Full text : Rosenheimer Anzeiger. 61. Jahrngang (61)

Nummer  34

Bekanntmachung.

Telreff:  Ausfuhr  von  Heu.
1.  2%  stellv.  Generalkommando
4.  A.  K.  hat  am  27.  Februar
5#  auf  Grund  des  a  4
Ziff.  des  K.
sofortiger  Wirksamteit  —7
Anordnungen  erlassen:
1.  Die  Ausfuhr  von  Heu  und
Stroh  aus  dem  Korpsbezirke
  wird  verboten.

Ausnahmen  bewilligt  die  stellv.
A  K.

Intendantur  I.
2.  Zuwiderhandlungen  werden
mit  Gefängnis  bis  zu  einem

16

Jahr  bestraft.

Noseuheim,  den  4.  März  1915.
Stadtmagistrat.

 

felaeugs-solnoten
Kosenbelm.

Die  Feldzugssoldaten  von  1866.
1870  und  71  beabsichtigen,  am
Sountag,  den  7.  März  c
nachmittags  4  Uhr
ihren  Kameraden  von  1914,  1915
im  hiesigen  „Kaiserbad“  einen
Besuch  abzustatten,  wozu  an  alle
Feldzügler  ste  Einladung

ix-Dekorationen

  sind  anzuheften.
Rosenheim,  den  5.  März  1915
Franz  Winter,  1.  Vorstand

Lideruh

«  sozialist-Samstag,6.Mätz.ab-ab58Uhi


Gesamt-Probmit

  dem  Männer-Gesangver
in  Thallers  Gasthof
Bohnhosstraße.
Vollzähliges  erscheinen  wird
beten.  69t

 

 

Der  Ausschuß
Fa#h.  Cssino  Rosonhein.

Am  Sonntag,  den  7.  Märnachmittage
  4½  Uhr  ist  im
Vereinslofal  die

Eeneralersammilun

mit  Vortrag,  Nechunngsob
lage,  Ausschußwahl,  Bespre
chungvon  Vereinsangelegenheiten
Die  Mitgliedschaft  wird  un
dahlreiches  Erscheinen  ersucht.
44  Die  Vorstandschaft
Auf  Vorposten

m*  vortreftliche  Hienste  die
*  *5  Zabren  bewährtien

     

 

hebrauchen
lie  denen

—

  
         
   
  
    

#  erleu,  rerss  ,
eih  4

enden
Keu  PZoalee  sottn  als  Bor
hung  gegen  Erköltunge
doechwillbommen  jedem  Krieger.

9
6100  not  begl.  Zeu  dn  n
dern  unde  Prinaten
ols.
o  n  ee
#
Vake!  25  Pig.,  Dose  50  Sfg.

Srracchegided,  neinDolo
aben  in  Apotheken  sowie  bei

—
7#
rbeudaher


 

Rosenhelmer  Anzelger

 
  

Danlsagung.
Fär  die  vielen  Beweise  aufrichtiger  Teilnahme  anläßlich  des  Heldentodes

unseres  auf  dem  Felde  der  Ehre  gefallenen,  herzensguten  Vaters,  Bruders,
Schwagers,  Onkels  und  Paten  2431

Herrn  Lorenz  Lindner

Maschinist,  Landwehrmann  im  1.  Landwehr=  Juf.-Negt.,  7.  Komp.

 
         
 

  

sprechen  wir  Allen  unseren  tiefgefühltesten  Dank  aus.  Besonderen  Dank  der  verehrlichen
  Freiw.  Sanitätskolonne,  sowie  dem  Kampfgenossen=  und  Beteranen-Ver.
fÜr  die  überaus  zahlreiche  Teilnahme  beim  hl.  Seelengottesdienst.

De  liefkrauernden  biulerbllebenen.

Oblendorfis  Peru-Guano

„Füulthornmarke“

E  ist  ein  Unwersaldünger.  100

Der  erste  Grundsst  der  ratlonellen  Anwsadusg  künstl.  Däsgemittel  Ist:
nicht  einseitig  düngenl!
Mit  Ohleuderffts  Perv-Guaso  „FUllboramarke“  erzielt  man  dle

höchsten  Ernten

well  er  alle  für  die  Pflanten  erfor  derllchen  Nährutoffe  ent#hät.

Huber  Seiler,  Rosenheim.

 

Bezugsquelle:

„Dollcs-Theater“

Oirektion:  Alols  Bach.  Holel  „Deutscher  Kaiser“.
Sonntag,  den  7.  März  1915

Nachmittags  3  Uhr  Jwei  Vorstellungen!  Abend#  #  Ub

Debornenwer3

Schauspiel  in  3  Auszügen  von  Felix  Philippi.
Billetten-Vorverkauf  im  Hotel  „Deutscher  Kaiser'  Samstag  von
3—5  Uhr,  Sonntag  ab  10  Uhr  vormittagk.  2487

EVeginn  der  Nachmittags-  Vorstellung  punkt  3  Uhr.

