XXXVI. Abschnitt: Das Reichskriegswesen. 727
obigen Erklärung nach .. . en Vermögensverhältnissen zur Be-
streitung der Kosten fähig isi, wird hiemit obrigkeitlich bescheinigt.
................ den.....te"19....
Anmerkung
1. Je nachdem die Erklärung unter a) oder unter b) abgegeben wird, ist
der Text unter b) oder unter a) zu durchstreichen.
2. Werden die unter b) bezeichneten Verbindlichkeiten von einem Dritten
übernommen, so hat dieser eine besondere Erklärung hierüber in
folgender Form auszustellen:
Gegenüberden „ geboren am
.......................................... der sich zu seinem
Diensteintritt als cinidrig reiwilliger melden will, verpflichte ich
mich zur Tragung der Kosten des Unterhalts mit Einschluß der
Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung für die Dauer
des Einjährigen-Dienstes. Soweit die Kosten von der Militär-
verwaltung bestritten werden, verbürge ich mich dieser gegenüber
für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner.
................. dentcnl9....
Vorstehende Unterschrift 2c.
3. Die Erklärung unter b), sowie die Erklärung des Dritten bedarf der
gerichtlichen oder notariellen Beurkundung, wenn der Erklärende nicht
kraft Gesetzes zur Gewährung des Unterhalts an den Bewerber ver-
pflichtet ist.
I) daß ein Unbescholtenheitszeugnis, welches für Zöglinge von höheren
Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Pro-
gymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürger-
schulen und den übrigen militärberechtigten Lehranstalten) durch
den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute
durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde
auszustellen ist.
Sämtliche Papiere sind im Original einzureichen.
Außerdem bleibt die wissenschaftliche Befähigung für den Einjährig-
Freiwilligen-Dienst noch nachzuweisen. Dies kann entweder durch Bei-
bringung von Schulzeugnissen oder durch Ablegung einer Prüfung vor
der Prüfungskommission geschehen.
Der Meldung bei der Prüfungskommission sind daher
entweder
a) die Schulzeugnisse, durch welche die wissenschaftliche Besähigung
nachgewiesen werden kann, beizufügen; oder
b) es ist zu erwähnen, daß dieselben nachfolgen, in welchem Falle
die Einreichung bis zum 1. April ausgesetzt werden darf; oder
e) es ist in der Meldung das Gesuch um Zulassung zur Prüfung
auszusprechen. In diesem Falle ist ferner anzugeben, in welchen
2 fremden Sprachen der sich Meldende geprüft sein will. Auch
hat der sich Meldende einen selbstgeschriebenen Lebenslauf bei-
zufügen.