Full text: Wittelsbachische Regesten.

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1338 
sept. 
oct. 
13 
11 
1339 
Heinrich II der ältere von NiederBaiern. 1338. 125 
Landshut 
  
icbr. 
märz 21 
apr. 
18 
— 10 
mai 
iul, 
sept. 
\ 
Regenspurch 
Landshut 
  
  
  
  
bestätigt die entscheidung eines streites zwischen ritter Berthold Neunberger und dem kloster 
Nicdermünster wegen neunzehnthalb pfund, die Ulrich der Neunberger, weiland pfarrer zu 
Schirling, dem kloster zu scelgeräth bestimmte. Reg. Boic. 7,225. 
giebt den bürgern zu Straubing darum dass sie seine Juden daselbst verbrannt und verderbt ha- 
ben seine und seines landes huld wieder, mit näheren bestimmungen. Reg. Boic. 7,226. 
An diesem tage soll zu Ingolstadt ein friedensschluss zwischen kaiser Ludwig und herzog 
Heinrich zu stande gekommen sein, in welchem eine vermählung zwischen Heinrichs sohn 
Johann und Ludwigs tochter Anna verabredet war. Buchner Gesch. von Baiern 5,497 extr. 
“ einer urk. im hausarchiv. Dieser inhalt wird bestätigt durch folgende stelle: Anno domini 
1339 Ludwicus imperator et Heinricus dux concordati sunt ct copulaverunt duos pueros, ct 
celebrate sunt nuptie in Monaco, et facta est letitia magna in populo. Vita Lud. imp. ap. Böh- 
mer 1,157. Aber der ausstellort passt nicht in das itinerar des kaisers. Wie übel dass so wich- 
tige actenstücke ungedruckt bleiben | 
verkündet seinen viztumen richtern und amtleuten dass er das gotteshaus Priefling wegen der ihm 
gewordenen beschwerung durch urlug böse iahre und anderes unglück, von heut bis St. Georg 
und dann über ein iahr von gastung nachtselde und anderer ungewöhnlichen forderung befreit 
habe. Mon. Boic. 13,253. 
überlässt seine ansprüche an die Juden zu Regensburg um gut das von seinen verdorbenen Juden 
nach Regensburg gekommen ist, und auch um häuser daselbst an welchen Juden aus seinem 
land theil hatten, der entscheidung Perchtold des Ergolspechen bürgermeisters und Gotfrid 
des Reichen bürgers zu Regensburg. Reg. Boic. 7,242. 
vergleicht sich mit den Juden zu Regensburg, deren einige seiner Juden erben sind, dass er weder 
an sie noch an ihr gut und geld in und ausserhalb der stadt, deshalb keine fernere ansprache 
haben will. Reg. Boic. 7,242. 
verkündet seinen amtleuten zu Tekkendorf Bogen Straubing und überall in seinem land, dass las 
stift Niedermünster frei sein soll von fordrung zoll und maut ab scinem getraid wein und an- 
dern lebensmitteln. Reg. Boic. 7,243. 
bestätigt den münzern zu Regensburg, dass sie zu- dem münzamt ihre. erbkinder aber nicht ihre 
kebskinder wählen mögen; dass sie es nicht zu verantworten haben, wenn die aus der münze 
richtig ausgekommenen pfennige später mangelhaft befunden werden; dass über unfug und 
unzucht unter den münzern oder in der münze oder an dem wechsel nach der hausgenossen 
urtheil gerichtet werden solle. Reg. Boic. 7,243. 
verleiht der neustadt Landshut einen iahrmarkt auf St. Bartholomäus und nimmt ‚die denselben 
besuchenden in sein und seiner nachkommen frieden und geleit. Staudenraus Chron.. von 
Landshut 1,51 extr. 
gebictet seinem viztum zu Straubing Heinrich von Ramsberg der Klage Friedrich des Aucrs zu 
Prennberg aufctlicher bürger von Regensburg gut und geld auf der landschranne, als daselbst 
ungeeignet, nicht statt zu geben. Reg. Boice. 7,254. Gemeiner Regensb. Chron. 2,15. 
Todestag. Egidii circa horam vesperarum Heinricus senior dux Bawarie obiit. Chron. Salisb. 
irrig ad 1340. — Kal. sept. anno domini 1339 lleinricus illustris dux Bawaric. Necrol. Wind- 
berg. — Dagegen hat das nccrolog von Scligenthal den 2. sept. 1339. 
Heinrich der ältere hinterliess ausser seiner witwe Margaretha nur einen sohn Johann, 
der damals zehn iahre alt war (puerum decem annorum. Vita Karoli quarti ap. Böhmer 1,259) 
und schon am 20 dec. 1340 starb. Xiii kal. ian. anno dni 1340 obiit domnus Johannes ultimus 
heres et dux Bawaric. Necrol. Seligenth.— Thome apostoli Johannes iunior filius ducislleinrici 
obiit; quapropter tota fere terra Bawarie plangit, quia sine legitimis dominorum heredibus 
‚ extitit. Chron: Salisb. irrig ad 1341. — Kaiser Ludwig verwandelte nun die pflegschaft über 
NiederBaiern, die er sofort nach Heinrichs Il tod übernommen hatte, in eigenthümlichen besitz, 
ohne die ansprüche seiner bruderssöhne, der Rheinpfalzgrafen, und der söhne die herzog 
Otto von Ocstreich mit einer schwester herzog lleinrichs II erzeugt hatte, zu beachten. Joh. 
Vict. ap. Böhmer 1,437 und Alb. Arg. ap. Urst. 2,129. — Die verwitwete herzogin Margaretha 
kehrte nach dem tode ihres sohnes zu ihrem vater zurück und starb zu Prag am 11 iuli 1341 
wegen der fülle der tugenden die sie schmückten von allen beklagt. Franc. ap. Dobner 6,283. 
 
	        
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