Buchhaudel. Schönburg. B. Coufin. 399
Bundes zu unterwerfen und dazu abgesehen von anderen Vor-
sichtsmaßregeln einen von der sächsischen Regierung zu desig-
nierenden aber vom Bunde zu ernennenden Generaldirector
des deutschen Buchhandels in Leipzig einzusetzen 1). Glücklicher-
weise wurde dem Vorschlag keine praktische Folge gegeben.
Auch das Haus Schönburg wendete sich 1818 an die
Bundesversammlung in der Hoffnung, daß ihm gleich den
Mediatisierten eine Curiatstimme im Pleno des Bundestags
eingeräumt werden würde. Obgleich aber die sächsische Regie-
rung zu Wien erklärte, daß sie ihrerseits, vorbehaltlich der
landeshoheitlichen Gerechtsame des Königs gegen ein solches Zu-
geständniß nichts einzuwenden habe, erfolgte doch keine Antwort
und erst nachdem der sächsische Bundestagsgesandte selbst die
Angelegenheit wieder in Erinnerung gebracht hatte, erstattete die
deshalb ernannte Commission am 18. August 1825 Vortrag,
in welchem sie erklärte, „daß sie in Bezug auf das festzusetzende
Verhältniß des Hauses Schönburg zum Deutschen Bunde sich
nicht für befugt halte, dem weisen Ermessen der Bundesglieder
vorzugreifen, was aber das Verhältniß des Hauses Schönburg
zur sächsischen Regierung betreffe, so könne die Bundesversamm-
lung sich vorerst nicht für competent erklären"“. Am 7. August
1828 räumte darauf der Bundestag auch dem Hause Schön-
burg die den Mediatisierten zugestandenen Rechte ein.
Die Zeit der hohen auswärtigen Politik war auf lange
für Sachsen vorüber; nur selten und bei minder wichtigen
Anlässen kam die sächsische Regierung mit fremden Staaten in
unmittelbare Berührung. Ein solcher wurde u. a. dadurch
gegeben, daß unter der großen Anzahl von Fremden, die Dresden
zu ihrem Aufenthalte zu wählen pflegen, sich ab und zu poli-
tisch anrüchige Personen befanden. So wurde im Jahre 1824
auf Antrag der Central-Untersuchungscomwission der Franzose
Victor Cousin, weil er in Verdacht stand eine Verbindung
zwischen der französischen und der deutschen Revolutionspartei
1) Ilse II, 568. — Die Schönburge sind nicht Mediatislerte sondern
nur sogenaunte reichsständische Personalisten.