Sachsens Anschluß an Ssterreich. 149
ködem, wonach dem Könige Friedrich Wilhelm nur 1 Million
Unterthanen verbleiben, 2 Millionen an Osterreich fallen und
ebensoviel zwischen Sachsen und Westfalen vertheilt werden
sollten, glitt wirkungslos ab. Ferner theilte man in Wien
ganz die in Dresden und Regensburg so lebhaft erwachten
Empfindungen der Eifersucht auf Preußen und des Abscheus
vor dem jakobinischen Geiste, der dort im Volke, ja selbst im
haubtenante um sich zu greifen drohte; endlich konnte für
sterreich, welches für den Fall eines Zerfalls des Rhein-
bundes die Glieder desselben um sich zu sammeln gedachte,
nichts willkommener sein, als wenn Sachsen freiwillig ihm in
die Arme eilte. So entsprach die Sprödigkeit, welche Sachsen
gegen die Verbündeten an den Tag legte, ganz Osterreichs
Wünschen, denn sie vermehrte nur das Gewicht seines eigenen
Auftretens und den Werth seiner Freundschaft. Daß Sachsens
Lage ein solches Zuwarten überhaupt nicht gestattete, blieb dabei
ganz außer Betracht.
Aber das, wovon das sächsische Cabinet bislang noch gar
keine Ahnung hatte, war, daß Osterreich bereits seit langem in
geheimem Eimerständniß mit den Aliierten stand und für den
Fall, raß Napoleon seine Vermittelung zurückweise, seinen
Beitritt zu dem großen Bunde zugesagt hatte. Es wußte
nichts, davon, daß Lebzeltern, damit Osterreich nicht durch das
in Galizien stehende polnische Corps unter Poniatowski in
einen Conflict mit Rußland verwickelt werde, am 19. März zu
Kalisch eine geheime Convention mit dem Grafen Nesselrode
abgeschlossen hatte, wonach Frimont, Schwarzenbergs Nachfolger,
zum Schein sich von den Russen über die obere Weichsel zu-
rückdrängen lassen und das Corps Poniatowski's mit sich führen,
der verfolgende Sacken aber die österreichische Grenze respectieren
solle; arglos gieng es 8. April auf den von Osterreich vorge-
schlagenen Vertrag ein, nach welchem den polnischen Truppen und
den bei ihnen befindlichen Sachsen unter Gablenz, sobald sie das
österreichische Gebiet beträten, die Waffen abgenommen und die-
selben bis zu einem noch zu bestimmenden Punkte der sächsischen
oder bairischen Grenze geleitet werden sollten. Erst die In-