Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

208 Das fremde Gouvernement und der wiener Congreß. 
ausdrücklichen Verwahrung, daß sie der definitiven Entscheidung 
nie zum Präjudiz gereichen dürfe; er sehe es sogar als einen 
Vortheil an, daß durch den Abmarsch der russischen Truppen 
aus Sachsen der russische Einfluß auf Deutschland und auf 
Preußen insbesondere vermindert werde. Der König aber 
erließ eine vom 4. November datierte Rechtsverwahrung ½#), 
deren Vertheilung an die Mitglieder des Congresses jedoch erst 
am 21sten, nachdem sie von Metternich und Talleyrand gut- 
geheißen worden war, erfolgte. Da ihre Veröffentlichung in 
Wien auf Hindernisse stieß, so erbot sich letzterer sie in den 
Moniteur einrücken zu lassen, doch kamen beide auf den Rath 
des Königs von Baiern überein, daß das offizielle Blatt ihrer 
nur in einer Randbemerkung zu Repnins Rundschreiben Er- 
wähnung thun solle. Eine Beschwerde Einsiedels über die 
Versffentlichung von Repnins Abschiedsrede in der Leipziger 
Zeitung und über die von demselben gebrauchte Bezeichnung 
„ehemaliger König“ verhallte gauz ungehört. 
Es war dem König Friedrich August mit der in seiner 
Rechtsverwahrung gegebenen feierlichen Erklärung, daß er in 
die Abtretung der von seinen Ahnherren ererbten Staaten nie- 
mals willigen und zur Annahme eines Aquivalents dafür sich 
unter keiner Bedingung verstehen werde, vollkommen Ernst, ein 
Entschluß, der, wie schon früher ein ähnlicher, theils wirklichen 
Gewissensbedenken, theils aber auch der in seinem ganzen 
Charakter liegenden Hartnäckigkeit entsprang 2); selbst auf War- 
schau war er nur dann zu verzichten willens, wenn er dafür 
1) plüber I, Hest 2, S. 1. Diese ist vom Geheimen Legationsrath 
Wendt verfaßt, von Graf Einsiedel mehrfach verändert. 
2) Friedrich August an Prinz Anton, 2. December: „Mon refas de 
tout dédommagement anelconque pour la Saze se fonde non seulement 
sur ce due je ne saurais aecepter des pays sur lésquels je n’ai aucun 
droit, mais principalement et uniquement sur ce, qu'il n'y a pour moi 
aucun équivalent au monde pour notre patrie et sur ee que e'est pour 
nous un devoir sacrö, de ne point renoncer à des sujets et à un pays, 
due la Providence a confié à notre maison depuis des siècles." Archiv 
für sächsische Geschichte I, 103.
	        
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