ZXIU
8%. Desgleichen ei eines zum Militär-Krankenwärter ausszuhebenden Militärnn
on m m
. won won
2.
8.
2.
0.
pfli
Beurtheilung ‘der Militär- Dienstbrauchbarkeit "eines " militärpflichtigen
Arstes
Beurtheilung der Militär - Dienstbrauchbarkeit eines wilittepfichtigen
Pharmeceuten resp. Thierarstes
Aerztliche Untersuchung von dreij jährigen Freiwilligen, Jäger- -Lehrlingen,
Zöglingen des fmedicinisch- „chirurgischen Friedrich - Wilhelms-Instituts
im Allgemeinen . .
Nothwendige körperliche Eigenschaften der zum dreijährigen freiwilligen
Dienst sich meldenden jungen Leute, inel. derer, welche in der
Absicht, auf weitere Beförderung dienen zu wollen, eintreten
. Nothwendige körperliche Eigenschaften der zum freiwilligen Eintritt
in die Unteroffcier-Bchulen (früher Schulabtheilung) sich ‚ meldenden
jungen Leute
. Deohleichen der Jüger-Lehrlinge .
3. Desgleichen der Aspiranten des medicinisch- -chirurgischen Friedrich-Wilhelms-Instituts
und der medicinisch-chirurgischen Akademie für das
Militär
. Beurtbeilung der "körperlichen Dienstfühigkeit der zur "Anstellung. im
renz- und Gendarmerie-Dienst in Vorschlag zu bringenden Militärs
. Was bei Beurtheilung der Dienstfühigkeit resp. Dienstunfähigkeit der
in Reih’ und Glied stehenden Boldaten zu beachten ist
36. Aerztliche Untersuchung der dienstunfähigen resp. invaliden ' Soldaten
37.
Beurtheilung des Grades der Dienstunfähigkeit resp. Invalidität der
Soldaten und Bezeichnung der Krankheiten und Fehler, welche die
Garnison-Dienstfühigkeit resp. Halbinvalidität begründen .
38. Beurtheilung der Erwerbsfähigkeit der ganzinvaliden Soldaten
32.
. Beurtheilung der Invalidität der im Grenz- und Gendarmerie-Dienst
Beurtheilung der Invalidität bereits -entlassener Soldaten
Angestellten
. Ausstellung der ärztlichen Atteste über Militärpflichtige
. Ausstellung der ärztlichen Atteste über Soldaten . . .
. Vorschriften über den Gebrauch der Bezeichnung unfähig, unbrauc hbar,
untauglich zum Militärdienst, oder invalide bei Soldaten
41. Allgemeine Vorschriften über Ausstellung der #rztlichen Atteste über
Militärpflichtige, resp. über versorgungs- und nicht vorsorgungsberechtigte
Soldate,
. Superrevision n der ärztlichen Atteste "durch die Korps-General- „Aerzte .
C. Instruktion für Marine-Aerzte zur Untersuchung und Beurtheilung
der Dienstbrauchbarkeit oder Unbrauchbarkeit der in die
Königliche Marine einzustellenden resp. der in derselben dienenden
Mannschaften, sowie zur Beurtheilung der Invalidität im Dienst
befindlicher oder entlassener rn grrereohtigter Mannschaften
der Marine. Vom 3. November 1860. . ran
Vorbemerkung - . en. .
8
on. .ne®
2»
m.
OonnM
Wichtigkeit der ärztlichen Untersuchung der einzustellenden und im
Dienst stehenden Mannschaften termchang ihrer Diensttauglichkeit oder
Untauglichkeit resp. Invalidität .
Nothwendige körperliche Eigenschaften, welche die zum Ersatz für die
Marine auszuwählenden Mannschaften im Allgemeinen haben müssen
Marine-Theile, auf welche bei Beurtheilung der körperlichen Eigenschaften
der Dienstpflichtigen Rücksicht zu nehmen ist
Nothwendige körperliche Eigenschaften eines Matrose
Deamendige I körperliche Eigenschaften für die Mannschaften der Wert
ivision
Desgleichen für einen Schiffsjungen . een“
Desgleichen für einen Seesoldaten . on.
Desgleichen für einen Seeartilleristen . .
Desgleichen für einen einjährigen Freiwilligen i im "Allgemeinen 0.
Beurtheilung der körperlichen Eigenschaften für einen einjährigen Freiwilligen
mit Rücksicht auf den von ihm gewählten Marinethei
397
397