Verfassung. 375
zuschütteln und das Staatsleben in die Formen der Gegenwart
zu kleiden 1). Den Grundpfeiler der Verfassung bildeten die
alten Feudalstände, die Vertreter einzelner bevorrechtigter Classen,
deren Sonderinteresse mit dem Wohle der Gesamtheit nur zu
oft in Widerspruch stand, von denen die entscheidenden Factoren
der Neuzeit, Intelligenz, Handel und Industrie, so gut wie
ausgeschlossen waren und die trotz ihrer Bevorrechtung doch
keine unbedingte Controle über den Staatshaushalt besaßen,
die an der Gesetzgebung nur durch Gutachten Theil nahmen
und endlich selbst durch die unförmliche Schwerfilligkeit ihres
Geschäftsganges sowie durch das tiefe Geheimniß, in welches
sich ihre ganze Thätigkeit vergrub, unfähig wurden die bewegenden
Jeen der Zeit in sich aufzunehmen.
Schon die letzten Kriegsjahre hatten gezeigt, daß mit der
alten peinlichen formalen Verfassungsmäßigkeit nicht mehr durch-
zukommen sei. Thnlich wie 1813 sah sich die Regierung im
Spätjahr 1815 abermals gensthigt behufs Beschaffung der
erforrerlichen Geldmittel einen Deputationstag zu berufen, den
sie nach eigenem Ermessen aus den vorsitzenden Ständen der
vier alterbländischen Kreise, dem Landesältesten der Lausitz,
den Städten Leipzig, Dresden, Freiberg, Plauen und Bautzen,
endlich aus den von der vormaligen Landescommission an-
wesenden ritterschaftlichen Deputierten und einem Geheimen
Kriegs= Kammerrathe zusammensetzte. Die 1811 unerledigt
gebliebene Frage der Union schien eigentlich durch die Landes-
theilung von selbst gelöst; bei den preßburger Berathungen
vereinigte man sich daher zu dem Antrage, „daß bei der nächsten
Landesversammlung auf die Abänderung der bisherigen, ohne-
hin veralteten und auf die nunmehrige Lage des Königreichs
nicht mehr passende Landtagsordnung Bedacht genommen und
dabei auf die Aufhebung der besonderen Collegien der Prälaten,
Grafen und Herren, auf die Vereinigung der beiden ritter-
schaftlichen Ausschüsse, auch wohl auf den Wegfall der Ahnen-
1) Im Jahre 1816 schrieb Krug üÜber das Repräsentativsystem mit
besonderer Hinsicht auf Deutschland und Sachsen.