleson 111. a 22
Frauen und Männer Rosenheims! Erscheint vollzahlig in Braune Nabatmarken 1000
der Versammlung, um zemeinwirtschaftlich mit beraten zu können,
wie die Folgen des #neltkrieges dem gesamten konsumlerenden m Aestauretkn
Vublistum erträglich gestaltet werden können. Die Zeit ist ernst. Hlerharl-Kolbermoor
Aufklärung tut not. wird Samstag gutgemöstetes
Der Einbernser: Alois Köck.
Kuhfleisch
per Pfund 65 Pig. ausgehauen
Geneigter Abnahme sieht entgegen
a##t Flmadrve —–— #b#renst mi
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Rosenhautos,solbekmoot
Seit
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WHMSVIIIM Iankssswsssesssseqowigøcimess
GastwittMnlethakt
Samstag, 6. März 1016
Berichtigung
einer
Terminsbestimmung.
Die in der Sache bteestend die Inongtneiirn bes Anwesens
Hs.-Nr. 32 d i rien Nr. 53 det
„Rosenheimer — er" verdffallich - Leensetei ünmung wird
bhin 2l sorescha d de der Tstentlichte Termn nicht om 17. Mar
ondern
Samstag. den, 17. April 1915
vrmitta
snt Amtskanglei das E—. Nosenzeim 1 in Rosenheim
Kofenbenn, den 3. März 1915.
K. B. Notariat Rosenheim l.
(L. S.) Inflizrat Geimer, K. Notar.
fschhinung In MWatl- v. hutranmecht s Lenahue.
Der Stadtmagistrat Nosenheim laßt ng gephorgns des
Nehlversorgungsausschufses auf Grund des § 36 der Bundesratsbehanntmachung
vom 25. Sebruar 1918 über die Regelung
des Verkehrs mit Brotgetreide und Maehl und der hiezu erlassenen
Ausführungsbestimmungen vom 28. Januar 1915 nachfolgende
on der K. Uegierung von Oberbapern, Kammer des INnnern
renchmigle
Anordnung zur Regelung des Verbrauchs von Mehl und Brot.
; 1.
Die Abgabe von Mehl. Teigwaren und Brot durch Rosenheimer
Händler, Handelsmuhlen, Sabrikanten, Bächer und Teigvarengeschäfte
nach auswärts, also auch in die Hachbargzemeinden
ist grundsätzlich verboten.
Dieses Verbot erstreckt sich auch auf die bisher nach § 4
Absatz 4 lit. e zuldssige Ausfuhr von 1/4 des Monatsverbrauchs.
Die ausnahmsweise Ausfuhrerlaubnis (Abgabe nach ausvärts)
Kkann vom Stadtmagistrat Rosenheim erteilt werden,
regelmäßig aber nur an Kommunalverbände und regelmaßig
lmur unter der Bedingung, daß durch diese Kommunalverbände
loco Lagerhaus Rosenheim oder die vom UMlagistrat Rosenheim
bestimmte Mühle oder Stelle die Einfuhr eniforechender Mehloder
Getreidemengen sichergestellt ist.
In allen gewerblichen Jeittcben. „in“ welchen Brot oder
andere Nahrungsmittel hergestellt werden
Virtschaften, Teigwarengeschafte) darf hich Mehl nur in einer
lenge verarbeitet werden, dic 3/4 Teilen des durchschnittlichen
agesverbrauchs vom 1.—15 Januar 1915 entspricht.
5 3
Hotels, Wirtschaften und ahnliche öffentliche Betriebe dürfen
in Brot und Miehl insgesamt nur mehr die Hälfte des durchnittlichen
TLagesverbrauchs vom 1.—15. Januar 1916 beziehenz
um ghiberis ist die Genehmigung des Stadtmagistrals erorderli
5 1½
Das Auflegen und Aufstelen von Brot jeder Art oder vont
londitorwaren auf Gasttischen in Wirtschaften und Kaffeehdusern
wwie in Konditoreien, in welchen „affee verobreicht wird, ift
zerboten.
In Kotels und wirischaied dürfen meblfpeisen. nur quf
zusdrückliches VDerlangen eines Gastes verabreicht werden, auf
den Speiseharten dürfen meh rasen nicht angeboten werden.
In Kotels und wirschafern darf zu einer Mahlzeit jeweils
uicht mehr als ein 3 — Brot verabreicht werden.
87.
Zur Bereitung von Kuchen im Sinne der Bundesratsvertrdnung
vom 5. Januar 1915 über die Bereitung von Backvaren
§ 1 Abfs. 3 (R. G. Bl. S. 8) dürfen nicht mehr als 10
vewichtsteilen Wo#e#izen- und Roggenmehl auf 100 Gewichtsteile
er Bachmasse verwendet werden.
Diese Anordnung gilt für jede Art von Kuchenbereitung.
ulso für Bächereien und Konditoreien, auch wenn diese nur
men Uebenbetrieb bilden, für Konsumentenvereinigungen und
ür Haushaltungen.
8.
Saͤmlliche Besitzer von Nlehl iWeizen-. Roggen-, Haferind
Gerstenmehl) und ausgedroschenem Getreide, welche bei der
orratserhebung vom 1. Sebruar 1915 von einer Anzeige der
vorhandenen Menge befreit waren, weil ihre vorräte weniger
ils 1 Doppelzentner betrugen, sind nunmehr verpflichtet auf
ergehende Aufforderung auch diese vorräte unter einem Doppeljzentner
anzuzeigen.
809.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden
zemaß § 14 der Bundesratsbekanntmachung vom 25. Januar
i915 mit Gefaͤngnis bis zu 6 Wochen as OGeldftrafe bis zu
1500 4 bestraft, es kann auch die Schließung des ceschaäftes
ungeordnet werden.
10.
Diese Anordnung trilt bofort in Krafst.
Nosenheim, den 1. Mlärz 1915.
Stadtmagistrat.
1971
Mittelschwers Leitspiodeldrahbäole
für Kraftbelrieb 3 Revolvesbänke, W
alcht über 2 m Dreblänge, neu oder Hobraucht, ab
gut erhalten, gegen Barzahlung *
zu #u#e- gesucht.
In lchrikllichen Anerbletungen Sren rs von
Mäuge, Kieme#
W Vreitsord rong. Tu r ur
Spindei bn Ollerten unter N. M. 8534 a
Nudels Mosse. Nüruhers
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