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Ludwig II der Strenge. 1276.
EEE EEE
1276
mai 00
— 15
— 21
— 29
iul. 21
aug. 2
sept. 25
— %
oct. 15
nov. 21
— 21
dec. 25
— 30
1277
ian 18
feb. 10
apr. 11
| Ratisbone
Ulme
ın Monaco
Patavie
ap. Anasum
Neuenburcb
Wienne
in Monaco
Wormacie
— 25 | Heidelberg
Friedensverbandlungen und dann friede mit seinem bruder Heinrich nach dritthalbiahriger fehde.
Idem domini L. etll. comites Palatini Rheni et duces Bawarie, fratres carnales, ob occasiones
varias inimici erant ad invicem annis duobus et mensibus sex (wohl seit Heinrich zu ende
1273 sich mit Otakar verbündet hatte. Eberh. Alt.) terras suas mutuo preda et incendiis
dissipantes. Tandem ad concordiam redierunt. Chron. Salisb.
und Heinrich einigen sich den waffenstillstand bis iohannis zu verlängern und am freitag nach
der pfingstoctave (iuni 14) eine beratbung zu haben. Reg. Boic. 4,10.
und Heinrich compromittiren auf bischof Leo von Regensburg und burggraf Friedrich von Nürn-
berg. Reg. Boic. 4,10.
und Heinrich beurkunden die zwischen ihnen (auf zwei jahre vom nächsten michelstag an) durch
genannte schiedsrichter gemachte sühne. (Fischer) Erbfolgsgesch. des Herz. Baiern 252—265
in einer unverständlichen deutscher. übersetzung des fünfzehnten iahrhunderts. In dieser
urk. ist auch eine stelle über Jie .bairische chur. Vergl. Fischer Kl. Schriften 1,31.— Welche
erfolge kann die forschung und darstellugg erzielen so lange documente von solcher wich-
tigkeit zwar vorhanden sind (Buchner 5,178 scheint das lateinische original vor sich gehabt
zu haben) aber nicht in zuverlässiger form veröffentlicht werden ?
Antheil an der unterwerfung des markgrafen Rudolf von Baden durch könig Rudolf, der dann zu
Hagenau am 30 iuni 1276 eine sühne zwischen dem markgrafen und den von ihm geschä-
digten bürgern von Strassburg macht. Reg. Rul. 260. Noverint universi quod a. d. 1276
Rudolfus Romanorum rex marchionem de Baden, qui contra eum rebellabat, auxilio Ludwici
Palatini Reni et aliorum multorum collecto exercitu grandi humiliavit. Chron. Vindob. ap.
Pertz 9,707.
Zeuge Rudolfs für Trient.
befreit die von ihm dem kloster Diessen geschenkte kirche zu Praitenbrunn von allen vogteilichen
abgaben. Reg. Boic. 4,16. Mon. Boic. 8,191 zu 1266.-
Antheil an könig Rudolis heerfahrt nach Oestreich gegen Otakar.
schenkt dem gotteshaus Fürstenfeld, das er gestiftet hat und wo er begraben sein will, zur sühne
seiner sünden seine güter zu Hettinshausen von seinem künftigen tode an zu besitzen, ver-
ordnet ferner dass für den fall dass er auf der dermaligen heerfahrt sterben sollte (si in pre-
senti expeditione quam pro recuperandis sacri impecrii iuribus facimus decedere nos contingat)
die äbte von Tegernsee Ebersberg und Beuern seine zölle zu Wasserburg und München,
sobald solche von den ietzt darauf angewiesenen regensburger bürgern frei sind, vier iahre
lang beziehen und daraus die von ihm angerichteten schäden vergüten sollen, will auch dass
seine söhne die burgen Mura Donersberch Triugesheim und Giern denen welchen sie zustan-
den vergelten oder gegen ersatz des darauf gewendeten zurückgeben sollen, verzichtet
schliesslich auf alle neue und ungerechte zölle die er nicht von dem reiche trägt. (Scheidt) .
Bibl. hist. Gott. 202. — Also gewissermassen ein testament.
Zeuge Rudolls für Passau. Zugleich mit herzog Heinrich.
(in castris) Desgleichen für Enns.
Einnahme von kloster Neuburg bei Wien durch klug eingeleiteten überfall. Eine umständliche
darstellung dieser ausgezeichneten kriegsthat des herzogs findet sich in den Ann. Colm. ap.
Böhmer 2,55.
Mitschiedsrichter zwischen Rudolf und Otakar.
Zeuge Rudolfs für Neuburg. Zugleich mit herzog lleinrich.
Desgleichen für Garsten.
giebt mit dem bischol’ von Regensburg, der zuerst genannt ist, und dem landgrafen von Hessen
ein zcugniss wie der schiedsspruch zwischen den königen Rudolf und Otakar ausgefallen ist.
Mon. Germ. 4,409.
“ [Zeuge Rudolfs für Trient.
nimmt die villa Peggarten, welche das gotteshaus Scheftlarn von Sighard truchsess von Freising
kaufte, in seinen schirm. Hund Metr. 3,297. Tolner Hist. Pal. 74. Mon. Boic. 8,534.
beurkundet wie er von Philipp von Falkenstein kaiserlichem hofkammerer die burg Caub mit
dem städtlein darunter und allem zugehör um 2100 mark achenisch gekauft habe. Falken-
steinisches Copialb. sec. 15 zu München bl. 15. Joannis Res Mog. 1,1021 extr. Acta Pal.
3,101 extr.
schreibt dem wildgraf Emich und verfügt, dass die landgrafschaft welche dieser von ihm zu