Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Verhandlungen über die Theilungslinie. 813 
durch einen Theil Sachsens von der Entscheidung der Mächte 
und nicht von der Willkür des Königs von Sachsen abhängig 
zu machen sei, förmlich zu Protokoll gebe, so that er dies, 
#. Januar, ohne Weiteres, sich gegen seine Verbündeten damit 
entschuldigend, daß England jetzt noch nicht zu einem neuen Kriege 
bereit sei, und nöthigte dadurch auch Osterreich kühneren Ent- 
würfen zu entsagen. Die Verhandlungen, an denen nunmehr 
auch Talleyrand seit dem 11. Januar Theil nahm, betrafen 
im wesentlichen nur noch die Auffindung einer angemessenen 
Grenzlinie zwischen Preußen und Sachsen. Die Hauptschwierig- 
keit dabei verursachten Torgau und Leipzig; auf den Verbleib 
des ersteren bei Sachsen legte Osterreich aus militärischen Rück- 
sichten so großen Werth, daß es sich erbot die Hälfte des 
tarnopoler Kreises an Rußland zu überlassen, wenn dieses 
dafür 200000 Seelen mehr von Polen an Preußen geben 
wolle. Doa jedoch Alexander hierauf nicht eingieng, auch Castle- 
reagh, der, im Begriff nach England zurückzukehren, dringend 
wünschte dem Parlamente ein befriedigendes Resultat seiner 
diplomatischen Mission vorlegen zu können, Torgau preisgab, 
und hierauf Talleyrand ebenfalls seine Hände in Unschuld 
wusch :2), so mußte Metternich sich fügen. Er legte einen neuen 
Entschädigungsentwurf vor, nach welchem dem Könige von 
Sachsen 271 □M. mit 1,300000 Seelen verbleiben, Preußen 
360 □M. mit 782249 Seelen und damit außer der festen 
Elblinie im Vergleich zu 1805 ein Mehr von 66000 Unter- 
thanen und durch Erwerbung der gewerbsamsten Unterthanen 
und der wichtigsten Handelsstraßen eine Verbesserung seiner 
finanziellen Lage erhalten sollte ?). 
Aber auch Preußen hatte triftige Gründe den Bogen nicht 
zu überspannen. Alexander, anfangs viel eifriger die Einver- 
leibung Sachsens in Preußen zu betreiben als Friedrich 
Wilhelm III. selbst, wurde, seitdem die polnische Sache für 
abgemacht gelten konnte, in der Unterstützung der preußischen 
1) Anhang, Nr. 82. 
2) Note vom 28. Januar. Klüber VII, 83.
	        
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