Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Verhandlungen Einsicdels mit Stein und Repnin. 207 
Unpünktlichkeit. Gleichzeitig versagte er den Geheimenräthen 
Kohlschütter und Fritzsche, die der König zu sich berufen hatte 
umsich ihrer in seinen Privatangelegenheiten zu bedienen, den 
Urlauh, da im gegenwärtigen Augenblicke für einen Sachsen die 
einzige Art dem Könige zu dienen die sei, wenn er seinem 
Vaterlande diene, er auch diejenigen Männer, die mit den Re- 
gierungsgeschäften rertraut seien, am wenigsten entbehren könne. 
Mit Nachdruck beschwerte sich Einsiedel bei Stein über die 
Einziehung der Besoldungen der Hofbediensteten und darüber, 
daß dem Könige, während das Generalgouvernement auf Ver- 
schönerungen und Festlichkeiten Summen verweme, die Mittel 
vorenthalten würden, der Noth seiner Diener abzuhelfen, be- 
sonders aber darüber, daß das zum königlichen Hausfideicommiß 
gehörige Silbergeräthe unter dem Vorgeben, daß es zur Be- 
wirthung vornehmer Gäste gebraucht werde, vom Königstein 
abgefordert und behufs seiner Verpfändung nach Leipzig geschafft 
worden war, wurde aber damit von Stein abgewiesen 1). Auch 
Repnin bedeutete ihn, daß seine Stellung ihm nicht gestatte 
in Sachsen einen anderen Willen als den der hohen Verbün- 
deten zu befolgen. Was das Silbergeräthe betreffe, so habe 
er zwar dessen Einschmelzung zu hindern gewußt, jedoch ohne 
Zurücksetzung der Landesweohlfahrt nicht anstehen dürfen den 
Landescredit durch die Verpfändung dieser Geräthschaften, die 
1) Stein an Einsledel, Frankfurt, 14. August 1814: „Ich gebe Ew. 
Excellenz zu ermägen, daß die Eroberung von Sachsen und die Entsernung 
seines Königs das Resultat eines gerechten Kriegs der hohen verbündeten 
Mächte mit Sachsen und vieler sehr blutigen Schlachten ist. Sachsen 
gehört vermöge des Eroberungsrechts den hohen verbündeten Mächten, 
und die von ihnen angeordneten Behörden können weder die Einmischung 
des vorigen Königs in die Verwaltung dulden noch dürsen sie vessen 
Familienverträge berücksichtigen. Ihre Majestäten der Kaiser von Ssterreich 
und der König von Preußen haben ebenfalls ihr Silber nach der Münze 
gesandt um ihre Unterthauen bei Zahlung der Kriegscontributionen zu 
erleichtern; in Sachsen wird es verwendet um ein von der ehemaligen 
Regierung selbst creirtes Creditpapier aufrecht zu erhalten und dem Lande 
einen empfindlichen Verlust vorzubeugen. Seine Verwendung ist also 
ebenso zweckmäßig als gemeinnützig“ Dr. Arch.
	        
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