Adressen der sächsischen Offziere in Marburg. 273
Vorgefallenen machte, mißbilligte dieses Verfahren kaum minder
als die unbefugte und in jeder Weise ungeeignete Einmischung
der bewaffneten Macht in die Politik 1). Auch der sonst so
milde Kleist nahm die Adressen höchst ungnädig auf und nur
den Vorstellungen des Generalmajors v. Brause und des
Oberstleutnants v. Lindemann, welche ins Hauptgquartier eilten,
gelang es, die beabsichtigte sofortige Trennung der Truppen
rückgängig zu machen. Den 8. September wurde das Corps
nach Koblenz zurückoerlegt und hier demselben eine Ordre des
Generals Kleist vom gten bekannt gemacht, in welcher derselbe
die Unstatthaftigkeit der eine Aufkündigung des Gehorsams gegen
die alliierten Mächte in sich schließenden Annahme, als ob das
Heer noch mit seinem Eide dem König von Sachsen verpflichtet
sei, ernst und entschieden einschärfte und Thielmann befahl den
Offizieren zu eröffnen, daß er sich genöthigt sehe sich wegen
dieses unbedachten Schrittes an Lecoq als ältesten General und
den Obersten v. Zezschwitz als Chef des Generalstabs zu halten;
Beide seien daher sofort zur Verantwortung nach Dresden zu
weisen. „Den übrigen Generalen, Brigadiers und Comman-
deuren“, fuhr er fort, „bitte ich zu sagen, daß es mir nicht
fremd ist, wie es Augenblicke im menschlichen Leben gibt, in
welchen das Herz auf die Handlungen der Menschen, und gerade
auf die achtungswerthesten, einen zu großen Einfluß gewinnt.
Legen Sie ihnen die Adressen vor, damit sie sich selbst über-
zeugen, auf welche Art sie abgefaßt sind. Ich werde keinen
Gebrauch zu ihrem Nachtheil davon machen. Die Adressen
der drei Kavalerieregimenter, des ersten leichten Infanterie-
regiments und des Generalstabs enthalten nichts, was gegen
die Verhältnisse verstößt; ich werde sie daher einreichen.“
Gleichzeitig erschien Kleists Generalstabschef, v. Müffling, um
die Ordnung wiederherzustellen; bei seiner Ankunft waren jedoch
die Offiziere bereits, Dank besonders den Bemühungen des
Obersten Aster und des Hauptmanns Heymann, zur Besinnung
zurückgekehrt; sie fügten sich in die verlangte Weglassung der
1) Per# IV, 80.
Flatbe, NUGeschichte Sachsens. 18