142 Sachsen während des Befreiungskriegs von 1813.
und seines Fürstenhauses voraussahen. In diesem Sinne schrieb
v. Miltitz, damals Marschcommissar in Winzingerode's Haupt-
quartier, an Thielmann-), desgleichen der in Ruhestand ge-
tretene General v. Vieth. Im Fall Napoleon Sieger bleiben
sollte, hob letzterer hervor, müsse der König gegen diesen rein
erscheinen, da die Festung ohne seinen Befehl übergeben worden,
in dem wahrscheinlicheren Falle aber des Sieges der Verbün-
deten könne Thielmann erklären, auf geheimen Befehl des
Königs gehandelt zu haben 2). Thielmann hätte nicht selbst
von Widerwillen gegen alles, was Franzos bieß, erfüllt sein
müssen, um das Gewicht dieser Gründe zu verkennen; ver-
schiedene seiner Aeußerungen deuteten auf eine bevorstehende
Anderung der Dinge hin. Aber vor einem Schritt, wie jene
ihn ihm zumutheten, schrak er zurück; er hoffte vielmehr durch
seine Vorstellungen das sächsische Cabinet zu einer Anderung
seiner Haltung zu bewegen. Allein der Oberstleutnant v. Brause,
den er deshalb nach NRegensburg geschickt hatte, wurde ebenso
wie sein von dort zurückkehrender Adjutant v. Minkwitz in
Dresden von Stein zurückgewiesen, wahrscheinlich um Thielmann
dadurch zu einer bestimmten Entscheidung zu drängen; Stein
1) Wurzen, 7. April: „Gestehen wir es uns nur unverhohlen, welche
unsere wirkliche Lage gegenwärtig ist. Unser König ist im Begriff seine
Krone zu verlieren. Eine bestimmte Weigerung von seiner Seite ent-
schcidet gegen ihn und sein Haus, ein längeres Zögern wird eine fremde
Administration herbeiführen ... die gegenwärtige Regierung wird außer
Thtigkeit gesetzt, die Verfassung gewaltsam verletzt, der Credit des Landes
gestürzt, das Land zerstückelt . Und dieses Unglück, diese Schmach,
wer wird sie ertragen können? Ncin, edler Thielmann, das kann nicht
sein, das können Sie nicht zugeben! Retten Sie um Gottes willen,
retten Sie Ihr Vaterland vom Verderben, bewahrca Sie es vor Ent-
ehrung! Und das ist in Ihrer Macht; denn von dem Augenblicke an,
wo Sie mit Ihrer Armee sich laut und bestimmt für die gemeinschaftliche
Sache erklären, ist, das bin ich befugt zu sagen, dem Könige seine Krone
und der vollkommenste und unabhängigste Besitz seiner Länder, so wie er
sie vor dem posener Frieden besaß, zugesichert.“ Mittheilungen, S. 200.
2) v. Vieth, Auszüge aus den Papieren eines Sachsen (1843),
S. 20.