Ausschußtag von 1807. 7
ihren Kirchen, Gottesdiensten, Gebräuchen, öffentlichen Lehr-
umd Unterrichtsanstalten, Beneficien, Einkünften und Nutzungen,
auch piis causis gelassen und ohne Abbruch geschützt werden
sollten. Dennoch enthielten die Rescripte vom 26. Mai und
28. Juli 1807, welche den katholischen Rittergutsbesitzern das
jus nominandi, praestandi et vocandi zu erledigten Kirchen
umd Schulen ertheilten, trotz der Clausel, daß es nur nach
Maßgabe der im protestantischen Kirchenrechte angenommenen
Grundsätze auszuüben sei, eine unzweifelhafte Begünstigung der
katholischen Kirche. Weitergehende Hoffnungen derselben, die
sich an vie eingetretene Veränderung knüpften, blieben zunächst
merfüllt 0.
Die Hauptveranlassung zur Berufung des Ausschußtags
don 1807 war die Beschaffung der erforderlichen Geldmittel
theils zur Deckung des noch nicht ausgeschriebenen Drittels der
französischen Kriegscontribution, theils für das Heer und die
Ersetzung des verloren gegangenen Kriegsmaterials. Man
wollte die von der Regierung geforderten 5,100000 Thaler
durch eine dreiprocentige Landesanleihe von 4 Millionen, die
erst nach Tilgung aller 1763 an die Steuer-Creditcasse über-
wiesenen Schulden zurückgezahlt werden sollte, den Rest durch
eine Beschränkung der Auslosung der Steuerschulden bis 1811
auf jährlich 200000 Thaler und Vermehrung der Cassenbillets
auf 3 Millionen Thaler aufbringen. Da jedoch jene Obliga-
tionen ihres niedrigen Zinsfußes wegen keine Abnehmer fanden,
so machte der König auf eigene Rechnung in Leipzig zwei fünf-
procentige Anleihen, jede zu 11 Million Thaler, für welche
ene als Pfand gegeben wurden. Die Ritterschaft bewilligte
ein Donativ von 400000 Thalern. Die auf 220000 Thaler
veranschlagten Überschüsse der nächsten vier Jahre wurden für
Errichtung einer Hilfscasse zur Wiederaufhelfung derjenigen
1) Die Erzherzogin Marianne sprach von Rom aus gegen den König.
die Hoffnung aus, daß er sein nunmehr nahes Verhältnib5 zu Napoleon
zu Gunsten der Kirche und zu Herstellung freundlicher Beziehungen zwischen
dem Kaiser und dem Pabst werde benutzen könncn. Dresdner Archiv.