Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Vertheidigungen des Königs von Sachsen. 275 
nicht an ihm sondern an der unwiderstehlichen Gewalt der 
Umstände; seine unausgesetzte Sorge für das Wohl seines 
Volkes muß ihn über jeden Tadel erheben; er ist nie der directe 
Feind der Verbündeten gewesen und hat ihnen militärische Kräfte 
nur so longe entgegengestellt als ihn unauflösliche Bundes- 
pflicht wider seinen Willen dazu nöthigte, und hat begierig den 
ersten freien Augenblick ergriffen um sich ihnen zu nähern; er 
hat endlich auch während seiner Gefangenschaft den verbündeten 
Monarchen ein unbegrenztes Vertrauen bewiesen. Er und sein 
Volk sind also sowohl auf Grund der von den Verbündeten 
gegebenen Versprechungen als wegen des wohlverstandenen po- 
litischen Interesses aller Staaten berechtigt, die unverkürzte 
Erhaltung Sachsens und seiner rechtmäßigen Dynastie zu er- 
warten. 
Diese Denkschrift gab das Zeichen zu einem äußerst lebhaften 
Federkriege, der in Zeitschriften und Broschüren für und wider 
den König von Sachsen und über das Schicksal seines Landes 
geführt wurde 1). Mehrere, zum Theil hochgestellte Männer 
in Sachsen traten, einige mit, die meisten ohne Nennung ihres 
Namens für die Sache ihres Königs ein. Wie hoch man aber 
auch ihre Anhänglichkeit an das Königshaus würdigen und ehren 
muß, die Gründe, die sie aus der Geschichte, dem Rechte und 
der Zweckmäßigkeit für die Erhaltung Sachsens herleiteten, 
ebenso ihre seltsame Vermischung privatrechtlicher Grundsätze 
mit denen des Völkerrechts konnten ihren Gegnern nur viel- 
fache Blößen bieten. Allerdings läßt sich nicht verkennen, daß 
der Vergleich mit der mehr als milden Behandlung der übrigen 
Rheinbundfürsten, die ebensoviel und mehr als der König von 
Sachsen verbrochen hatten, das Urtheil über das gegen diesen 
beobachtete Verfahren verwirren und das letztere in einem ge- 
hässigen Lichte erscheinen lassen mußte, und der wichtige Unter- 
schied, daß die Verbündeten jenen gegenüber sich durch Verträge 
gebunden hatten, dieser ihr Kriegsgefangener war, wurde um 
1) Ein Verzeichniß der wichtigsten bei Klüber VII, 235 und Gret- 
schel-Bülau III, 567. 
18“
	        
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