306 Das fremde Gouvernement und der wiener Congreß.
Was bewog nun Metternich, so unerwartet die Basis der
bisherigen Unterhandlungen aufzugeben? Den Hauptgrund
sprach er selbst offen gegen Gagern mit den Worten aus:
„Was Sachsen betrifft, haben wir einen bestimmten Entschluß
gefaßt: Osterreich stellt sich an die Spitze der Mächte, die sich
weigern, zunächst aus einem guten Grunde, nämlich um diese
Rolle nicht Frankreich zu überlassen.“ Die kleinen Staaten
füblten auch alsbald den Rückhalt, den sie gewonnen. Als
v. Miltitz, der nebst v. Carlowitz und v. Oppell in Begleitung
des preußischen Geheimenraths Friese und des russischen Staats-
raths Turgenieff nach Wien gekommen war um womöglich die
Theilung abzuwenden, dem Grafen Münster seine Gründe da-
gegen auseinandersetzte, antwortete ihm dieser: das sei gleich-
giltig; wenn Preußen nicht nachgebe, werde man sich gegen die
Besitznahme Sachsens verwahren, eine günstige Gelegenheit
abwarten und einen Krieg anfangen, der mit dem Untergange
Preußens enden müsse. Leicht erkennt man auch Münsters
Echo in der ebenfalls gegen Miltitz gethanen Außerung des
Grafen Schulenburg, es könne nur von Uberlassung eines
kleinen Theils von Sachsen an Preußen die Rede sein; dle
Kräfte, die letzteres zwängen einen kleinen Theil herauszugeben,
würden es auch zwingen sich mit einem kleinen Theile zu be-
gnügen; man würde sonst nach einiger Zeit einen Krieg mit
ihm anfangen, der es vernichten und statt seiner das mittler-
weile erstarkte Hannover zum Mittelpunkte des närdlichen
Deutschlands machen würde 1). Ja Schulenburg beeilte sich
sogar, sobald er von der österreichischen Note vom 10ten Kennt-
niß erhielt, den Gesandtschaften der befreundeten Häfe die
Schwierigkeit jeder Cession und der des kornreichen Thüringens
insbesondere nachzuweisen. Am 14ten autorisierte ihn Metter-
nich seinem Cabinet zu melden, daß er Sachsen als gerettet
ansehe und hoffe, daß der König in Kurzem wieder in seiner
Hauptstadt regieren werde; Osterreich werde nie zugeben, daß
Sachsen in preußischen Händen bleibe; im schlimmsten Falle,
1) Pert IV, 242.