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Heinrich. II der ältere von NiederBaiern.
1328.
1328
feb. 27
märz 17
mai
— 31
1329
ın Arz 24
iun. 29
Schärding
Pazzawc
Straubing
Purchausen
Landshut
Purchausen
Lantzhuot
Chelheim
Lantzhut
verspricht dem landgrafen Ulrich von Leuchtenberg wenn er an der lösung Jer pflege Thust von
Peter von Rosenberg gesäumt würde, die kost hintz dem llirstein so lange zu geben, bis ihm
die tausend schock darum er diese feste gekauft gänzlich gefallen. Reg. Boic. 6,249.
gebietet seinem richter zu Schärding die herrn von St. Niclas bei.der zwischen denselben und des
Huntoges kind in bezug auf vogteiliche gebühren ergangenen entscheidung zu schirmen.
Reg. Boic. 6,252.
und Otto schliessen ein bündniss worin sie den landgrafen Ulrich von Leuchtenberg und dic gra-
fen Albrecht und Alram von Hals mit aufnehmen. Reg. Boic. 6, 28. — Sehr ungenügender
extract!
und Otto und Heinrich verbünden sich mit bischof Niclas von Regensburg gegen die dortigen
bürger wegen deren störung ihrer gemeinschaftlichen rechte daselbst. Ried Cod. Rat. 2,820.
und dieselben rechnen ab mit dem viztum bei der Rot \Volfgang dem Ranıstorfer, bleiben dem-
selben wegen seiner verschreibungen, wegen heirathsgut und ritterschaft, wegen Tetelheim
und Possmünster 2000 pfund schuldig, und weisen ihn damit aufdie gausteuer im gericht bei
der Rot und auf die steuer zu Eckenvelden. Reg. Boic. 6,263.
gebietet dass wer gegen die priorin und das gotteshaus zu Viechpach binnen ietzt und drei jahren
klagen anbringen will, vor dem viztum recht nchmen solle. Reg. Boic. 6,262 irrig zum 29 iuni.
und Otto und Heinrich nehmen die chorherrn ‘von St. .Andrcas zu Freising und deren güter in
bairischen landen in besondern schutz mit näheren bestimmungen. Reg. Boic. 6,269.
und dieselben verbünden sich zu erhaltung der stadt und des artzet in Reichenhall hauptsächlich
dahin, dass ein weiches fuder salz nicht unter vier pfennigen gegeben werden soll. Reg.
Boic. 6,270.
und dieselben erklären dass sic um alle aufläufe und schäden die mit brand raub und todtschlä-
gen sich zwischen ihnen und den Regensburgern ergeben, den letzteren wieder ihre huld
und freundschaft geschenkt haben für sich und alle die ihrigen, und beurkunden die einzel-
“nen artikel des friedens. Reg. Boic. 6,271 als blos von lleinrich und Heinrich ausgestellt, was
aber wohl ein druckfehler sein wird, weil Gemeiner Regensb. Chron. 1,538 den herzog Otto
ausdrücklich als mitaussteller nennt.
und dieselben schenken ihre.gnade'Ludwig demSchenken von Hailsperch und allen andern welche
der stadt Regensburg helfer und diener innerhalb und ausserhalb der stadt waren, mit noch
weitern bestimmungen. Reg. Boic. 6,271.
giebt dem kloster Priefling was die Donau geschüttet hat ab dessen eigen zu Gemünd. Mon. Boic.
13,249.
giebt Sweikern von Säldenau viztum bei der Rot und Magensen ritter von dem Neumarkt gewalt
von dem urbar im gericht Weilhart achtzehn pfund gülte zu antworten zu dem zu Mauerkir-
chen gestifteten altar. Reg. Boic: 6,286. |
und Otto-und Heinrich verbinden sich in anschung des gebresten, der ihnen, ihren landen und
ihren leuten von den bisher zwischen ihnen gewesenen kriegen und aufläufen
‚angelegen ist, ewiglich dieweil sie leben beieinander zu bleiben, wie das die darüber beson-
ders gegebene handfeste besagt, und nehmen nun genannte zu schiedsrichtern für den fall
dass ein unwille unter ihnen auferstünde. Fischer Gesch. des Despotism. 127.
und dieselben verbünden sich gegenseitig so lang sie leben ferner keine briefe auf pfandung zu
geben wegen der grossen gebresten, die ihre lande und leute bisher davon gchabt haben.
Ebendas. 129. lerg-
und dieselben verleihen ihrem hofmeister IIertwich von Degenfekt, dessen treue dienste sie höch-
lich loben, seinem bruder Altmann und ihrem vetter Ewerlbein und deren erben, ihr hofmei-
steramt zu rechtem lehen, also dass es der älteste und beste unter ihnen iederzeit versehen
soll; desgleichen auch das geleit des weines für das gotteshaus Tegernsce um es ewiglich .
inne zu haben. Ocfele Script. 2,90. Mon. Boic. 6,246.
und dieselben stiften und dotiren zu ihrer und ihrer vordern seclenheil zwei altäre zu St. Salva-
tor mit täglichen messen. Reg. Boic. 6,296.
und dieselben "verbieten dass künflig nicmand mehr salz wider wasser (also doch wohl: zu berg)
‚auf der Donau führen soll, weil dadurch die herzoglichen zölle beeinträchtigt worden und ihr
acrzt wie auch die stadt Reichenhall gar viel verdorben sind. Reg. Boic. 6,297.
und dieselben nehmen die bürger und die kaufleute der stadt Augsburg so wie alle andern, von
welchen landen die sind, die durch ihr herzogtlium zu wasser oder zu land ihre kaufmann-