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Heinrich If der ältere von NiederBaiern. 1335.
1335
apr. 4
— 10
— 2.
— 24
iul, ” 7
sept., 8
— 15
oct. 14
— 21
nov. 10
1336
ian. 3
_ 14
febr. 3
— 22
apr. 11
Purchusen
Lantshut
Straubing
Purchausen
Regenspurg
Purchausen
Landshut
Purchausen
Lanzhut
Tekkendorf
Landshut
verkündigt seinen amtleuten dass er seiner lieben hausfrau Margareth sein gotteshaus zu Fürsten-
cell empfohlen hat, dass sie dessen schirmerin fürsprecherin und verantworterin sein soll, und
gebietet ihnen ihren desfallsigen befehlen zu gchorchen. Mon. Boic. 5,60.
giebt dem abt von Pricfling das werd zu rechtem eigen, das die Donau gen der priefeninger ınühl
geschüttet hat. Mon. Boic. 13,252.
verschafft dem kloster NiederAltaich für eine schuld von 212 pfund, die’Hartwig von Degenberg,
dem des herzogs drittel an Wisentvelden stund, zu seelgeräth gab, die steuer im gericht Viech-
tach usw. Reg. Boic. 7,111.
lässt durch seinen obersten ‚schreiber den probst Niclas von Münster einen zwischen dem stift
OberMünster und dem Heinrich von Watenpech um einen zehnten zu Metenpach entstande-
- nen streit vertaidingen. Reg. Boic. 7,111.
thut dem gotteshaus Sossau zu Straubing »darin unser frau rastet« die gnad dass alle dieienigen
welche dorthin fliehen vor ihm seinen amtleuten und iedermann frei und sicher sein sollen,
desgleichen dass dasselbe mit hab und gut für den abt von Windberg nicht pfandbar sein solle.
Hund Metr. 3,491. Mon. Boic. 14,59.
eignet dem gotteshaus OberAltaich ein von Stephan des probstes sohn gekauftes bisher Ichnbar
gewesenes gut zu Lanzdorf. Mon. Boic. 12,171.
verspricht Friedrich dem alten mautner zu Burghausen 1304 pfund, die er theils an kost verdient’
theils baar dargelichen hat, aus seinen bereitesten einkünften zu bezahlen. Reg. Boic. 7,125.
tritt dem waffenstillstand bei den sein schwiegervater Johann könig von Böhmen mit kaiser Lud-
wig gemacht hat bis nächste sonnwende (1336 iuni 24), dergestalt dass er alle pfandung von
ihm und den seinigen in Ober- und NiederBaiern abnehmen soll, und setzt dafür genannte
bürgen, die nöthigen falls auch schiedsrichterliche gewalt haben. Ocfele Script.2,164.— Der
krieg:war beiläufig sechs wochen früher von könig Johann wegen kaiser Ludwigs verfahren
in der kärnthnerischen erbschaftssache erklärt worden. _
eignet dem gotteshause Hauspach das gut auf derMäuchlin, auf welchem sein vetter herzog llein-
rich der jüngere ienem 6ine gülte geschafft hatte, und nimmt den priester daselbst in seinen
schutz. Reg. Boic. 7,126.
verpfändet dem Albrecht von Staudach das gericht zu Mospurch auf ein iahr um 27 pfund mit vol-
lem nutzniessungsrecht. Reg. Boic. 7,127.
verschreibt der witwe desEckprecht von Haydaw und deren sohn und ihren erben sein dorf’NMos-
haim um 800 pfund die er ihnen schuldig ist. Oefele Script. 2,317 extr.
macht mit kaiser Ludwig, der zuerst genannt ist, den zwischen ihnen geschlossenen frieden be-
kannt. Buchner Gesch. von Baiern 5,459 extr.— Ungedruckt!
erklärt dass er den zwischen kaiser Ludwig einer, und seinem schwiegervater könig Johann von
Böhmen und ihm andrerseits gemachten frieden so verstand, dass die von Octtingen und an-
Jere herrn die in Baiern nicht gesessen sind,’in den frieden vor pfandung genommen wären,
während der kaiser es anders verstand, und beurkundet nun, wie sie übereingekommen sind
um dennoch den frieden aufrecht zu erhalten. Ocfele Script. 2,165. — Eine urk. gleichen in-
halts wurde. von kaiser Ludwig ausgestellt. Reg. Lud. nr. 1720.
verleihtseineim pfleger zu Landshut Ludwig die mühle: zu Elheim zu baumanusrecht. Reg. Boic. 7,132.
bekennt herrn Ludwig dem Wächster domherrn zu Regensburg zwanzig pfund von daher schuldig
geblieben zu sein als er ihn in seiner botschaft zu dem pabst nach Avignon sendete.
Oefele Script. 2,315 extr.
eignet dem kloster OberAltaich den bisher Ichnbar gewesenen und von Heinrich dem alten Stein-
berger erkauften hof zu Strasskirchen. Mon. Boic. 12,172.
freit dem klosterOberAltaich den hof zu Geltelfing den Chunrad der Albinger demselben geschafft.
Reg. Boic. 7,136.
ninmt das gotteshaus Aspach in seinen besondern schutz, also dass dessen abt fürder sein beson-
derer caplan und hofpfaff sei. Mon. Boic. 5,181. .
giebt dem kloster NiederAltaich die freiheit dass es um geldschuld nicht soll gepfändet werden.
Reg. Boic. 7,139.
zeigt und berichtet der frau Reichard, witwe seines bruders herzog Ottos, die 600 pfund die sie
iährlich haben soll bis an ihren tod, auf seiner maut ungeld und zoll zu Straubing und nöthi-
genfalls auf anderem ungeld i in dem viztumamtStraubing. Mit vielen genannten bürgen. Reg.
Boic. 7,145.