Autrag der Opposition auf Reichsministerien. Sozialistengesetz. Braunschw. Erbfolgefrage. 489
zuzustimmen, belehrte sie Eugen Richter, daß das mit dem von ihnen unterschriebenen
deutschfreisinnigen Programm „unwereinbar“ sei, denn dies sei „absichtlich“ so gefaßt
worden, um eine Verlängerung des Gesetzes „unmöglich“ zu machen. Die Kommis-
sionsmitglieder des Zentrums dagegen waren geteilter Meinung. Schorlemer-Alst
beantragte einfache Ablehnung, Windthorst verlangte Abänderung des Gesetzes. Als
dann Minister von Puttkamer am 28. April erklärte, daß die Negierung alle Amende-
ments ablehne und auf einfacher Bewilligung des Gesetzes bestehe und eventuell den
Reichstag auflösen werde, beschloß die Kommission am 1. Mai mit 10 gegen 10 Stim.
men, beim Reichstag auf Ablehnung der Verlängerung des Sozialistengesetzes an-
zutragen. Anders aber entschied der Reichstag in zweiter Lesung am 8.—10. Mai,
denn hier wurde die Verlängerung des unveränderten Gefetzes auf zwei weitere Jahre
mit 189 gegen 157 Stimmen genehmigt. Zur Mehrheit gehörten 25 dentschfreisinnige
und 39 ultramontane Stimmen, da diese Oppositionsmänner den jetzigen Zeitpunkt
und diesen Anlaß zu einer Reichstagsauflösung durchaus nicht günstig für die Aus-
sichten ihrer Parteien bei den Neuwahlen hielten. In der dritten Lesung, am 12. Mai,
wurde das Gefetz mit 178 gegen 115 Stimmen angenommen. Ein Jahr später ent-
hüllte der deutschfreisinnige Abgeordnete Kämpffer in der „Leipziger Bürger-Zeitung“
durch Abdruck von Briefen ein höchst interessantes Manöver des sogen. „General=
adjutanten Eugen Richters, des Abgeordneten Philipps, bei der Abstimmung zu Ende
der zweiten Lesung am 10. Mai 1884. Während die Wortführer des Deutschfreisinns
nämlich im Reichstag und in der Presse die Verlängerung des Sozialistengesetzes be-
kämpften, um sich für künftige Wahlkämpfe, namentlich bei Stichwahlen, die Stimmen
der Sozialdemokraten zu sichern, und während die Partei in ihrer großen Mehrheit
gegen das Gefetz auch stimmte, hatte doch die Parteileitung im stillen dafür gesorgt, daß
der „Mannesmut ihrer Uberzeugung“ im Reichstag nicht etwa zur Mehrheit gelange.
Denn dann wäre sofort die der Partei sehr unliebsame Auflösung des Reichstags ein-
getreten. Um das zu vermeiden, wurde eine große Anzahl von Parteimitgliedern,
die als Gegner des Gesetzes bekannt waren, vor der Abstimmung von Richters
Generaladjutanten' einfach abkommandiert, indem er sie brieflich benachrichtigte: „daß
ihre Anwesenheit bei der Abstimmung über das Gesetz nicht erforderlich sei“ (Schultheß
a. a. O. 1885, S. 31).
Der welfische Führer der Ultramontanen, Windthorst, fand dagegen plötzlich
einen nenen, ergiebigen Anlaß zur Bethätigung feiner welfisch-reichsfeindlichen Ge-
sinnung. Denn mit dem am 18. Oktober 1884 erfolgten Tode des Herzogs Wilhelm
von Braunschweig trat die brannschweigische Erbfolgefrage mit in den Vorder-
grund des ösfentlichen deutschen Interesses. Windthorst war aber der Anwalt und
Fürsprech des Herzogs von Cumberland und dieser unstreitig der rechimäßige Nach-
jolger des eben verstorbenen letzten Sprosses des uralten Welsenstammes älterer Linie.
Nurr bestand für die Einsetzung des Herzogs in diese Erbschaft das Hindernis seiner
unüberwindlichen Abneigung, die Annexion von Hannover und das Deutsche Neich
anzuerkennen. Mit Rücksicht auf diese Gesinmung seines Thronerben hatte der letzte
braunschweigische Herzog am 16. Febr. 1879 mit dem Landtag ein Regentschaftsgesen#