418 Dritter Teil: Die einzelnen Materien des Reichsrechts.
sowie desjenigen betreffend die Identitätsbücher und endlich die Ueberein-
kunft betreffend die postalische Besorgung von Abonnenten auf Zeitungen
und andere periodische Veröffentlichungen zu betrachten.
Wie in den früheren Zwischenzeiten, so erfolgten auch bis zum
fünften Kongreß in Washington vom 5. Mai bis 15. Juni 1897, dem
54 Staaten anwohnten, weitere Verträge. Durch diesen Kongreß wur-
den einige zeitgemäße unwesentliche Anderungen am Hauptvertrag und
an den Spezialverträgen (Reichsgesetzblatt 1898 S. 1079) beschlossen,
namentlich:
Erhöhung der Meistgewichte und Meistbeträge der Warenproben
von 250 auf 350 Gramm;
Erhöhung der Meistbeträge der Nachnahme und Postanweisungen
von 400 auf 800 Mark unter gleichzeitiger Verbilligung der
Postanweisungsbeträge;
besonders die Herabsetzung der Gebühren für Postanweisungsbeträge
bis zu 5 Mark im Wechselverkehr auf 10 Pfennig;
am 1. April 1900 Tarifermäßigung der Beförderungsgebühr für
Postkarten und Drucksachen im Ortsverkehr und Nachbarorts-
verkehr und der Geschäftspapiere auch im innern Verkehr zur
Beförderung gegen ermäßigte Taxe zugelassen.
Eminent wichtig war die Erhöhung der Gewichtsgrenze des ein-
fachen Briefs von 15 auf 20 Gramm. Auch ist das Gewicht
der Zeitungen mit in Rechnung des Tarifs gezogen worden.
Dem Weltpostverein, der am 15. Juni 1897, 1898 S. 1080,
1102 und 1110 gegründet worden ist, gehören an: Agypten, Amerika,
Argentinien, Belgien, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bri-
tisch-Indien, Britische Besitzungen, Britische Kolonien, Bulgarien, Ca-
nada, Central-Amerika, Chile, China, Columbien, Costa-Rica, Däne-
mark, Deutschland, Domingo, Ecuador, Frankreich, Griechenland, Groß-
britannien, Guatemala, Haiti, Hawai, Japan, Italien, Kongo, Korea,
Liberia, Luxemburg, Mexiko, Monako, Montenegro, Niederlande mit
Besitzungen, Oesterreich-Ungarn, Paraguay, Peru, Portugal mit Be-
sitzungen, Rumänien, Nußland, Schweden und Norwegen, Schweiz,
Serbien, Siam, Spanien, Südafrikanische Republik, Tunis, Türkei,
Uruguay, Venezuela.
Dem Uebereinkommen des Weltpostvereins traten
bei und zwar:
1. betreffend den Austausch von Briefen und Kästchen
mit Wertangabe vom 15. Juni 1897 S. 1115 u. 1135 von
1898: Aegypten, Argentinien, Belgien, Bosnien-Herzegowina,
Brasilien, Bulgarien, Centralamerika, Chile, Dänemark, Deutsch-
land mit Besitzungen, Domingo, Frankreich, Italien, Luxemburg,
Niederlande, Oesterreich-Ungarn, Portugal, Rumänien, Rußland,
Schweden und Norwegen, Schweiz, Serbien, Spanien, Tunis,
Türkei;