Maßregeln des Generalgouvernements. 241
geben. Wittenberg, das General Lapoype nicht minder tapfer
vertheidigte und das seit dem 23. October von Preußen unter
General v. Dobschütz eingeschlossen gewesen war, wurde am
13. Januar von Tauenzien mit Sturm genommen.
Nach dem Falle von Dresden siedelte das Generalgou-
vernement dorthin über; Repnin nahm seine Wohnung im
brühlschen Palais, wo er wöchentlich dreimal öffentliche Audienz
ertheilte. Am 13. November verfügte er die Errichtung
eines in vier Sectionen zerfallenden Gouvernementsrathes, der
an die Stelle des zeitherigen, ohnehin durch die Abwesenheit
des Königs außer Thätigkeit gesetzten und als aufgelöst zu
betrachtenden Geheimen Cabinets treten sollte, weshalb auch
2. Januar die Besoldungen aller bei dem letzteren Angestellten
eingezogen wurden. Dasselbe geschah mit den Apanagen der
königlichen Prinzen und Prinzessinnen. Die Geheimenräthe
#. Manteuffel, v. Burgsdorf und v. Brand sowie der frühere
Gesandte in Berlin v. Thiollaz, der in der napoleonischen Zeit
durch sein schroffes Auftreten viel dazu beigetragen hatte, das
berliner Cabinet gegen Sachsen zu erbittern, wurden verhaftet
und auf preußische Festungen abgeführt. Am 11. December
ließ Repnin alles nicht zu den Domainen und Regalien gehs-
rende königliche Eigenthum mit Beschlag belegen, den 19. Fe-
bruar alle vorräthigen Gelder und Papiere aus der königlichen
Chatoulle an die Hauptcasse abgeben; die Eröffnung der dresdener
Kunstausstellung wurde vom Namenstag des Königs auf den
der Thronbesteigung Alexanders verlegt, die Ausmünzung zwar
mit dem königlichen Stempel aber unter der Jahreszahl 1813
fortgesetzt, — alles Maßregeln, welche hinreichend erkennen ließen,
daß man russischerseits den gefangenen Griedrich August nicht
mehr als König von Sachsen betrachte.
Bei der Unmöglichkeit unter so außerordentlichen Umständen
sich streng an die bisherigen unbehilflichen Formen zu binten
und bei der Ungewißheit, wie lange die gegenwärtige Verwal-
tung dauern werde, sah sich das Generalgouvernement genöthigt,
mit dem Bestehenden sehr gründlich aufzuräumen und eine
Menze tief einschneidender Anordnungen zu tressen die Sachsen
Flathe, Nenee# Geschichte Sachsens.