Napoleons und des Königs Abzug von Dresden. 211
Wilsdruff ein und kam bis Seerhausen, wo er übernachtete.
Ebenso still reiste eine Stunde später der König von Sachsen
nebst Gemahlin und Tochter ihm nach, während die übrigen
Glieder der königlichen Familie in Dresden zurückblieben. Der
einem Befehle gleichzuachtende Wunsch des Kaisers, daß der
König ihm folgen möge, war so unerwartet gekommen, daß
kaum Zeit zu den nöthigsten der sonst so umständlichen Reise-
vorbereitungen blieb. Gersdorff hatte dem Könige gerathen,
lieber den Ausgang auf dem Königstein abzuwarten, der nach
dem Abmarsch des französischen Bataillons nur noch sächsische
Besatzung hatte, auch die Königin war gegen die Neise, aber
der König gehorchte, sei es, daß er willenlos dem Verhängniß
folgte, das ihn an Napoleon kettete, oder daß er durch seine
Anwesenheit bei diesem seinem armen, unglücklichen Lande nützen
zu können hoffte. Eine Commission zur Verfügung in schleu-
nigen Fällen wurde in Dresden zurückgelassen 1). In Beglei-
tung des Königs befanden sich außer Einsiedel und Gersdorff
Generalmajor v. Bose, Oberst von Heineken, und zwei Polen,
Generalmajor v. Turnow und Oberst v. Blezinski; die Be-
deckung bestand aus der Leibgrenadierbrigade, einer Abtheilung
sächsischer Reiter und polnischer Lanciergarde. Ferner schlossen
sich nicht nur der Herzog von Bassano und das ganze diplo-
matische Corps an sondern auch ein großer, von alter Garde
unter General Curial escortierter französischer Train, so daß
der schwerfällige Zug erst abends 5 Uhr Meißen erreichte. Die
Weiterreise wurde in von Napoleon vorgeschriebenen Etappen,
den Zten bis Oschatz, den 9ten bis Wurzen fortgesetzt ). Von
da mußte der König am folgenden Abend, bewacht von 30 fran-
zösischen und 30 sächsischen Grenadieren, wicder aufbrechen, um
der zweiten Gardedirision nach Eilenburg zu folgen, wo er
nach einem durch häufige Halte unterbrochenen Nachtmarsch
1) Sie bestand aus den Conferenzministern v. Globig, v. Zeschau,
Graf Hohenthal und v. Nostitz und Jänkendorf mit Zuziehung der Ge-
heimenräthe v. Manteuffel, v. Ferber und v. Schönberg.
2) Anhang Nr. 22. 23. 24.
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