Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Crcanees prussiennes. 21 
annahm, daß sie nur ihren Namen für die Bank hergegeben 
bätten, ausgedehnt. Dadurch stieg die Summe der französischer- 
seits in Anspruch genommenen Capitalien auf 17,018000 
Thaler. 
Als nun im Januar 1808 eine polnische Deputation nach 
Paris kam, um einige Erleichterungen für das Herzogthum zu 
erwirken und namentlich auch gegen die Strenge, mit der man 
von den Grundbesitzern die Bezahlung jener in den Besitz des 
Kaisers übergegangenen Hypotheken verlangte, Vorstellungen zu 
machen, so brachte dies den Kaiser, dem es darum zu thun 
war, den Werth bald und baar zu erhalten, auf den Gedanken, 
dem Könige von Sachsen die Überlassung jener Forderungen 
anzubieten. Abgesehen von dem Vortheil, daß diese dadurch 
aus den Händen eines fremden Souverains in die der eigenen 
Regierung übergiengen, die bei deren Eintreibung gewisse Rück- 
sichten walten lassen konnte, und selbst für den Fall, daß sich 
mancher verlorene Posten darunter vorfinden würde, schien dieses 
Geschäft doch dem warschauer Staatsschatze einen so erklecklichen 
Gewinn zu versprechen, daß Graf Bose, ohne sich um die 
Spxecialitäten zu kümmern, mit einer Dienstwilligkeit und Leicht- 
fertigkeit, die sich bitter rächen sollten, sofort einschlug. Zu 
Bayonne, wohin die polnische Deputation dem Kaiser gefolgt 
war, wurde 20. Mai eine geheime Convention abgeschlossen. 
Durch dieselbe trat Napoleon die preußischen Schuldforderungen 
(seitdem créances de Bayonne genannt), welche Daru's Ver- 
zeichniß aufführte, einschließlich aller sich etwa in der Folge 
noch auffindenden, unter gleichzeitiger Niederschlagung aller 
warschauischen Ansprüche an Frankreich gegen die in drei jähr- 
lichen Raten zu zahlende und bis dahin mit 5 % zu verzinsende 
Summe von 20 Millionen Fres. an das Herzogthum ab . 
Preußen mußte in der am 8. September 1808 zu Paris 
1) Martens, Nouveau Recheil IV. 7. „Je compte de rediger 
aujourlhui le décret tonchant la Convention de Bayonne“, schreibt 
Friedrich August seinem Minister v. Bose nach Eger am 30. Mai 1808. 
„t Je cmmins sculement, que le Maréchal (Davout) en ln#ane faire quclaue 
808
	        
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