Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

6 König Friedrich August I. 1806 —1813. 
Würde durch ein außerordentlich zahlreiches, über 1300 Köpfe 
umfassendes Hofpersonal zur Geltung zu bringen, darunter 
allein 106 Kammerherren, während selbst der kaiserliche Hof 
zu Paris deren erst im Jahre 1810 sechzig zählte 1). Auch 
Napoleon ernannte an dem neuen Königshofe an Stelle des 
bisherigen Geschäftsträgers einen Gesandten in Person des 
früheren französischen Gesandten in Stockholm, v. Bourgoing, 
zum Glück einen gemäßigten und ehrenwerthen Mann. 
Wie Friedrich August das französische Bündniß nicht aus 
eigenem Antriebe gesucht hatte, so blieb er auch weit davon 
entfernt, um dessen willen die inneren Verhältnisse seines Lau- 
des, mit denen er sich durch eine vierzigjährige glückliche Re- 
gierung auf das innigste verwachsen fühlte, mehr als unbedingt 
nöthig war, umzugestalten. Sehr verschieden von den meisten 
übrigen Rheinbundfürsten dachte er namentlich nicht daran, die 
neugewonnene Souveränctät zur Schmälerung der verfassungs- 
mäßigen Rechte seines Landes zu mißbrauchen; vielmehr bestätigte 
er am 10. Mai 1807 den zu einem Ausschußtage versammelten 
Ständen ausdrücklich die bisherige Landesverfassung, die sonach, 
ein zwar altersgrauer und ehrwürdiger, doch aber unwohnlicher 
Bau, inmitten einer neugewordenen Umgebung unangetastet 
stehen blieb. Nur die fremde Lehensherrlichkeit im Königreiche 
wurde auf Grund des Artikels 34 der Rheinbund-Acte nach 
Vorgang anderer Rheinbundfürsten 23. August 1809 für dem 
König angefallen erklärt und das Mandat vom 16. Februar 
1807 sprach in Ausführung des posener Friedens die voll- 
kommene Gleichstellung der Katholiken mit den Lutheranern 
aus, wodurch eine Beschränkung des Religionseides auf die 
Kirchen- und Schuldiener nöthig wurde. Zugleich aber ertheilte 
der König „zu desto mehrer Beruhigung seiner getreuen Unter- 
thanen augsburgischer Confession die Versicherung, daß sie bei 
1) Das Hofmarschall-Amt umfaßte 227, das Ober-Stallamt 304, die 
Hof- und Landjägerei 138, die Oberkämmerei 206, das Hausmarschall- 
Amt 221, die Hoswirthschaft 115 Personen. Sichsischer Hof- und Staats- 
kalender von 1810.
	        
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