Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Preußens Anerbieten einer Entschädigung am linken Rheinufer. 809 
linken Rheinufer mit Koblenz, Bonn und Trier in einer Lage, 
daß Preußen und Frankreich einander nicht berührten, wozu 
dem Könige eine Stimme im obersten Bundesrathe eingeräumt 
werden könne; außerdem verpflichte sich Preußen Dresden nicht 
zu befestigen und die Elbschiffahrt freizugeben. Was jedoch von 
Außerungen des Kaisers Franz verlautete, Mang für die preu- 
ßischen Ansprüche durchaus nicht günstig. Hatte er früher nur 
versichert, sein Gewissen fordere, daß der König von Sachsen 
einen Theil seines Landes behalte, er wünsche mit Preußen in 
gutem Einvernehmen zu stehen, aber es fange an ihm gefähr- 
lich zu werden, so erklärte er jetzt den Abgeordneten der Reichs- 
ritterschaft laut: „Der König von Sachsen muß sein Land 
haben, sonst schieße ich, und auf die Völker von Deutschland 
kann ich zählen.“ Dem Kaiser Alexander, der sich auf den 
Widerwillen des sächsischen Volkes gegen eine Theilung berief, 
antwortete er: „Ich verstehe diese Doctrin nicht; die meinige 
lautet so: ein Fürst kann wohl einen Theil seines Landes ab- 
treten aber nicht das ganze. Wenn er abdankt, so geht sein 
Recht auf seine legitimen Erben über, die weder er noch Europa 
desselben berauben kann.“ 1) 
Dieser hartnäckig fortgesetzte Widerstand brachte das preu- 
bische Cabinet auf den wenig glücklichen Gedanken, ob sich nicht 
direct bei dem Könige von Sachsen mehr erlangen und dadurch 
Osterreich und Frankreich eine Hauptwasse aus den Händen 
winden lasse. In den ersten Tagen des Jahres 1815 kam 
Oberst v. Miltitz nach Berlin, angeblich in einer Mission des 
Generalgouvernements an das Kriegsmiristerium, in Wahrheit 
aber um den König durch die Aussicht auf gewisse ihm und 
dem Lande eventuell zu gewährende Anerbietungen gefügiger zu 
machen. Der Antrag, den er seinem Vorgeben nach lediglich 
aus eigenem Antrieb machte, der aber, wie er nicht undeutlich 
durchblicken ließ, officiellen Ursprungs war, gieng dahin, daß, 
wenn der König von Sachsen den ersten Schritt thue um über 
die Annahme der Entschädigung am linken Rheinufer zu unter- 
1) Pertz IV, 264. — d’Haussonville, p. 378.
	        
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