Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

1815 
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3860 Sachsen von 1815—1833. 
stümmelte Sachsen überhaupt nicht mehr für lebensfähig hielten, 
so waren jetzt mit dem Könige auch Muth und Selbstvertrauen 
zurückgekehrt. 
Das Nächste und Dringendste war die Auseinandersetzung 
mit Preußen; für diese wurde eine Commission gebildet, an 
welcher sächsischerseits Geheimer Rath v. Globig, Geheimer 
Finanzrath v. Bünau und Geheimer Archivar Günther, preu- 
Kischerseits General v. Gaudi und Staatsrath Friese Theil 
nahmen. Ihre Arbeiten führten, abgesehen von der genaueren 
Bestimmung der Grenze und der privatrechtlichen Verhältnisse 
der Grenzbewohner, zu mehreren Conventionen, deren erste, 
vom 25. November 1815, die Theilung der Cassenbillets be- 
traf, von denen 31 Millionen (alsbald um ½ Million vermin- 
dert) Sachsen blieben; durch eine zweite, vom 23. Juli 1817, 
übernahm Preußen, da man gern vorbehaltlich anderweiter 
Ausgleichung ganze Classen von Schulden beisammen behielt, 
sämtliche Centralsteuerobligationen (3,285000), Sachsen sämt- 
liche Landescommissions-(700000 Thaler) und Compensations- 
scheine (786000 Thaler); eine dritte Convention, vom 27. Juli 
1817, erklärte alle landesherrlichen Administrations- und 
Collaturrechte im jenseitigen Theile für erloschen und verpflich- 
tete Preußen zu einer Abfindungssumme von 160000 Thalern 
für die 1811 den beiden Universitäten und den Fürstenschulen 
geschenkten Einkünfte der Deutschordensgüter. Doch zogen sich 
die verwickelten Unterhandlungen noch lange hin und erst unter 
persönlicher Theilnahme des Cabinetsministers v. Einsiedel und 
unter österreichischer Vermittlung kam endlich mit dem preußi- 
schen Geheimen Legationsrath v. Jordan die Hauptconvention 
vom 28. August 1819 zu Stande. Man gieng dabei von 
dem Grundsatz aus, daß Sachsen von den im Steuer-Credit- 
system von 1763 begriffenen Schulden zwei Drittheile, von 
den 1807 und 1811 entstandenen #43/1000 übernehmen solle, 
wonach auf Sachsen eine Schuldenlast von 16,660771 Thalern 
entfiel; von der Kammer-Creditcassenschuld, die sich bis 1815 
auf 3,102374 Thaler vermindert hatte, verblieben dem König- 
reiche 1,622109 Thaler. In Vetreff der preußischen Verwaltung
	        
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