331 Das fremde Gouvernement und der wiener Congreß.
Grenadiere weigerten sich, nach einem anderen Orte als die
Garde sich führen zu lassen“ Es hätte in Gneisenau's Macht
gestanden Gewalt zu brauchen, denn eine preußische Brigade
stand vor den Thoren, aber er wollte es nicht zum Außersten
kommen lassen und gestattete ihnen den Abmarsch nach Huy,
der ziemlich zuchtlos geschah; das Linienregiment ließ sich erst
mit vieler Mühe durch Zezschwitz zum Gehorsam zurückführen,
alle aber zeigten sich fest entschlossen eine Theilung vor ein-
gegangener Einwilligung des Königs nicht zuzugeben. Blücher
sprach in einem Tagesbefehle, 3. Mai, seine Entrüstung über
das Geschehene laut aus, doch wurden auf Zezschwitz' Vor-
stellungen am 4ten die früheren Befehle dahin gemildert, daß
statt einer förmlichen Theilung in zwei Brigaden nur eine neue
Formierung der Compagnieen in sich statt finden solle, die denn
auch in den Bivouaks behutsam und mit Schonung ausgeführt
wurde; nur zwang das 1. leichte Infanterieregiment seine
Stabsoffiziere, die sich für den preußischen Dienst erklärt hatten,
das Regiment zu verlassen. Das Gardebataillon jedoch mußte
nach seiner Ankunft in Namur, von preußischen Truppen um-
ringt, am 6. Mai die Waffen strecken, den Offizieren wurde
in Anerkennung ihres guten Benehmens der Degen gelassen,
voch folgten sie freiwillig ihren Mannschaften; das Grenadier-
bataillon wurde am öten bei Logent, das 3te bei Ralaux ent-
waffnet, letzteres mit Ausnahme der pflichttreuen Compagnie
des Hauptmanns Geibler, die am 2ten die Wache vor Blüchers
Hauptquartier gehabt hatte. Diese ernannte der Feldmarschall
zu seiner Leibwache und ließ sich von ihr bis Namur begleiten,
wo er sie zur Theilung entließ. Das Grenadierregiment wurde
aufgelöst, seine Fahne durch General v. Plrch I. verbrannt.
General v. Borstell, der ergriffen von Theilnahme mit dem
traurigen Loos der Sachsen sich geweigert hatte die Verbren-
nung zu vollziehen, wurde vor ein Kriegsgericht gestellt, seines
Commandos entsetzt und zu mehrjähriger Festungsstrafe verur-
theilt. Die meuterischen Bataillone wurden durch die Drohung
sie zu decimieren zur Auslieferung der Rädelsführer gezwungen
und diese, sechs Grenadiere und ein Tambour, am nämlichen