Verhandlungen Einsicdels mit Stein und Repnin. 207
Unpünktlichkeit. Gleichzeitig versagte er den Geheimenräthen
Kohlschütter und Fritzsche, die der König zu sich berufen hatte
umsich ihrer in seinen Privatangelegenheiten zu bedienen, den
Urlauh, da im gegenwärtigen Augenblicke für einen Sachsen die
einzige Art dem Könige zu dienen die sei, wenn er seinem
Vaterlande diene, er auch diejenigen Männer, die mit den Re-
gierungsgeschäften rertraut seien, am wenigsten entbehren könne.
Mit Nachdruck beschwerte sich Einsiedel bei Stein über die
Einziehung der Besoldungen der Hofbediensteten und darüber,
daß dem Könige, während das Generalgouvernement auf Ver-
schönerungen und Festlichkeiten Summen verweme, die Mittel
vorenthalten würden, der Noth seiner Diener abzuhelfen, be-
sonders aber darüber, daß das zum königlichen Hausfideicommiß
gehörige Silbergeräthe unter dem Vorgeben, daß es zur Be-
wirthung vornehmer Gäste gebraucht werde, vom Königstein
abgefordert und behufs seiner Verpfändung nach Leipzig geschafft
worden war, wurde aber damit von Stein abgewiesen 1). Auch
Repnin bedeutete ihn, daß seine Stellung ihm nicht gestatte
in Sachsen einen anderen Willen als den der hohen Verbün-
deten zu befolgen. Was das Silbergeräthe betreffe, so habe
er zwar dessen Einschmelzung zu hindern gewußt, jedoch ohne
Zurücksetzung der Landesweohlfahrt nicht anstehen dürfen den
Landescredit durch die Verpfändung dieser Geräthschaften, die
1) Stein an Einsledel, Frankfurt, 14. August 1814: „Ich gebe Ew.
Excellenz zu ermägen, daß die Eroberung von Sachsen und die Entsernung
seines Königs das Resultat eines gerechten Kriegs der hohen verbündeten
Mächte mit Sachsen und vieler sehr blutigen Schlachten ist. Sachsen
gehört vermöge des Eroberungsrechts den hohen verbündeten Mächten,
und die von ihnen angeordneten Behörden können weder die Einmischung
des vorigen Königs in die Verwaltung dulden noch dürsen sie vessen
Familienverträge berücksichtigen. Ihre Majestäten der Kaiser von Ssterreich
und der König von Preußen haben ebenfalls ihr Silber nach der Münze
gesandt um ihre Unterthauen bei Zahlung der Kriegscontributionen zu
erleichtern; in Sachsen wird es verwendet um ein von der ehemaligen
Regierung selbst creirtes Creditpapier aufrecht zu erhalten und dem Lande
einen empfindlichen Verlust vorzubeugen. Seine Verwendung ist also
ebenso zweckmäßig als gemeinnützig“ Dr. Arch.