Full text: Wittelsbachische Regesten.

42 
Ludwig Il der Strenge. 1284. 
  
   
ian. 31 
märz 19 
ı iul, 25 
aug. 1. 
nov. 6 
dec. 12 
4285 
jan. 26 
feb. 19 
apr. 2 
— 2 
mai 15 
iun. 4 
on 
— 20 
— 28 
aug. 27 
oct. 
1284 
Ratispone 
ap. Monacum 
Newburg 
Germersh. 
Gruningen 
Pucloch 
Egre 
Nurenberg 
  
Lengenvelt 
Monaci 
Sigenburg 
Monaci 
Ratisbone 
Monaci 
  
besiegelt mit seinem bruder Heinrich die verfügung des bischofs Ileinrich von Regensburg und 
des burggrafen Friedrich von Nürnberg, als zwischen ihnen bestellten schiedsrichtern, dass 
das privileg anfangend: Conditor humani generis, welches erst auf weihnachten ausgieng, 
dann (am 30 nov. 1283) bis lichtmess verlängert worden war, noch bis nächsten martini gelten 
solle, nebst noch einigen weiteren bestimmungen. Ried Cod. Rat. 1,593. — Demungeachtet 
heisst es: Illustres viri duces Bawarie domini L. et H. multum discordant. 
ad 1284. 
überlässt seine taberna zu Illmünster mit dem hof Chastenhof der dortigen kirche im tausch gegen 
- einen hof in Reichartshoven. Testis: Eberhardus de Curia magister curie ducisse. Per 
‚manum magistri Chunradi, notarii ducis, canonici sti Andree Frising. Reg. Boic. 4,244. - 
eignet den nonnen zu Schönfeld das von ihm zu lehen rührende gut zu Reichersheim welches 
Ililbrand von Gumpenberg denselben geschenkt hat. Mon. Boic. 16,287. 
Chron. Salisb. 
Zeuge Rudolfs für Worms mit seinem sohne Rudolf. \ 
Anwesend zugleich mit könig Rudolf bei der hier (in Gröningen nördlich von Stuttgart) durch 
graf Albert von Hohenberg seinem sohne ausgerichteten hochzeit. Ann. Sindelf. 
An diesem tage sprach der bischofIcrmann von Augsburg den herzog und seinen vicedom Ulrich 
von Rörenmos von der excommunication los, die sie sich durch anmassung des’ patronats in 
Eichenhausen zugezogen hatten. Reg. Boic. 4,260. 
und ITeinrich genehmigen die verlängerung der sühne von 1284 (ian. 31) bis nächsten St. Gcorg. 
Reg. Boic. 4,260. — Noch ungeilruckt! 
Anwesenheit mit einem sohn und seinem bruder zugleich mit vielen andern bei der einweihung 
der Minoritenkirche durch bischof Heinrich von Regensburg. Reg. Rud. Addit. s. 397. 
giebt seinen willebrief zur schenkung der patronate von "Augst und Zeyningen seitens des königs 
Rudolf (beurkundet sub dato Lucern 1285 oct. 18) an die kirche zu Basel. Gerbert Crypta 116. 
Zeuge Rudolfs für NiederSchönfeld und für den burggrafen von Nürnberg. 
giebt’ dem Chunrad probst von Speinshart die kirche in Bairisch Eschenbach. Reg. Boic. 4,274. 
übergiebt dem kloster Ebersberg die Diemud gattin des Diemar von Ebersberg. Reg. Boic. 4,278. 
(in dem baumgarten) verkündigt gemeinschaftlich mit seinem bruder Heinrich eine verordnung 
wegen handhabung des friedens bei ihren und ihrer amtleute zusammenkünften ; namentlich 
soll dann niemand führen armbrust, speer, panzer, pickelhauben, verborgen (d. h. doch wohl 
zum bergen eingerichtet, also etwa gesteppt) handschu, verborgen hut, noch eisengewand; 
wer aber schwört oder messer zückt oder pfeile aufschlägt, dem soll man die hand abschla- 
gen; ist aber dass einer wundet oder todtschlag thut, der verliert das haupt. (Scheidt) Bibl, 
hist. Gott. 214. Fischer Erbfolggesch. des Ilerz. Baiern 273. — Nach einer archivalnotiz war 
dies die älteste deutsche urkunde im alten herzoglich bairischen archiv. Eine ältere herzog 
Ludwigs aus dem bischöflich regensb. archiv kam oben beim 1 oct. 1269 vor. Noch früher 
hat in Regensburg bischof Leo deutsch geurkundet, nämlich am 26 mai 1267. Vergl. Ried 
Col. Rat. 
(in pomerio) Verlängerung des abkommens zwischen den ‚beiden herzogen, dessen anfang ist: 
Conditor humani generis, von nun bis lichtmess und von da’an während dreier jahre, Ver- 
mittelt und beurkundet durch bischof Heinrich von Regensburg, und mitbesiegelt von den 
herzogen. Ried Cod. Rat. 1,675 aber irrig zu 1295. Vergl. Reg. Boic. 4,278. — Bischof Hein- 
rich gab ausser dieser und der gleich hiernach folgenden entscheidung noch sieben andere 
zwischen den herzogen, die sämmtlich im Diplomatorium Baioaricum bei Ocfele 2,110—123 
gedruckt sind, und demnächst an ihrer stelle erwähnt werden. 
An diesem tage bestimmte zu Freising bischof Heinrich von Regensburg ort und ordnung der in 
den einzelnen ämtern zur entscheidung der streitigkeiten zwischen den beiden herzogen zu 
haltenden gerichtstage. Reg. Boic. 4,282. — Noch ungedrackt! 
belehnt den Ulrich von Wellenberch mit dem dorfgericht zu Vorchaim, doch mit vorbehalt des 
grafengerichtes. Reg. Boic. 4,284. ° 
und lleinrich dessen bruder versprechen sich gegenseitigen beistand gegen die eingriffe welche 
sich die bürger von Regensburg in ihre rechte erlauben möchten, auch wenn sic sonst unter 
sich uneinig sein sollten, was von nun an bis martini und dann fünf iahre lang gelten soll. 
(Fischer) Erbfolggesch. des Herz. Baiern 274. ' 
beurkundet dass Wichnand von Eiringspurch einen hof zu Meringen dem St. Clarenkloster in 
München verkauft habe. Mon. Boic. 18,3. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.