Westfalen. Herzogthum Warschau. 15
das Haupt der Patriotenpartei von 1791 und bisher Vorstand
der interimistischen Regierungscommission, ernannt wurde. Der
Reichsrath zerfiel in einen lebenslänglichen Senat und eine
Kammer der 60 Landboten und 40 Gemeindeabgeordneten.
Aber es fehlte viel, daß damit die Maschine wirklich in Gang
gekommen wäre. Auf Napoleons Drängen reiste daher der
König in Person nebst Gemahlin und Tochter im November
nach Warschau, um dort Ordnung zu schaffen und blieb daselbst
bis gegen Eude des Jahres; der alte sächsische Palast war
seiner ursprünglichen Bestimmung wiedergegeben. Es war ein
sehr weiser Entschluß des Königs, die Verwaltung und nament-
lich das Finanzwesen seiner beiden Staaten völlig von einander
getrennt zu halten. Hatte doch selbst Talleyrand den sehr
richtigen, aber doch bedenklich klingenden Rath ertheilt, keine
Geldopfer für Polen zu bringen, die wahrscheinlicherweise für
Sachsen verloren sein würden ). Alle Amter im Herzogthum,
mit Ausnahme der erst 1808 durch den Geheimen Finanzrath
v. Manteuffel auf sächsischen Fuß eingerichteten Kron-Domainen=
kammer, wurden mit Einheimischen besetzt, die Erlangung des
Bürgerrechts geregelt, eine Anleihe von 3 Millionen Fl. pol-
nisch aufgenommen und von dem König in seiner Uneigennützigkeit
bestimmt, daß zuerst für deren Verzinsung und für die Ver-
waltungskosten und dann erst für die Civilliste zu sorgen sei;
diese betrug nur 7 Millionen Fl. polnisch, welche zur einen
Hälfte baar auf den Staatsschatz, zur anderen auf die Kron-
güter angewiesen waren; in Wirklichkeit hat jedoch der König
nicht nur niemals etwas von dieser Civilliste bezogen, sondern
sogar nach und nach dem warschauer Staatsschatze an 30 Mil-
lionen Fl., endlich selbst aus sächsischen Cassen 21 Millionen Fl.
vorgeschossen. Da sich als eines der dringendsten Bedürfnisse
die Hebung der Volksbildung darstellte, so wurde vor Allem
das Schulwesen geordnet, jede Gemeinde zur Errichtung einer
Schule verpflichtet, den Lehrern eine Minimalbesoldung ge-
sichert, die höheren Lehranstalten bestätigt und die Akademie
1) Seufft, p. 110; Corresp. de Nap. XV, 554.