524 Österreichs Antrag vom 1. Juni eine direkte Provokation.
371. Erlaß an die Missionen in Paris, London, Florenz, Petersburg,
München und am Bundestag.
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]
Berlin, den 4. Juni 1866.
Ew. pp. habe ich bereits früher den Erlaß mitgeteilt, welchen ich unter dem 7. v. M. mit
Rücksicht auf die Depesche des Grafen von Mensdorff vom 26. April in der Frage der
Elbherzogtümer an den Königlichen Gesandten in Wien¹ gerichtet habe. Ich hatte zu dieser
Eröffnung absichtlich die Form einer vertraulichen, nicht zur abschriftlichen Mitteilung be-
stimmten Äußerung gewählt, weil die Erfahrung mich gelehrt hatte, daß eine wirkliche Ver-
ständigung nicht durch den Austausch von Aktenstücken, welche unmittelbar in die Öffent-
lichkeit zu gelangen pflegen, gefördert wird, und weil es der ernste Wunsch der Königlichen
Regierung war, dem Wiener Kabinette noch die Möglichkeit zu einer Anknüpfung darzu-
bieten oder offenzuhalten. Wir hatten auch in der ersten Zeit Ursache anzunehmen, daß
dieser unser Schritt in Wien gewürdigt werde, und Graf Mensdorff schien nach seinen Äuße-
rungen gegen den Freiherrn von Werther darin eine solche Möglichkeit zu erblicken; wie
denn auch der Inhalt unseres Erlasses, wo er bekannt geworden, als ein die Hoffnung auf
Erhaltung des Friedens vermehrendes Symptom friedfertiger Gesinnung angesehen worden ist.
Wir haben vergebens auf eine Erwiderung oder auch nur auf eine Äußerung des
Kaiserlichen Gesandten darüber gewartet.
Als Antwort auf unser versöhnliches Entgegenkommen müssen wir vielmehr die am
1. Juni in Frankfurt a. M. von der Kaiserlich Österreichischen Regierung am Bundestage
abgegebene Erklärung ansehen, worin sie nach einem den Tatsachen widersprechenden und für
Preußen verletzenden Rückblick dem Bunde die Entscheidung über die Schleswig-Holsteinsche
Angelegenheit anheimstellt und zugleich von einem Souveränitätsakte in Holstein, nämlich der
Berufung der Stände, Anzeige macht, wozu sie einseitig von dem Augenblicke an nicht mehr
berechtigt ist, wo sie durch die Verweisung an den Bund sich von dem Gasteiner Vertrag
losgesagt und damit an Stelle der bisherigen geographischen Teilung das alte Verhältnis des
Kondominats wieder in Wirksamkeit gesetzt hat.
Wir haben sowohl gegen diesen unberechtigten einseitigen Akt als gegen die ebenso un-
berechtigte Verfügung über unsere Rechte durch Übertragung an den Bund bereits in
Wien Protest eingelegt und behalten uns weitere Schritte vor.
Zunächst aber kann ich nicht umhin, es auszusprechen, daß wir in diesem Verfahren der
österreichischen Regierung nur die Absicht einer direkten Provokation und den Wunsch, den
Bruch und den Krieg zu erzwingen, erblicken können.
Alle unsere Wahrnehmungen stimmen damit überein, daß in Wien der Entschluß, den
Krieg gegen Preußen zu führen, feststeht.
Vertraulich kann ich Ew. pp. auf allerhöchste Ermächtigung mitteilen, daß zur Zeit, wo
wir die eingangs erwähnte versöhnliche Äußerung nach Wien richteten, der König, von der
Pflicht, den Frieden so lange wie möglich zu erhalten, durchdrungen, auf eine von unbeteiligter
Seite her in Wien und demnächst bei Seiner Majestät ohne Beteiligung des Ministeriums
angebrachte Eröffnung behufs direkter Verständigung bereitwillig eingegangen ist, um sich
zu versichern, ob bei Seiner Majestät dem Kaiser von Österreich noch der Wunsch vorhanden
1 Siehe Nr. 332.