Volltext: Bismarck Die gesammelten Werke. Band 5. (5)

Unbegreifliches Zögern Manteuffels. 531 
Manteuffel mit seinen Truppen nur langsam. Gegen Bismarcks Weisung vom 7. Juni auf 
Erlaß einer Proklamation betreffs Übernahme der Regierung des Holsteinschen erhob er in 
einem Telegramm vom 9. Bedenken.  
   
Berlin, den 9. Juni. 
Telegramm von heut früh erhalten. Ich hatte statt dessen Nachricht von der Ausführung 
der durch Plessen überbrachten Instruction gehofft. Wenn dieß nicht sofort geschieht, ver- 
wirren wir die Gemüther hier, besonders in der Armee, und verlieren den günstigen Augen- 
blick, um einer Situation ein Ende zu machen, die wir nicht lange tragen können, während 
sie unsre Gegner in Deutschland täglich mehrt u[nd] stärkt.  
Ich ersuche Sie auf allerhöchsten Befehl, unverzüglich nach Maßgabe der Instruction 
vom 7. zu verfahren unter Bezugnahme auf Gablenz's Weigerung, einseitige Berufung der 
Stände zu sistiren. Diesen Vorwand haben wir vielleicht schon morgen nicht mehr. Für die 
nachtheilige Rückwirkung weitrer Zögerung auf unsre politische Gesammtlage werde ich 
jede Verantwortung von mir ablehnen müssen. 
Die freundschaftliche Art, in welcher sich das Bisherige vollzogen hat, ist vielleicht 
practisch günstig, der öffentlichen Meinung hier aber befremdlich, um so mehr als man glaubte, 
daß Sie den Uebergang zur Action selbst nöthig hielten. Dieß nur, um Ihnen die hiesige Stim- 
mung zu bezeichnen. Bitte umgehend Antwort über Empfang. 
Sollte der Augustenburger irgendwo, sei es auch in Altona, proclamirt werden, so 
haben Sie dieses mit allen Mitteln zu hindern respective zu unterdrücken. 
*380. Telegramm an den Gouverneur von Schleswig 
Generalleutnant Freiherrn von Manteuffel. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
   Berlin, den 9. Juni 1866. 
S[eine] M[ajestät] der König befiehlt mir soeben, meinem Telegramm von heut Mittag 
Nachstehendes hinzuzufügen:   
Die unverzüglich zu erlassende Proclamation wegen Uebernahme der Regirung von 
Holstein u[nd] Absetzung der in Altona wollen Ew. pp. in kurzem und trocknem Styl halten, 
lediglich erklärend, daß Sie zur Wahrung der Rechte des Königs von Holstein, nachdem Oest- 
reich bei einseitiger Berufung der Stände beharrt, auf Allerh[öchsten] Befehl das Herzog- 
thum in Besitz nehmen, die Verwaltung desselben leiten werden, die bisherige, jetzt in 
Altona befindliche Landesregirung absetzen und verbieten, derselben ferner Folge zu leisten, 
daß Sie Gehorsam erwarten u[nd] durch die Spannung der Situation genöthigt wären, ihn 
zu erzwingen, wo er verweigert würde. Der König wünscht keine ornamentalen Zusätze, 
reinen Geschäftsstyl in der Proklamation, vor allem aber schnelle  Ausführung der 
Instruction v[om] 7., die bereits an befreundete fremde Höfe mitgetheilt ist. 
*381. Schreiben an den Gouverneur von Schleswig-Holstein 
Generalleutnant Freiherrn von Manteuffel. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 9. Juni 1866. 
Ew. pp. gefälliges Telegramm von heut morgen sagt mir zu meiner Überraschung und 
meinem Bedauern, daß Ew. pp. den Ihnen durch Baron Plessen überbrachten Aktionsplan, 
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