Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Federkrieg für und wider den König. 27 
was vom preußischen und allgemein deutschen Standpunkte aus 
über diese Frage gesagt wurde, ist B. G. Niebuhrs Schrift: 
„Preußens Recht gegen den sächsischen Hof“. In einer durch das 
Studium der Alten, in höherem Maße noch durch tiefen sitt- 
lichen Ernst und eine edle Leidenschaftlichkeit geadelten Sprache 
bricht sie schonungslos den Stab über die Politik des Königs 
Friedrich August, der taub gegen alle Mahnungen und ver- 
trauend auf die Fortdauer von Napoleons Glück sein Schicksal 
an diesen gebunden und mit ihm gefallen sei 1), der auch 
nimmermehr die Verantwortlichkeit für das, was seit der Schlacht 
bei Lützen geschehen, um deswillen ablehnen dürfe, weil es 
gezwungenerweise geschehen, denn selbst dies zugegeben, so sei 
es doch nur die Folge freier Entschlüsse gewesen; wenn also“ 
das sächsische Volk die Trennung von seinem Könige und der 
Verlust der politischen Individualität schmerze, so möge es be- 
denken, daß die Schuld daran auf niemanden anders als auf 
den sächsischen Hof selbst falle. 
Diese Erörterungen in der Presse haben zwar zur Erregung 
der Leidenschaften sehr viel, zur endlichen Entscheidung über 
Sachsens Schicksal sehr wenig beigetragen. Denn die Dinge 
hatten bereits eine solche Wendung genommen, daß es sich 
bierbei nicht um das bessere Recht auf sächsischer oder auf 
preußischer Seite handelte, sondern daß die Beantwortung dieser 
Frage lediglich noch von der Convenienz der Großmächte ab- 
hing, deren Ausspruch nunmehr endlich auf dem in Wien zu- 
sammengetretenen Congresse gefällt werden sollte. Begrelflicher- 
weise concentrierte sich die Aufmerksamkeit aller Derjenigen, die 
an dem Ausgange dieser Sache sei es für oder gegen Sachsen 
erhielt aber den trocknen Bescheid, „daß der preußische Minister diese 
Note weder annehmen noch offlciell beantworten könne und ihn ersuchen 
mlisse dieselbe zurückzunehmen“. Dr. Arch. 
1) „Es ist ein schimpfliches Bekenntniß, unerläßliche Pflichten aus 
Furcht versäumt zu haben. — Der König von Sachsen mußte gegen 
Napoleon ausstehen, weil es die Vernichtung der Tyranncl galt, er hatte 
Rache an Napoleon zu nehmen dafür, daß dieser die Ehre seiner langen 
Regierung durch die bayonner Convention geschändet hatte.“ S. 35ff.
	        
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