6 König Friedrich August I. 1806 —1813.
Würde durch ein außerordentlich zahlreiches, über 1300 Köpfe
umfassendes Hofpersonal zur Geltung zu bringen, darunter
allein 106 Kammerherren, während selbst der kaiserliche Hof
zu Paris deren erst im Jahre 1810 sechzig zählte 1). Auch
Napoleon ernannte an dem neuen Königshofe an Stelle des
bisherigen Geschäftsträgers einen Gesandten in Person des
früheren französischen Gesandten in Stockholm, v. Bourgoing,
zum Glück einen gemäßigten und ehrenwerthen Mann.
Wie Friedrich August das französische Bündniß nicht aus
eigenem Antriebe gesucht hatte, so blieb er auch weit davon
entfernt, um dessen willen die inneren Verhältnisse seines Lau-
des, mit denen er sich durch eine vierzigjährige glückliche Re-
gierung auf das innigste verwachsen fühlte, mehr als unbedingt
nöthig war, umzugestalten. Sehr verschieden von den meisten
übrigen Rheinbundfürsten dachte er namentlich nicht daran, die
neugewonnene Souveränctät zur Schmälerung der verfassungs-
mäßigen Rechte seines Landes zu mißbrauchen; vielmehr bestätigte
er am 10. Mai 1807 den zu einem Ausschußtage versammelten
Ständen ausdrücklich die bisherige Landesverfassung, die sonach,
ein zwar altersgrauer und ehrwürdiger, doch aber unwohnlicher
Bau, inmitten einer neugewordenen Umgebung unangetastet
stehen blieb. Nur die fremde Lehensherrlichkeit im Königreiche
wurde auf Grund des Artikels 34 der Rheinbund-Acte nach
Vorgang anderer Rheinbundfürsten 23. August 1809 für dem
König angefallen erklärt und das Mandat vom 16. Februar
1807 sprach in Ausführung des posener Friedens die voll-
kommene Gleichstellung der Katholiken mit den Lutheranern
aus, wodurch eine Beschränkung des Religionseides auf die
Kirchen- und Schuldiener nöthig wurde. Zugleich aber ertheilte
der König „zu desto mehrer Beruhigung seiner getreuen Unter-
thanen augsburgischer Confession die Versicherung, daß sie bei
1) Das Hofmarschall-Amt umfaßte 227, das Ober-Stallamt 304, die
Hof- und Landjägerei 138, die Oberkämmerei 206, das Hausmarschall-
Amt 221, die Hoswirthschaft 115 Personen. Sichsischer Hof- und Staats-
kalender von 1810.