Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

424 Sachsen von 1815—1833. 
von einer Confession zur anderen und das Verbot der Prose- 
lytenmacherei betreffend, folgte 1). Theils diese verletzende Form 
ihrer Entstehung theils aber auch manche darin enthaltene be- 
denkliche Bestimmung, z. B. die Einräumung eines privilegierten 
Gerichtsstandes nicht nur an die inländischen sondern auch an 
die ausländischen katholischen Geistlichen, welche dem Eindringen 
der Jesuiten Thür und Thor zu öffnen schien, machten diese 
Mandate zu einem Gegenstande der Mißbilligung und Besorgniß, 
umnd als nun die dadurch zur bürgerlichen Gleichberechtigung 
gelangte katholische Kirche keine Zeit verlor, das, woran sie 
bis jetzt gehindert gewesen war, nachzuholen, die Seelsorge für 
ihre Angehörigen in Kirche und Schule zu verbessern und zu 
erweitern, als Anfang 1828 das apostolische Vicariat die Or- 
ganisation der katholischen Pfarrsprengel bekannt machte, so 
gab dies für die Protestanten, die in den Katholiken immer 
noch nur Geduldete zu sehen gewohnt waren und darum auch 
hierin nichts als Übergriffe und Gefährdung erblickten, neues 
Argerniß. Die Beschwerde des katholischen Consistoriums über 
eine Schrift Krugs?), die von dem Kirchenrath noch vor dem 
wirklichen Erscheinen verfügte Unterdrückung des von Adam 
Müller in Leipzig im Sinne des liberalen Katholicismus beab- 
sichtigten Kanonischen Wächters, dann die Zurücknahme des 
Verbets nur unter der allerdings in dem Mandate von 1827 
begründeten Bedingung, sich der katholischen Censur zu unter- 
werfen, wurden als Beweise dafür aufgefaßt, daß nicht überall 
beiden Parteien mit gleichem Maße gemessen werde, und in der 
That schien ein Vergleich mit der Abhängigkeit der protestan- 
tischen Kirche von der Staatsgewalt, mit ver zum Theil dürf- 
tigen materiellen Lage ihrer Diener, die Klage zu begründen, 
daß durch die neuen Anordnungen eine Parität nicht geschaffen 
1) Abgedruckt in: Actenstücke und Verordnungen Über das Verhãltniß 
der katholischen Glaubensgenossen im Königreich Sachsen seit dem posener 
Frieden (1831). 
2) „Was sollten jetzt die preteßtantischen Katholiken in Deutschland 
thun?“
	        
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