366 Dritter Teil: Die einzelnen Materien des Reichsrechts.
3. die periodisch wiederkehrenden Vergleichungen der nationalen
Prototype mit den internationalen Prototypen und mit den zur
Kontrolle der letzteren dienenden sogenannten Témoins, sowie
die periodischen Prüfungen der (bei diesen Vergleichungen be-
nutzten) Normalthermometer;
4. die Vergleichung der neuen Prototype mit den fundamentalen
in den verschiedenen Ländern und in der Wissenschaft angewandten
nichtmetrischen Maß= und Gewichtseinheiten;
die Bestimmung und Vergleichung der geodätischen Meßstangen;
6. die Vergleichung der Prototype und aller Maß= und Gewichts-
abstufungen von hohem Präzisionscharakter, welche, sei es von
Regierungen, sei es von wissenschaftlichen Gesellschaften, sei es
auch von einzelnen Gelehrten und Mechanikern, dem inter-
nationalen Bureau zur Beglaubigung übersandt werden.
Das internationale Bureau steht unter der ausschließlichen
Leitung und Aufsicht eines internationalen Komites für Maß und Ge-
wicht, welches seinerseits unter die Autorität einer aus Delegierten
aller vertragschließenden Regierungen zusammengesetzten Generalkonferenz
für Maß und Gewicht gestellt ist.
Die Organisation des Bureaus sowie die Zusammensetzung und
die Befugnisse des internationalen Komiles und der Generalkonferenz
sind durch besondere Reglements bestimmt. (Reichsgesetzbl. 1876, S. 201.)
3. Kapitel.
Das Eichwesen.
Nach Art. 15 der Maß= und Gewichtsordnung wird das Geschäft
der Eichung und Stempelung ausschließlich durch Eichungsämter aus-
geübt, die mit Eichungsnormalen, Apparaten und Stempelzeichen ver-
sehen sind. Diese Aemter können mit einem einzelnen oder auch mit
mehreren Zweigen des Eichungsgeschäfts betraut sein. (Art. 16 und 19.)
Das Eichungsgeschäft geschieht nach der Eichordnung vom 27. De-
zember 1884, S. 85 und 1885, S. 15 und der Bekanntmachung vom
27. November 1885, S. 263 beziehungsweise nach dem Gesetz vom
20. Juli 1881, S. 249 und der Instruktion vom 1. Mai 1885.
Die Eichordnung ist abgeändert durch die Bekanntmachungen vom:
21. Januar 1887 (Beil. zu Nr. 4), 4. Mai 1888 (Beil. zu Nr. 24), 15.
Mai 1891 (Beil. zu Nr. 16), 6. Mai 1892 (Beil. zu Nr. 33), 14. Januar
1893 (Beil. zu Nr. 2), 8. Mai 1894 (Beil. zu Nr. 26), 6. Mai 1895
(Beil. zu Nr. 16), 2. Juli 1897 (Beil. zu Nr. 31), 10. Dezember 1893
(Beil. zu Nr. 57), 18. August 1900 S. 805.