Unbegreifliches Zögern Manteuffels. 531
Manteuffel mit seinen Truppen nur langsam. Gegen Bismarcks Weisung vom 7. Juni auf
Erlaß einer Proklamation betreffs Übernahme der Regierung des Holsteinschen erhob er in
einem Telegramm vom 9. Bedenken.
Berlin, den 9. Juni.
Telegramm von heut früh erhalten. Ich hatte statt dessen Nachricht von der Ausführung
der durch Plessen überbrachten Instruction gehofft. Wenn dieß nicht sofort geschieht, ver-
wirren wir die Gemüther hier, besonders in der Armee, und verlieren den günstigen Augen-
blick, um einer Situation ein Ende zu machen, die wir nicht lange tragen können, während
sie unsre Gegner in Deutschland täglich mehrt u[nd] stärkt.
Ich ersuche Sie auf allerhöchsten Befehl, unverzüglich nach Maßgabe der Instruction
vom 7. zu verfahren unter Bezugnahme auf Gablenz's Weigerung, einseitige Berufung der
Stände zu sistiren. Diesen Vorwand haben wir vielleicht schon morgen nicht mehr. Für die
nachtheilige Rückwirkung weitrer Zögerung auf unsre politische Gesammtlage werde ich
jede Verantwortung von mir ablehnen müssen.
Die freundschaftliche Art, in welcher sich das Bisherige vollzogen hat, ist vielleicht
practisch günstig, der öffentlichen Meinung hier aber befremdlich, um so mehr als man glaubte,
daß Sie den Uebergang zur Action selbst nöthig hielten. Dieß nur, um Ihnen die hiesige Stim-
mung zu bezeichnen. Bitte umgehend Antwort über Empfang.
Sollte der Augustenburger irgendwo, sei es auch in Altona, proclamirt werden, so
haben Sie dieses mit allen Mitteln zu hindern respective zu unterdrücken.
*380. Telegramm an den Gouverneur von Schleswig
Generalleutnant Freiherrn von Manteuffel.
[Eigenhändiges Konzept.]
Berlin, den 9. Juni 1866.
S[eine] M[ajestät] der König befiehlt mir soeben, meinem Telegramm von heut Mittag
Nachstehendes hinzuzufügen:
Die unverzüglich zu erlassende Proclamation wegen Uebernahme der Regirung von
Holstein u[nd] Absetzung der in Altona wollen Ew. pp. in kurzem und trocknem Styl halten,
lediglich erklärend, daß Sie zur Wahrung der Rechte des Königs von Holstein, nachdem Oest-
reich bei einseitiger Berufung der Stände beharrt, auf Allerh[öchsten] Befehl das Herzog-
thum in Besitz nehmen, die Verwaltung desselben leiten werden, die bisherige, jetzt in
Altona befindliche Landesregirung absetzen und verbieten, derselben ferner Folge zu leisten,
daß Sie Gehorsam erwarten u[nd] durch die Spannung der Situation genöthigt wären, ihn
zu erzwingen, wo er verweigert würde. Der König wünscht keine ornamentalen Zusätze,
reinen Geschäftsstyl in der Proklamation, vor allem aber schnelle Ausführung der
Instruction v[om] 7., die bereits an befreundete fremde Höfe mitgetheilt ist.
*381. Schreiben an den Gouverneur von Schleswig-Holstein
Generalleutnant Freiherrn von Manteuffel.
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]
Berlin, den 9. Juni 1866.
Ew. pp. gefälliges Telegramm von heut morgen sagt mir zu meiner Überraschung und
meinem Bedauern, daß Ew. pp. den Ihnen durch Baron Plessen überbrachten Aktionsplan,
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