292 Das fremde Gouvernement und der wiener Congreß.
letzterlebten Erschütterungen mit dem Entschlusse einen König
seines angestammten Landes zu berauben; mit deutlichen Zeichen
des Mißfallens wies er den Vorschlag zurück und, da auch
Hardenberg Bevenken trug einen so schwer rückgängig zu
machenden Schritt vor der definitiven Erledigung der Sache
zu thun, so wurde diese Function dem Staatsminister Freiherrn
v. d. Reck und dem Generalmajor v. Gaudi übertragen 2).
In deren Hände legte Repnin am 8. November vor den ver-
sammelten Staatsbeamten feierlich die Verwaltung Sachsens
nieder. In ausführlicher Rede entrollte er ein Bild der
Schwierigkeiten, die zu überwinden gewesen, rechtfertigte die zu
ihrer Bekämpfung angewandten Mittel und mahnte am Schluß
unter ehrender Anerkennung der dem Könige Friedrich August
von seinen Unterthanen bewahrten Anhänglichkeit zur Unter-
werfung unter die Entscheidung der hohen Mächte als dem
einzigen Mittel um Sachsen vor dem Loose der Zerstückelung
zu bewahren 2). In Erlassen an die Landesbehörden und an die
Mitglieder der Landstände kündigte er diesen an, „daß der Kaiser
von Rußland unter Zustimmung Österreichs und Englands die
Verwaltung Sachsens in die Hände des Königs von Preußen
niederlege, um dadurch die Verbindung Sachsens mit Preußen,
welche nächstens auf eine noch förmlichere und feierlichere Weise
verkündet werden würde, einzuleiten. Vorläufig lasse der König
von Preußen als künftiger Landesherr erklären, daß er nicht
gesonnen sei Sachsen als eine Provinz seinen Staaten einzu-
verleiben sondern es mit denselben unter dem Namen eines
Königreichs Sachsen zu vereinigen, ihm für immer seine Inte-
grität zu erhalten, ihm den Genuß seiner Privilegien und
Rechte und die Vortheile zu gewähren, welche die deutsche Con-
stitution den preußischen Staaten zusichern werde, bis dahin
aber an seiner gegenwärtigen Verfassung nichts zu ändern.“
1) Jacksons Depesche vom 19. August bei Castlereagb X, 97. —
Per#d IV, 119.
2) (Kohlschütterl, Hart der König von Sachsen seinem Lande ent-
s#at? S. 458.