Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

331 Das fremde Gouvernement und der wiener Congreß. 
Grenadiere weigerten sich, nach einem anderen Orte als die 
Garde sich führen zu lassen“ Es hätte in Gneisenau's Macht 
gestanden Gewalt zu brauchen, denn eine preußische Brigade 
stand vor den Thoren, aber er wollte es nicht zum Außersten 
kommen lassen und gestattete ihnen den Abmarsch nach Huy, 
der ziemlich zuchtlos geschah; das Linienregiment ließ sich erst 
mit vieler Mühe durch Zezschwitz zum Gehorsam zurückführen, 
alle aber zeigten sich fest entschlossen eine Theilung vor ein- 
gegangener Einwilligung des Königs nicht zuzugeben. Blücher 
sprach in einem Tagesbefehle, 3. Mai, seine Entrüstung über 
das Geschehene laut aus, doch wurden auf Zezschwitz' Vor- 
stellungen am 4ten die früheren Befehle dahin gemildert, daß 
statt einer förmlichen Theilung in zwei Brigaden nur eine neue 
Formierung der Compagnieen in sich statt finden solle, die denn 
auch in den Bivouaks behutsam und mit Schonung ausgeführt 
wurde; nur zwang das 1. leichte Infanterieregiment seine 
Stabsoffiziere, die sich für den preußischen Dienst erklärt hatten, 
das Regiment zu verlassen. Das Gardebataillon jedoch mußte 
nach seiner Ankunft in Namur, von preußischen Truppen um- 
ringt, am 6. Mai die Waffen strecken, den Offizieren wurde 
in Anerkennung ihres guten Benehmens der Degen gelassen, 
voch folgten sie freiwillig ihren Mannschaften; das Grenadier- 
bataillon wurde am öten bei Logent, das 3te bei Ralaux ent- 
waffnet, letzteres mit Ausnahme der pflichttreuen Compagnie 
des Hauptmanns Geibler, die am 2ten die Wache vor Blüchers 
Hauptquartier gehabt hatte. Diese ernannte der Feldmarschall 
zu seiner Leibwache und ließ sich von ihr bis Namur begleiten, 
wo er sie zur Theilung entließ. Das Grenadierregiment wurde 
aufgelöst, seine Fahne durch General v. Plrch I. verbrannt. 
General v. Borstell, der ergriffen von Theilnahme mit dem 
traurigen Loos der Sachsen sich geweigert hatte die Verbren- 
nung zu vollziehen, wurde vor ein Kriegsgericht gestellt, seines 
Commandos entsetzt und zu mehrjähriger Festungsstrafe verur- 
theilt. Die meuterischen Bataillone wurden durch die Drohung 
sie zu decimieren zur Auslieferung der Rädelsführer gezwungen 
und diese, sechs Grenadiere und ein Tambour, am nämlichen
	        
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