376 Sachsen vou 1815—1833.
probe das Absehen gerichtet werden möchte“, worauf das
Geheime Consilium den Unionsentwurf von 1813 mit den
durch die Theilung nöthig gewordenen Abänderungen nochmals
vorlegte; ein zweiter Entwurf, nach welchem oer Fabrik= und
Handelsstand und der Bauernstand auch auf den Landtagen
vertreten, die Rittergutsbesitzer ohne Unterschied des Standes
zugelassen werden sollten, gieng von der Landesregierung aus.
Der König jedoch fand zu einer gänzlichen Umgestaltung der
ständischen Verfassung keinen zureichenden Anlaß, er begnügte
sich bei Eröffnung des ersten Landtags nach der Theilung,
19. October 1817, die Stände der bei Sachsen gebliebenen
Theil: cer Oberlausitz und der Stifter Merseburg und Naum-
burg mit der alterbländischen Landschaft zu vereinigen und aus
den beiden ritterschaftlichen und städtischen Ausschüssen 1) je ein
Collegium zu bilden. Allein selbst diese Abweichung von der
Landtagsverfassung erhielt nicht den Beifall der Stände, sie
erklärten sich vielmehr (5. December) für Beibehaltung der
Trennung der Ausschüsse, „so lange nicht die von ihnen in
Ansehung der Landtagsverfassung überhaupt Sr. Maj. vorzu-
legenden ferneren Anträge hierunter eine Abänderung erfordern
würden, da im Fall entgegengesetzter Meinung zweier Curien
sich kein Resultat ergebe und durch die Absonderung die Manich-
faltigkeit und Freiheit der Ansichten befördert werde“, baten
aber zugleich um die Erlaubniß, manche Wünsche und Bemer-
kungen, die sich ihnen über die Repräsentation und die Landes-
verfassung überhaupt aufgedrängt hätten, dem Könige vorzutragen.
Hierauf stellte der König (22. December) die Trennung der
Ausschüsse wieder her mit dem Beifügen, „Se. Maj. sähen
der von den Ständen vorbehaltenen Darlegung der auf die
Landtagsverfassung Bezug habenden Wünsche entgegen und ver-
hofften, es werde dadurch zu einer der Beschleunigung des
Geschäftsganges förderlichen und den veränderten Verhältnissen
angemessenen Einrichtung Veranlassung gegeben werden“.
1) Von den früheren 128 landtagsfähigen Städten waren noch 85
üÜbrig.