Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1837. (3)

(19

.—

C).
Scala

der

Abldbsungs-Sätze,

nach  welchen  die  der  Landrentenbank  überwiesenem  Renten  von  den
Verpflichteten  abgelöset  werden  können.

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