Ludwig Il der Strenge. 1260. 29
1260
apr. 00
1261
aug. 23
nov. 18
dec. 11
1262
ian. 24
mai 5
iun. 3
Aibelingen
Dachov e
Lengvelt
Dachawe
ap. Diezzen
ap. Illumi-
nestir
Heidelberg
Wazzerbrch.
eignet dem Domcapitel zu Speier den hof zu Lachen nachdem ritter Conrad von Lichtenstein, der
ihn.von ihm zu. lchen trug, ihm denselben in seiner pfalz zu Heidelberg (wo also die urk.
ausgestellt sein dürfte) resignirt hat. Remling Speir. Urkb. 1,284.
nimmt die güter zu Cunratshoven in seinen schutz, welche magister Dictrieus probst von Illmün-
ster und sein lieber notar nach eincın mit dem probst zu Scheftlarn eingegangenen vertrag
lebenslänglich besitzen soll. Mon. Boic. 8,530. — Das datum in cbdomada pascali ergiebt den.
4 bis 10 april.
schenkt dem kloster Benedictbeuern die Irmgard, tochter des Chunrad von Dithoshusen und der
Chunegund schwester des meister Dictrich probstes von Illmünster, seines prothonotars. Reg.
Boic. 3,156 mit d&m datum: pridie... augusti, also zwischen 16 iuli und 12 aug. — Man sichıt
wohl, dass cine solche schenkung eine begünstigung der verschenkten war.
Vermählung, zweite, mit Anna der tochter herzog Chunrads von Polen. IIerm. Alt.
An diesem tage übertrug könig Richard mittelst einer zu Walingford gegebenen urk. dem herzog
die einstweilige verwaltung und nutzung der durch den tod des grafen Albert von Dylon dem
reiche heimgefallenen lehen: Mon. Boic. 30*,331.
(in castro) schenkt der kirche zu Pulnhofen all sein recht an zwei höfen zu Chebelstorf und Mon-
dorf. Reg. Boic. 3,162.
schenkt dem kloster Polling zwei höfe in Weilheim und cinen in Odratingen. Mon. Boic. 10,52.
Kuen Coll. Script. 5%,199.
schenkt mittelst einer schr schön abgefassten urkunde dem gotteshaus Diessen und den. brüdern
. daselbst die dortige marktmühle als heilmittel seiner sündenso wie derienigen seiner gemahlin
Anna und ihrer vorfaliren. Mon, Boic. 8,190.
beglaubigt als vormund Conradins (tutor et avunculus domini Cunradi II Jerusalem ct Sieilie regis)
dessen antwort an die Guclfen in Florenz und Toscana, die denselben nach der bei Monta-
perto am 4 scpt. 1260 verlornen schlacht um hülfe gebeten hatten. Gebauer Leben Richards
597. Cherrier Mist. de la lutte des papces 3,527.
Aufenthalt und fehde mit. \Vornms bischof und stadt. Anno .1261-a duce Palatino in Heidelberg com-
morante cives Wormatienses non parum damnificati sunt etc. Ann. \Vorm.
Belehnung des herzogs seitens des bischofs Cunrad von Freising mit allen lehen welche weiland
‚ Bertold markgraf von lohenburg von diesem hochstift trug. Reg. Boic. -3,170. — Diese be-
Iehnung geschah wahrscheinlich ohne persönliche gegenwart des belehnten, den man sich da-
mals noch i in der Rheinpfalz wird denken dürfen. |
Schiedsrichterliche entscheidung zwischen dem herzog Ludwig auf der einen, und dem bischof
Eberhard von Worms und seiner kirche auf der andern seite wegen den wormsischen Jehen
des herzogs und anderem. Der bischof verzichtet auf alle ansprüche ausser denienigen die aus
dem Iehensverhältniss fliessen, belehnt den her2ogmit den von seinen vorfahren hergebrachten
lchen (namentlich mit Neckarau), und begnügt sich wegen der zurückgabe der von ihm ein-
genommenen Neustadt an der Hardt mit 500 mark silber statt,der versprochenen und verbürg-
ten tausend. mark. Vom bischof am Rheinufer, \Worms gegenüber, so beurkundet. Schannat
Ilist. Worm. 130. — Nach den Ann. Worm., die hierüber weitläuftiger sind, wären die schieds-
richter schon am 16 aug. zusamnıengcetreten.
Ankauf der burg Warperch und der städtlein Niwenburch und Niwenstatt um 1100 pfund von
Friedrich von Truhendingen, nach dessen zu Kalmunz ausgestellter beurkundung. Rog. Boic.
3,175. Acttenkhover Gesch. der Ilerzoge 166 extr.
An diesem tage entschieden zu Freising acht schiedsrichter mit Friedrich von Truhendingen als
obmann über die seit der theilung zwischen den herzogen. Ludwig und lleinrich auferstande-
nen Streitigkeiten. Reg. Boic. 3,176. Lang Bair. Jahrb. 173. — Noch ungedruckt!
beurkundet dass der abt von Rot vor ihm durch rechtsspruch erhalten habe, wie dass er nicht ge-
halten sei Ichenübertragungen verträge und versprechen seines vorgängers weiland herrn
Heinrichs (+ nach 1255)- zu halten, die dieser ohne einwilligung seines conventes und ohne
sein eigncs sicgel vorgenommen hat. Mon. Boic. 1,396. — Blos mit ind. 2.
Aus einem heute zu Viterbo ‘erlassenen breve des pabstes Urban IV (Raynald 1262 $ 5) ergiebt,
sich dass.damals-der erzb. Wernher von Mainz im verein mit andern wahlfürsten einen tag
ausgeschrieben hatte, auf welchem bei könig Richards damaliger abwesenheit das reich für
erledigt erklärt und Cunradin zum künig gew vählt werden sollte. Achnliche bemühungen fan-