 

 

Jungee  2#

Mastkuhfleisch

Plund  65  +
gi  Frauschouen  Samstotg,  de
1irũh  an  bel

Jehen  Mascher,
JIee,  70.

aller  Art,  genze  Elurlchtunge
und  elnzelne  Stücke,  kaule
Sle  gur  und  blllig  bel

Winh.  Wernd
2  Papingztr.  12
nächst  dem  Bahnhof

hinter  Thallers  Gasthofs.

Keln  Laden,  daher  bllllge  Preis

 

 

 

Kufcof  un  die  Einwohnerschart  Kofenbeims!
Seit  Ausbruch  des  Krieges  sind  die  Feinde  Deutschlands
estrebt,  olle  Zufuhren  von  Lebensmitteln  zu  unterbinden,  um  so
Lund  und  Volk  auszuhungern  und  ciner  etwaigen  Fremdberrschaft
jefügig  zu  machen.
Dem  kann  und  muß  mit  allem  Nachdruck  nud  zwar  so  rechtseitig
  enigegen  gewirkt  werden,  daß  das  deutsche  Volk  nicht  ge.
swungen  wird,  sich  der  Willkür  fremder  Horden  preiszugeben
Zum  Zweck:  einer  solchen  Aufklärung  über  die  von  der  Stadtemeinde
  bereits  getroffenen  und  noch  in  Aussicht  stehenden  Maß.
rahmen  findet  am  Sonntag,  den  7.  März  nachmittags  3  Uhe
im  großen  Saubr  äuseale  am  Ludwigsplatz  eine  all.

Hrhll#

roh  u.  ausgelassen,
  kauft
zu  höchsten

Tagespreisen
und  tauscht
selbes  gegeo
Ware  um  377

J.  Kerschbaumer

Sellensieder.

 

ue  öffentl  2128
aemei  ffentliche  2426  Banmwoll-Garne
0  Estremebura-Garne
Versammlung  i.
Stick=  und  Häckel-  e

statt.  empfeedll  in  bester  Auswahl

Karl  Stempliuger

Tagesorbn#ng:

dle  Lebensmillelversorgung  der  Bevölkerung

vrmn.  Frz.  Metzger)
in  RNosenheim.  Spezlal-Geschäft  in  Wolle  und  Gam.
k%  enhei
Berichterstatter:  Karl  Göpfert,  Gem.-Bevollm.  Resenheim.  Teleson  111.  a  22
Frauen  und  Männer  Rosenheims!  Erscheint  vollzahlig  in  Braune  Nabatmarken  1000
der  Versammlung,  um  zemeinwirtschaftlich  mit  beraten  zu  können,

wie  die  Folgen  des  #neltkrieges  dem  gesamten  konsumlerenden  m  Aestauretkn
Vublistum  erträglich  gestaltet  werden  können.  Die  Zeit  ist  ernst.  Hlerharl-Kolbermoor
Aufklärung  tut  not.  wird  Samstag  gutgemöstetes

Der  Einbernser:  Alois  Köck.

 

Kuhfleisch

per  Pfund  65  Pig.  ausgehauen
Geneigter  Abnahme  sieht  entgegen

 

a##t  Flmadrve  —–—  #b#renst  mi
Il

 

IIIMIU

Rosenhautos,solbekmoot


Seit

 

 

-—

WHMSVIIIM  Iankssswsssesssseqowigøcimess

 

 

 

GastwittMnlethakt

 

 

    
       
    
 
      

Samstag,  6.  März  1016

Berichtigung

einer

Terminsbestimmung.

Die  in  der  Sache  bteestend  die  Inongtneiirn  bes  Anwesens

  Hs.-Nr.  32  d  i  rien  Nr.  53  det

„Rosenheimer  —  er"  verdffallich  -  Leensetei  ünmung  wird

bhin  2l  sorescha  d  de  der  Tstentlichte  Termn  nicht  om  17.  Mar
ondern

Samstag.  den,  17.  April  1915
vrmitta
snt  Amtskanglei  das  E—.  Nosenzeim  1  in  Rosenheim
Kofenbenn,  den  3.  März  1915.
K.  B.  Notariat  Rosenheim  l.

(L.  S.)  Inflizrat  Geimer,  K.  Notar.

fschhinung  In  MWatl-  v.  hutranmecht  s  Lenahue.

Der  Stadtmagistrat  Nosenheim  laßt  ng  gephorgns  des
Nehlversorgungsausschufses  auf  Grund  des  §  36  der  Bundesratsbehanntmachung
  vom  25.  Sebruar  1918  über  die  Regelung
des  Verkehrs  mit  Brotgetreide  und  Maehl  und  der  hiezu  erlassenen
Ausführungsbestimmungen  vom  28.  Januar  1915  nachfolgende
on  der  K.  Uegierung  von  Oberbapern,  Kammer  des  INnnern
renchmigle

Anordnung  zur  Regelung  des  Verbrauchs  von  Mehl  und  Brot.

;  1.

Die  Abgabe  von  Mehl.  Teigwaren  und  Brot  durch  Rosenheimer
  Händler,  Handelsmuhlen,  Sabrikanten,  Bächer  und  Teigvarengeschäfte
  nach  auswärts,  also  auch  in  die  Hachbargzemeinden
  ist  grundsätzlich  verboten.

