Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

XXXVI. Abschnitt: Das Reichskriegswesen. 727 
obigen Erklärung nach .. . en Vermögensverhältnissen zur Be- 
streitung der Kosten fähig isi, wird hiemit obrigkeitlich bescheinigt. 
................ den.....te"19.... 
Anmerkung 
1. Je nachdem die Erklärung unter a) oder unter b) abgegeben wird, ist 
der Text unter b) oder unter a) zu durchstreichen. 
2. Werden die unter b) bezeichneten Verbindlichkeiten von einem Dritten 
übernommen, so hat dieser eine besondere Erklärung hierüber in 
folgender Form auszustellen: 
Gegenüberden „ geboren am 
.......................................... der sich zu seinem 
Diensteintritt als cinidrig reiwilliger melden will, verpflichte ich 
mich zur Tragung der Kosten des Unterhalts mit Einschluß der 
Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung für die Dauer 
des Einjährigen-Dienstes. Soweit die Kosten von der Militär- 
verwaltung bestritten werden, verbürge ich mich dieser gegenüber 
für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner. 
................. dentcnl9.... 
Vorstehende Unterschrift 2c. 
3. Die Erklärung unter b), sowie die Erklärung des Dritten bedarf der 
gerichtlichen oder notariellen Beurkundung, wenn der Erklärende nicht 
kraft Gesetzes zur Gewährung des Unterhalts an den Bewerber ver- 
pflichtet ist. 
I) daß ein Unbescholtenheitszeugnis, welches für Zöglinge von höheren 
Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Pro- 
gymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürger- 
schulen und den übrigen militärberechtigten Lehranstalten) durch 
den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute 
durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde 
auszustellen ist. 
Sämtliche Papiere sind im Original einzureichen. 
Außerdem bleibt die wissenschaftliche Befähigung für den Einjährig- 
Freiwilligen-Dienst noch nachzuweisen. Dies kann entweder durch Bei- 
bringung von Schulzeugnissen oder durch Ablegung einer Prüfung vor 
der Prüfungskommission geschehen. 
Der Meldung bei der Prüfungskommission sind daher 
entweder 
a) die Schulzeugnisse, durch welche die wissenschaftliche Besähigung 
nachgewiesen werden kann, beizufügen; oder 
b) es ist zu erwähnen, daß dieselben nachfolgen, in welchem Falle 
die Einreichung bis zum 1. April ausgesetzt werden darf; oder 
e) es ist in der Meldung das Gesuch um Zulassung zur Prüfung 
auszusprechen. In diesem Falle ist ferner anzugeben, in welchen 
2 fremden Sprachen der sich Meldende geprüft sein will. Auch 
hat der sich Meldende einen selbstgeschriebenen Lebenslauf bei- 
zufügen.
	        
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