im Spiegel der ersten französischen Revolution. 11
meinden. Er bezog die von seinen Richtern verhängten Bußen
und Geldstrafen, die Hinterlassenschaft Hingerichteter, das Ver—
mögen der zum Tode und zur Gütereinziehung Verurteilten.
Er war der Erbe aller kinderlosen Unehelichen, der Eigentümer
verlorener Sachen, erhielt ein Drittel oder die Hälfte aller auf
seinem Boden gefundenen Schätze, sowie des Strandgutes. Alles
seit zehn Jahren unbebaute Land wächst seinem Eigentum hinzu.
In Elsaß-Lothringen ist die gesamte Regierung des Kantons in
seiner Hand. Die Unterthanen zahlen ihm für seinen Schutz
eine Fürsorg- und Rettungssteuer, eine Lauer- und Wachtsteuer,
Ohmgeld, Herd- und Herdensteuer. Bei jedem Grundstücks-
verkauf erhält er ein Sechstel, bis ein Fünftel, ja ein Viertel
des Kaufpreises als Abgabe; eine ganze Jahresrente bei jedem
Erbgang, ebensoviel beim Tode des Herrn oder des Pflichtigen.
Daneben zieht er für sich die Straßen-, Weg-, Fluß- und Meßzölle
auf seinem Gebiete ein. In weiten Landstrichen hat er das
alleinige Recht des Backens, Mahlens, der Weinpresse, der
Fleischerei, des Weinausschankes und damit die Befugnis, alle
Einrichtungen zu zerstören, welche diesen ihm vorbehaltenen
Gewerbebetrieben Konkurrenz machen könnten.
Eines seiner lästigsten und ungeheuerlichsten Vorrechte ist
sein Jagdrecht. Es dehnt sich aus auch auf die geschlossenen
Gehege seiner Bauern. Für Wild-, Hühner= und Taubenfraß
braucht er keinerlei Entschädigung zu leisten. In mancher
blühenden Landschaft Frankreichs werden vor 1789 Jahr für
Jahr die schönsten Ernten, das Brot von Tausenden, durch die
Scharen des Hirschwildes, der Hasen, Kaninchen, der Wildsauen
und Rebhühnerschwärme gefressen oder zerstört. Von Mai bis
Juli müssen hunderte von Weilern und Dörfern massenhafte
Nachtwachen mit Klappern ausstellen, um ihre Ernte vor dem
Hereinbrechen des Wildes zu schützen. Jede unbefugte Tödtung
eines Jagdtieres wird mit den härtesten Freiheitsstrafen belegt.
Und gelingt es, die Saaten und Gärten vor dem Raubzeug zu
schützen, so reitet der Jagdtroß des Herrn bei der Hirsch= und
Sauhetze vernichtend darüber hin, „als ob“, wie ein Augenzeuge