Dieses  Verbot  erstreckt  sich  auch  auf  die  bisher  nach  §  4
Absatz  4  lit.  e  zuldssige  Ausfuhr  von  1/4  des  Monatsverbrauchs.

Die  ausnahmsweise  Ausfuhrerlaubnis  (Abgabe  nach  ausvärts)
  Kkann  vom  Stadtmagistrat  Rosenheim  erteilt  werden,
regelmäßig  aber  nur  an  Kommunalverbände  und  regelmaßig
lmur  unter  der  Bedingung,  daß  durch  diese  Kommunalverbände
loco  Lagerhaus  Rosenheim  oder  die  vom  UMlagistrat  Rosenheim
bestimmte  Mühle  oder  Stelle  die  Einfuhr  eniforechender  Mehloder
  Getreidemengen  sichergestellt  ist.

In  allen  gewerblichen  Jeittcben.  „in“  welchen  Brot  oder
andere  Nahrungsmittel  hergestellt  werden
Virtschaften,  Teigwarengeschafte)  darf  hich  Mehl  nur  in  einer
lenge  verarbeitet  werden,  dic  3/4  Teilen  des  durchschnittlichen
agesverbrauchs  vom  1.—15  Januar  1915  entspricht.

5  3
Hotels,  Wirtschaften  und  ahnliche  öffentliche  Betriebe  dürfen
in  Brot  und  Miehl  insgesamt  nur  mehr  die  Hälfte  des  durchnittlichen
  TLagesverbrauchs  vom  1.—15.  Januar  1916  beziehenz
um  ghiberis  ist  die  Genehmigung  des  Stadtmagistrals  erorderli


5  1½
Das  Auflegen  und  Aufstelen  von  Brot  jeder  Art  oder  vont
londitorwaren  auf  Gasttischen  in  Wirtschaften  und  Kaffeehdusern
wwie  in  Konditoreien,  in  welchen  „affee  verobreicht  wird,  ift
zerboten.

In  Kotels  und  wirischaied  dürfen  meblfpeisen.  nur  quf
zusdrückliches  VDerlangen  eines  Gastes  verabreicht  werden,  auf
den  Speiseharten  dürfen  meh  rasen  nicht  angeboten  werden.

In  Kotels  und  wirschafern  darf  zu  einer  Mahlzeit  jeweils
uicht  mehr  als  ein  3  —  Brot  verabreicht  werden.
87.

Zur  Bereitung  von  Kuchen  im  Sinne  der  Bundesratsvertrdnung
  vom  5.  Januar  1915  über  die  Bereitung  von  Backvaren
  §  1  Abfs.  3  (R.  G.  Bl.  S.  8)  dürfen  nicht  mehr  als  10
vewichtsteilen  Wo#e#izen-  und  Roggenmehl  auf  100  Gewichtsteile
er  Bachmasse  verwendet  werden.

Diese  Anordnung  gilt  für  jede  Art  von  Kuchenbereitung.
ulso  für  Bächereien  und  Konditoreien,  auch  wenn  diese  nur
men  Uebenbetrieb  bilden,  für  Konsumentenvereinigungen  und
ür  Haushaltungen.

8.

Saͤmlliche  Besitzer  von  Nlehl  iWeizen-.  Roggen-,  Haferind
  Gerstenmehl)  und  ausgedroschenem  Getreide,  welche  bei  der
orratserhebung  vom  1.  Sebruar  1915  von  einer  Anzeige  der
vorhandenen  Menge  befreit  waren,  weil  ihre  vorräte  weniger
ils  1  Doppelzentner  betrugen,  sind  nunmehr  verpflichtet  auf
ergehende  Aufforderung  auch  diese  vorräte  unter  einem  Doppeljzentner
  anzuzeigen.

809.

Zuwiderhandlungen  gegen  vorstehende  Bestimmungen  werden
zemaß  §  14  der  Bundesratsbekanntmachung  vom  25.  Januar
i915  mit  Gefaͤngnis  bis  zu  6  Wochen  as  OGeldftrafe  bis  zu
1500  4  bestraft,  es  kann  auch  die  Schließung  des  ceschaäftes
ungeordnet  werden.

10.
Diese  Anordnung  trilt  bofort  in  Krafst.
Nosenheim,  den  1.  Mlärz  1915.
Stadtmagistrat.

1971

 

     
 

Mittelschwers  Leitspiodeldrahbäole

für  Kraftbelrieb  3  Revolvesbänke,  W
alcht  über  2  m  Dreblänge,  neu  oder  Hobraucht,  ab
gut  erhalten,  gegen  Barzahlung  *

zu  #u#e-  gesucht.

In  lchrikllichen  Anerbletungen  Sren  rs  von
Mäuge,  Kieme#
W  Vreitsord  rong.  Tu  r  ur
Spindei  bn  Ollerten  unter  N.  M.  8534  a
Nudels  Mosse.  Nüruhers

      
   
   

 
 
 

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