Full text: Wittelsbachische Regesten.

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Heinrich Il der ältere von NiederBaiern. 1320. 
  
iun. 24 
iuli 12 
sept..21 
— 29 
oct. 3 
nov. 1 
—19 
— 19 
— 19 
41321 
febr. 2 
ınärz 
iun. 5 
iul. 4 
aug. L- 
— 10 
— 28 
oct, 
— 18 
— 28 
— 28 
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Straubing ° 
Vilshoven 
Burghausen 
Straubinge 
Purchausen 
, Pazzawe 
Burghausen 
"Lantshut 
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Pazzaw 
Landshut. 
ap. Straubin- 
gam 
  
NiderAltach 
  
  
weisen auf drei schwaig in dem Aicheich und auf ihre mauth'zu Burghausen, mit merkwür- 
digen näheren bestimmungen. Mon. Boic. 15,461. 
und dieselben verbieten nach vorausgegangener untersuchUung die’ neu aufgekommene. überfahrt 
zu Isargemünd als schädlich für das kloster NiederAltaich und den markt zu Plädling. Mon. 
Boic. 15,44. 
und dieselben thun dem abt und kloster zu Aldersbach weil sie ihren leuten mit grosser gastung 
warten die gnad, dass ieglicher bruder zeuge soll sein können vor gericht und an der schranne; 
um ihr leut und gut desto besser versprechen zu können, Mon. Boic. 5,416. 
verheisst der abtissin von Chiemsee für zwanzig pfund geldes verlichener Ichen zu eignen, wenn 
sie solche in seinem lande kauft und an ihn bringt. Reg. Boic. 6,18. 
übereignet dem kloster OberAltaich eine Donauinsel die bei der klosterwiese in dem Haken bei 
Linach entstanden war. Mon. Boic. 12,163. 
und Otto und Heinrich geben Margarethen der Schenkin von Flügelsberg zur heimsteuer fünfzig 
pfund, und verschreiben ihr dafür fünf pfund gülte zu Hönheim. Reg. Boic..6,19. 
und dieselben entbieten ihren richtern und amtleuten. dass das kloster Fürstencell es nicht mit 
pfandung entgelten soll, wenn sich ein unfug in demselben erhebt mit todschlag oder wunden, 
weil sie (die herzoge) daselbst richten wollen. Hund Metr. 2,343. Mon. Boic. 5,45. 
und Otto beurkunden Jass Albrecht bischof von Passau, nachdem seine erst von denen von Popen- 
berg bestrittenen rechte anerkannt worden, zwei huben zu Gerchweis dem Ulrich von Popen- 
berg aus gnade zu leibgeding gelassen habe. Mon. Boic. 305,90. 
und Otto und Heinrich bestätigen dem kloster Raitenhaslach sein erwiesenes recht auf den zehn- 
ten ab ihren kasten zu \Weilhart und Oeting. Mon. Boic. 3,204. 
und dieselben erlauben dem kloster Raitenhaslach und seinen holden auf genannten urbaren den 
fischkauf bei dem Chiemsee. Mon. Boic. 3,205. 
und dieselben bestätigen einen zwischen dem abt von Raitenhaslach und Conrad dem Abt bürger 
zu Burghausen abgeschlossenen leibrentenvertrag. Reg. Boic. 6,24. 
und dieselben genehmigen dass Chunrad Ernreich, chevorihr.bürger zu Burghausen, im anschluss an 
einen vorhergegangenen vertrag, wodurch probst und herrn zu Reichersberg Friedrich ihrem 
mautner zu Burghausen ein leibgeding zu vier leibern aufdem dorfzu Münsteyr gegeben hatten, 
das gerichtin diesem dorfe lebenslänglich besitze ohnedas wasandentod geht. Mon. Boic. 4,465. 
und dieselben beurkunden dass der abt von NiederAltaich auf ihre bitte dem Hartlieb von Puch- 
berg und dessen erben die anschütt und werde in derDonau inderhalb der Osterau, die cben 
dem kloster zuerkannt worden, zu lchen gegeben habe. Mon. Boic. 15,45. 
und dieselben erneuern dem siechenhaus zu NicderAltaich seine steuerfreiheit. Reg. Boic. 6,40. 
und dieselben vergaben an das kloster St. Salvator cin gut am Hönning. Reg. Boic. 6,40. 
gebietet allen seinen mautnern und amtleuten von den lebensmitteln deren das kloster Viehbach 
bedarf, keine mauth zu erheben. Reg. Boic. 6,41. 
bestätigt dem gotteshaus Fürstencell das ihm schon früher verbriefte recht iährlich ihr (der her- 
zoge) neues salz zu Burgliausen, dessen fünfzig grosse kufen ist, zu nehmen. Mon. Boic. 5,48. 
und Otto und Heinrich ertheilen dem probst von Berchtesgaden die freiheit iährlich zwei pfund 
weites und acht pfund kleines salz mauthfrei von Burghausen und Schärding abführen zu 
lassen. Reg. Boic. 6,44. | 
bestätigt die handfeste welche herzog Heinrich dem kloster Fürstencell über die capelle zu Hau- 
nersdorf gegeben hat. Reg. Boic. 6,45. — Ob die handfeste eingerückt und von welchem datum 
sie ist, erfährt man nicht. 
gebietet seinen viztumen richtern und amtleuten der äbtissin und dem gotteshaus zu Chiemsee alle 
ihre rechte stät zu haben, besonders dieienigen die (titular) könig Otto von Ungarn nach seci- 
ner handfeste edeln und unedeln gegeben hat. Mon. Boic. 2,468. 
und Otto und Heinrich bestätigen dem kloster Mallersdorf den eingerückten bestätigungsbrief her- 
zog Stephans d.d. Straubing 1306 sept. 14, maut- und zollfreiheit betr. Mon. Boic. 15,277. 
und dieselben bestätigen demselben kloster den eingerückten bestätigungsbrief herzog Ottos, d.d. 
Regensburg 1293 mai 1 freiheit“von vogtei betr. Mon. Boic. 15,279. 
und dieselben. bestätigen dem kloster NiederAltaich alle seine handfesten. Mon. Boic. 15,47. 
und dieselben thun dem kloster NiederAltaich und der celle Rinchnach die gnad, dass sie über- 
Nüssige lebensmittel verkaufen, auch bis auf widerruf aus ihrem getraide bier brauen mö- 
gen. Reg. Boic. 6,48.
	        
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