Full text: Blatter für Rechtsanwendung. XXV. Band. (25)

Samstag den 25. Februar 1860. 25. Jahrgang. M 4. 
Dr. J. A. Peuffer#'s 
Blätter für Rechtsanvendung 
zunächst in Bayern. 
Inbalt: Unvovdenkliche Verjährung und Herkommen in der Anwendung auf 
Dienstbarkeilen nach preußlschem vandrechte. — Panralme berlrernen. 
als Gogenrelchnie für Forstrechte. — Elnrede, als Mandalar kontra. 
birt en. Beweislast. — Verjährung der Mei traktsklage nech 
a . Höbru 
be, s baben. Landrechte. — Unvordenklichkeit. Alter der Zeugen 
Mittheilungen aus der Praris. 
1. 
Unvordenkliche Verjährung und Herkommen in der Anwen- 
dung auf Dienstbarkeiten nach preußischem Landrechte. 
(Vergl. Bd. XXIII S. 1 ff., S. 17 fl.) 
Wir haben an der oben bemerkten Stelle un- 
serer Zeitschrift zwei Entscheidungen der obersten 
Gerichtshöfe in Jena und München in Bezug auf 
das Wesen der unvordenklichen Verjährung einander 
gegenübergestellt; es wird daher nicht uninteressant 
sein, die Ansicht des k. Obertribunals in Berlin über 
denselben Gegenstand um der Vergleichung willen 
hier gleichfalls zu erwähnen. Der Fall betraf die 
Klage einer Gemeinde in der Neumark gegen den 
k. Fiskus auf das NRechen der Nadelstreu in einer 
Staatswaldung, welche jedoch durch ein abänderndes 
Erkenntniß des obersten Gerichtshofes in Ueberein- 
stimmung mit dem erstrichterlichen Urtheile abgewie- 
sen wurde. Aus den Gründen entheben wir: 
In der neueren Zeit hat die gemeinrechtliche 
Doktrin die Rechtslehre von der unvordenklichen 
Verjährung vielfach besprochen und zum Gegen- 
stande besonderer Schriften oder ausführlicher Ab- 
Reue Folge V. Band.