Das vatilanische Konzil. 23
vir können uns nicht verhehlen, daß selbst von warmen und wenen n Gliedern der Kirche
E So werden Lestrchtungen lam. als 9 das gonzi nene Elnnbenslttren. weshen in der csifen-
sz zbarung GottesnndmderUbultherungdersurchenichtemhaltenimdvetkundtgen und Grund-
säpe aufftellen lönne und werde, welche den Interessen des Christentums und der Kirche nachteilig,
mit den berechligten Ansprüchen des Staates, der Zivilisation und der Wissenschait sowie mit der
rechtmäßigen Freiheit und dem zeitlichen Wohle der Völler nicht verträglich seien ... Nie und
nimmer wird und kann ein allgemeines Konzil eine neue Lehre aussprechen, welche in der Heiligen
Schrift und in der apostolischen überlieferung nicht enthallen ist .. Auch braucht niemand zu
besorgen, das allgemeine Konzil werde in Unbedachtsamkeit und Übereilung Beschlüsse sassen,
welche ohne Not mit den bestehenden Verhältnissen und den Bedürfnissen der Gegenwart sich
in Widerspruch setzen, oder es werde nach der Weise schwärmerischer Menschen Anschaunngen,
Silten und Einrichtungen vergangener Zeiten in die Gegenwarl verpflanzen wollen.“
Trotz alledem wurde, nachdem das Konzil am 8. Dezember eröffnet worden war,
schon am 3. Januar 1870 von 369 Mitgliedern des Konzils die Bittschrist um Ver-
kündung der Unfehlbarkeit des Papstes eingebracht. Am 5. Januar bereits erließ
Bismarck hierauf an den preußischen Gesandten Grafen von Arnim in Rom eine
„Insiruktionsdepesche“, in welcher er diesem aufgab, hauptsächlich den deutschen, aber
auch den österreichisch-ungarischen Bischöfen „die Aktion“ beim Konzil gegen diese ge-
fährliche Neuerung zu überlassen und sie zu dieser Aktion anzuregen, weil „tiefein-
greisende Anderungen in dem Organismus der katholischen Kirche, wie sie durch die
absolutistischen Tendenzen der Kurialpartei angestrebt werden, nicht ohne Einfluß anf
die Beziehungen der Kirche zum Staat und damit auf die eigene Stellung der Bischöfe
der Regierung gegenüber bleiben würden“. Diese Anregung war vielleicht, zum Teil
wenigstens, der Antrieb zu jener bedeutsamen Vorstellung, welche Ende Jannar 1870
die in Rom versammelten deutschen und österreichischen Bischöfe gegen die Unfehlbar=
keitserklärung richteten. Kein Geringerer als der Kardinal Erzbischof von Nauscher
aus Wien hatte diese Schrift verfaßt. Sie wurde an den Papst selbst gerichtet, da die
Bitt seller sich billig darüber beschwerten, daß ihnen zugemutet werde, die Petition
wegen V
erkündigung der päpstlichen Unfehlbarkeit zu unterschreiben:
„Es ist gewiß verwunderlich“, sagen sie, „die Richter des Glanbens einzuladen, daß sie
noch vor der Verhandlung eine mit ihrer Unterschrift bekräftigte Erklärung über den erst zu
fällenden Spruch abgeben sollen.“ In der Sache selbst erklären sie: „Man darf nicht ver-
schweigen, daß aus den Schriften und Handlungen der Kirchenväter, aus echten Urkunden der
Geschichte und der katholischen Lehre selbst Schwierigkeilen hervorgehen, vor deren vollständiger
Lösung die empsohlene Lehre als eine von Gott enthüllte unmöglich vorgelegt werden lönnte
Für uns aber stehl fest, daß die Definilion, welche verlangt wird, den Feinden der Religion
eine Wasse geben würde.“ Deshalb bitten die Bischöse: „daß diese Lehre dem Konzil zur Be-
ralung nicht vorgelegt werde“.
Der Papst verweigerte wegen eines angeblichen Formsehlers die Annahme
dieser Vorstellung. Aber nun erhoben auch die katholischen Mächte Osterreich und
Frankreich nachdrückliche Warnungen und Porkteilungen. Graf Baeust schloß seine
Depesche (vom 10. Februar 1870) mit den Worten: „Wir dursten nicht nor der Er-