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Ludwig Il der Strenge. 1284.
ian. 31
märz 19
ı iul, 25
aug. 1.
nov. 6
dec. 12
4285
jan. 26
feb. 19
apr. 2
— 2
mai 15
iun. 4
on
— 20
— 28
aug. 27
oct.
1284
Ratispone
ap. Monacum
Newburg
Germersh.
Gruningen
Pucloch
Egre
Nurenberg
Lengenvelt
Monaci
Sigenburg
Monaci
Ratisbone
Monaci
besiegelt mit seinem bruder Heinrich die verfügung des bischofs Ileinrich von Regensburg und
des burggrafen Friedrich von Nürnberg, als zwischen ihnen bestellten schiedsrichtern, dass
das privileg anfangend: Conditor humani generis, welches erst auf weihnachten ausgieng,
dann (am 30 nov. 1283) bis lichtmess verlängert worden war, noch bis nächsten martini gelten
solle, nebst noch einigen weiteren bestimmungen. Ried Cod. Rat. 1,593. — Demungeachtet
heisst es: Illustres viri duces Bawarie domini L. et H. multum discordant.
ad 1284.
überlässt seine taberna zu Illmünster mit dem hof Chastenhof der dortigen kirche im tausch gegen
- einen hof in Reichartshoven. Testis: Eberhardus de Curia magister curie ducisse. Per
‚manum magistri Chunradi, notarii ducis, canonici sti Andree Frising. Reg. Boic. 4,244. -
eignet den nonnen zu Schönfeld das von ihm zu lehen rührende gut zu Reichersheim welches
Ililbrand von Gumpenberg denselben geschenkt hat. Mon. Boic. 16,287.
Chron. Salisb.
Zeuge Rudolfs für Worms mit seinem sohne Rudolf. \
Anwesend zugleich mit könig Rudolf bei der hier (in Gröningen nördlich von Stuttgart) durch
graf Albert von Hohenberg seinem sohne ausgerichteten hochzeit. Ann. Sindelf.
An diesem tage sprach der bischofIcrmann von Augsburg den herzog und seinen vicedom Ulrich
von Rörenmos von der excommunication los, die sie sich durch anmassung des’ patronats in
Eichenhausen zugezogen hatten. Reg. Boic. 4,260.
und ITeinrich genehmigen die verlängerung der sühne von 1284 (ian. 31) bis nächsten St. Gcorg.
Reg. Boic. 4,260. — Noch ungeilruckt!
Anwesenheit mit einem sohn und seinem bruder zugleich mit vielen andern bei der einweihung
der Minoritenkirche durch bischof Heinrich von Regensburg. Reg. Rud. Addit. s. 397.
giebt seinen willebrief zur schenkung der patronate von "Augst und Zeyningen seitens des königs
Rudolf (beurkundet sub dato Lucern 1285 oct. 18) an die kirche zu Basel. Gerbert Crypta 116.
Zeuge Rudolfs für NiederSchönfeld und für den burggrafen von Nürnberg.
giebt’ dem Chunrad probst von Speinshart die kirche in Bairisch Eschenbach. Reg. Boic. 4,274.
übergiebt dem kloster Ebersberg die Diemud gattin des Diemar von Ebersberg. Reg. Boic. 4,278.
(in dem baumgarten) verkündigt gemeinschaftlich mit seinem bruder Heinrich eine verordnung
wegen handhabung des friedens bei ihren und ihrer amtleute zusammenkünften ; namentlich
soll dann niemand führen armbrust, speer, panzer, pickelhauben, verborgen (d. h. doch wohl
zum bergen eingerichtet, also etwa gesteppt) handschu, verborgen hut, noch eisengewand;
wer aber schwört oder messer zückt oder pfeile aufschlägt, dem soll man die hand abschla-
gen; ist aber dass einer wundet oder todtschlag thut, der verliert das haupt. (Scheidt) Bibl,
hist. Gott. 214. Fischer Erbfolggesch. des Ilerz. Baiern 273. — Nach einer archivalnotiz war
dies die älteste deutsche urkunde im alten herzoglich bairischen archiv. Eine ältere herzog
Ludwigs aus dem bischöflich regensb. archiv kam oben beim 1 oct. 1269 vor. Noch früher
hat in Regensburg bischof Leo deutsch geurkundet, nämlich am 26 mai 1267. Vergl. Ried
Col. Rat.
(in pomerio) Verlängerung des abkommens zwischen den ‚beiden herzogen, dessen anfang ist:
Conditor humani generis, von nun bis lichtmess und von da’an während dreier jahre, Ver-
mittelt und beurkundet durch bischof Heinrich von Regensburg, und mitbesiegelt von den
herzogen. Ried Cod. Rat. 1,675 aber irrig zu 1295. Vergl. Reg. Boic. 4,278. — Bischof Hein-
rich gab ausser dieser und der gleich hiernach folgenden entscheidung noch sieben andere
zwischen den herzogen, die sämmtlich im Diplomatorium Baioaricum bei Ocfele 2,110—123
gedruckt sind, und demnächst an ihrer stelle erwähnt werden.
An diesem tage bestimmte zu Freising bischof Heinrich von Regensburg ort und ordnung der in
den einzelnen ämtern zur entscheidung der streitigkeiten zwischen den beiden herzogen zu
haltenden gerichtstage. Reg. Boic. 4,282. — Noch ungedrackt!
belehnt den Ulrich von Wellenberch mit dem dorfgericht zu Vorchaim, doch mit vorbehalt des
grafengerichtes. Reg. Boic. 4,284. °
und lleinrich dessen bruder versprechen sich gegenseitigen beistand gegen die eingriffe welche
sich die bürger von Regensburg in ihre rechte erlauben möchten, auch wenn sic sonst unter
sich uneinig sein sollten, was von nun an bis martini und dann fünf iahre lang gelten soll.
(Fischer) Erbfolggesch. des Herz. Baiern 274. '
beurkundet dass Wichnand von Eiringspurch einen hof zu Meringen dem St. Clarenkloster in
München verkauft habe. Mon. Boic. 18,3.