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Heinrich Il der ältere von NiederBaiern. 1304.
105
1310
dec. 21
1312
sept. 7 |
nov. 13
1313
— 13
— 15
Linz
| Straubing
Geburt als sohn herzog Stephans von NiederBaiern und der Jeut tochter des herzogs Bolko von
Schlesien. Ueber die zeit der geburt sagt-das Chron. de ducibus Baw. ap. Böhmer 1,139 dass
Heinrich II damals als sein oheim herzog Otto III starb, also am 7. sept. 1312, circa annos
octo alt gewesen sci. Die verträge mit den herzögen von Ocstreich vom 13. nov. 1312 und
1. scpt. 1313 geben aber in,so fern einen genaueren anhalt, als in dem ersteren auf eine eigne
willensäusserung des herzogs wenn er vierzehn iahre alt sein werde bezug genommen, und
nach dem letzteren die pflegschaft am 29. sept: 1319 enden soll. Wäre man berechtigt beide
termine für identisch zu halten, so würde der herzog am 29. sept. 1305 geboren sein, und wäre
dann freilich beim tode herzog Ottos erst sieben iahre alt gewesen. — Dieser Heinrich II heisst
später derältere um'ihn von seinem vetter Heinrich III dem Naternberger, welcher der jüngere
genannt wird, zu-unterscheiden.
Erb folge gemeinschaftliche mit scinem jüngeren um 1308 gebornen, nun vier oder fünfiahre alten
bruder Otto IV durch den heute erlolgten tod ihres vaters herzog Stephans. Die pflegschaft
übernimmt nun zunächst ihr oheim herzog Otto IH, der mit seinen neffen die schon vorher
bestandene gemeinschaft NiederBaierns fortsetzt,
Erledigung der bisherigen pflegschaft durch den tod herzog Ottos III, der selbst einen nur eben
gebornen sohn, Heinrich den Naternberger, hinterliess, so dass nun die drei erben Nieder-
Baierns: Heinrich II der ältere beiläufig acht, Otto III beiläufig vier bis fünf, und dieser brüder
vetter Heinrich III der Naternberger nur dreizehn tage alt war. Es entsteht nun ein verhäng-
nissvoller streit um die pflegschaft, erst zwischen den herzogen von OberBaiern, dann zwischen
diesen und den herzogen von Oestreich, wobei die städte zu den bairischen, die herzoglichen
witwen und die edeln zu den östreichischen herzogen halten, wodurch. zuletzt der überfall
‚bei. Gamelsdorfherbeigeführt-wird, der dem sieger das römische reich erwarb. Da hier dieser
verwickelte gegenstand, den ich abgesondert zu behandeln gedenke, nicht näher erörtert wer-
den kann, so begnüge ich mich auf die hanptstellen zu verweisen: Chron. de ducibus Baw.
und Vita Ludewici ap. Böhmer 1,139 und 149. — Die regierungsurkunden wurden übrigens
immer unter dem namen der iungen herzoge ausgestellt. Meist werden alle drei: Heinrich II,
Otto IV und Heinrich HL als aussteller genannt, manchmal auch nur Heinrich U allein, seltener
Heinrich II und Otto IV.
und Otto und Ileinrich, alle drei minderiährige herzoge von Baiern, von ihrem pfleger herzog
‚ Ludwig von OberBaiern hierzu ermächtigt, verbünden sich mit den herzogen von Oestreich
gegen icdermann mit ausnahme des römischen reichs, könig Johanns von Böhmen und könig
Karls von Ungarn. Ded. Ocstreich gegen Baiern von 1741: (Bartenstein) Vorläufige Beantwor:
tung ders. g. Gründl. Ausführg Anhang 123 nach Lichnowsky Habsb. Reg. 1,343. — Der inhalt _
kann zugänglicher aus dem gegenbricf. der herzoge Friedrich und Lupolt von Oestreich von dem-
selben tag und ort bei Oefele Script. 2,127 erschen werden. Iliernach soll der bund von herzog
Heinrich II, wenn er zuseinen iahren gekommen, dashheisst wenn er vierzehn iahre alt ist, entwe-
der genehmigt werden, und dann ewig dauern, oder verworfen werden, und.dann aufgehoben
sein, während die verabredete heirath zwischen diesem iungen herzogu. Guta, derschwester der
herzoge von Ocstreich, unter allen umständen aufrecht bleibt (aber doch nicht zu stande kam).
verschreibt (allein) dem grafen Hartmann von Wortstain, dem er für seinen dionst zu Neunburg
und Schärding, für zuschatz zu seiner hausfrau und für schaden der bürgschaft bereits 200
pfund auf Alram ‘den Rotawer angewiesen, für den noch schuldigen rest von 500 pfund den.
zoll zu Strazwalchen. Mitsiegler ist herzog Ludwig von OberBaiern. Reg. Boic. 5,251.
und Otto und Heinrich überweisen das gevfcht zu Dingolfing nebst zugehör an den grafen \Wern-
hard von Lonsperch für die schuld die er zu fordern-hat; alles nach ihres vetters und pfle-
gers herzog Ludwigs ratlı und dem schiedsspruch genannter. Reg. Boic. 5,253.
An diesem tag geloben richter rath und gemeinde der bürger zu Landshut in übereinstimmung mit
den bürgern zu Straubing dem herzog Rudolf’ von OberBaiern, der sie vor unrcchter fordrung
und gebresten, davon ihre herrschaft und auch das land wohl verderben mochten, in seinen
schirm genommen hat, sich mit ihrer herrschaft rathgeben ohne seinen rath nicht zu verthä-
dingen; auch wenn dem herzog krieg davon auferstünde bei einander zu bleiben, und sich
desselben nur gemeinschaftlich zu verrichten. Jedoch soll ihnen herzog Rudolf keinen dienst
wider seinen.bruder herzog Ludwig zumuthen, und umgekehrt sollen sie diesem keinen ge-
“gen ienen leisten. Ilerzog Rudolf soll ihnen auch nichts zumuthen das ihnen an ihrer treue
gegen ihre rechte herrschaft schaden möge. Oefele Script. 2,127.
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