Samstag den 25. Februar 1860. 25. Jahrgang. M 4.
Dr. J. A. Peuffer#'s
Blätter für Rechtsanvendung
zunächst in Bayern.
Inbalt: Unvovdenkliche Verjährung und Herkommen in der Anwendung auf
Dienstbarkeilen nach preußlschem vandrechte. — Panralme berlrernen.
als Gogenrelchnie für Forstrechte. — Elnrede, als Mandalar kontra.
birt en. Beweislast. — Verjährung der Mei traktsklage nech
a . Höbru
be, s baben. Landrechte. — Unvordenklichkeit. Alter der Zeugen
Mittheilungen aus der Praris.
1.
Unvordenkliche Verjährung und Herkommen in der Anwen-
dung auf Dienstbarkeiten nach preußischem Landrechte.
(Vergl. Bd. XXIII S. 1 ff., S. 17 fl.)
Wir haben an der oben bemerkten Stelle un-
serer Zeitschrift zwei Entscheidungen der obersten
Gerichtshöfe in Jena und München in Bezug auf
das Wesen der unvordenklichen Verjährung einander
gegenübergestellt; es wird daher nicht uninteressant
sein, die Ansicht des k. Obertribunals in Berlin über
denselben Gegenstand um der Vergleichung willen
hier gleichfalls zu erwähnen. Der Fall betraf die
Klage einer Gemeinde in der Neumark gegen den
k. Fiskus auf das NRechen der Nadelstreu in einer
Staatswaldung, welche jedoch durch ein abänderndes
Erkenntniß des obersten Gerichtshofes in Ueberein-
stimmung mit dem erstrichterlichen Urtheile abgewie-
sen wurde. Aus den Gründen entheben wir:
In der neueren Zeit hat die gemeinrechtliche
Doktrin die Rechtslehre von der unvordenklichen
Verjährung vielfach besprochen und zum Gegen-
stande besonderer Schriften oder ausführlicher Ab-
Reue Folge V. Band.