22 König Friedrich August 1. 1806—1313.
unterzeichneten Conrention gegen einen Nachlaß von 14 Millionen
Fres. an der Kriegssteuer ausdrücklich auf alle Schuldforde-
rungen, die ihm an Einzelne im Herzogthum Warschau zustanden,
verzichten.
Nur zu bald mußte sich Friedrich August überzeugen, daß
die bayonner Convention statt der gehofften Erleichterung der
warschauer Finanzen 1) zu den zahlreichen Verlegenheiten der
dortigen Regierung noch eine neue hinzugefügt hatte. Denn
nicht genug, daß die meisten Schuldner, durch den Krieg ruiniert,
gar nicht im Stande waren zu zahlen, so reclamierte die preu-
ßische Regierung den größten Theil der auf Daru's Etat
gebrachten Summen als nicht dem Staate, sondern öffentlichen
Anstalten gehörig und verweigerte die Herausgabe der betreffen-
den Schulddocumente; anderseits weigerten sich die Schuldner
an den warschauer Staatsschatz zu zahlen, so lange die Schuld-
documente noch in den Händen der alten Gläubiger seien, da
sie sonst keinen Fuß auf preußisches Gebiet setzen dürften, ohne
sich der Verhaftung auszusetzen, die in Preußen Angesessenen
aber, wie auch wirklich geschah, Beschlagnahme und Verkauf
ihres dortigen Grundeigenthums zu befahren hätten. An
Zwangsmaßregeln aber, an Verkauf der hypothecierten Grund-
stücke konnte die Regierung einfach deshalb nicht denken, weil
unter den obwaltenden Umständen sich kein Käufer gefunden
haben würde 7). So sah sich der König in dem Augenblicke,
wo der erste Reichstag in Warschau eröffnet werden sollte, in
die peinlichste Lage versetzt. Außer Stand die preußischen For-
derungen einzutreiben, besaß er doch auch keine anderen Mittel
annonce’ prématurée par les gazettes, mais il ne depend pas de
moi, ni de Tempöcher ni meme de hi demander la discretion sur
celal“
1) Friedrich August an Napoleon 5. Juni 1808: — — V. M. voudra
agréer, due je Lui ollre ici TLexpremion de ma proufonde gratitude de
es effets de Sa munificence, qul promettent au Daché unc amélio-
ration de sa situation et m’'encouragent à travailler den lors avec
Tantant plus de confiance au bonheur du peuple remis à mes noins.“
2) Süchsische Denkschrift vom 25. Januar 1809. Dr. Arch.