Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

41 Sachsen von 1815—1833. 
würde, für diese 180000 Thaler verlangt. Um die Angemessen- 
heit dieser Forderung beurtheilen zu können, gieng man an die 
Prüfung des vorgelegten Staatshauchaltes, nach welchem der 
Ertrag der Domainen zu 670013 Thalern, der der Regalien 
zu 966942, der indirecten Abgaben zu 899250 Thalern, 
die Gesamteinnahme zu 4,884305 Thalern, die Ausgabe zu 
4,604353 Thalern angenommen war; es stellte sich heraus, daß 
die Nutzungen der dem Lande zu überlassenden Domainen schon 
jetzt dem Betrag der dafür vom Staate zu übernehmenden 
Leistungen wenigstens gleichkamen und voraussichtlich ihn in 
kurzem namhaft übersteigen würden, dennoch gieng der König 
in wirklich hochherziger Weise auf eine Herabsetzung der Civil- 
liste für seine Regierungszeit auf 500000 Thaler mit einem 
transitorischen, jährlich um 10000 Thaler zu verringernden 
Zusatze von 50000 Thalern ein. Dem Mitregenten setzte man 
20000 Thaler Zuschuß zu seiner Apanage aus. Verwickelter 
waren die Erörterungen über das Staats- und Familiengut 
und den Hausfideicommiß; das meiste Bedenken erregte die 
Bestimmung, daß der Besitz der königlichen Sammlungen, Ge- 
räthe und Kostbarkeiten nur in der albertinischen Linie ver- 
erben solle, weil dadurch die Möglichkeit offen gelassen war, 
daß diese Schätze einst vom Lande getrennt werden und in 
andere Häme übergehen könnten. Schließlich einigte man sich 
dahin, daß das Eigenthum des Hausfideicommisses zwar auch 
ferner dem königlichen Hause, jedoch ohne Beschränkung auf 
nie und Geschlecht zugeschrieben und der Besitz desselben als 
vom Lande unzertrennbar und unveräußerlich dem jedesmaligen 
Regenten Sachsens verbürgt wurde. 
Nach Erledigung dieses delicaten Punktes kam die Städte- 
ordnung an die Reihe, welcher die preußische und die bairische 
zu Vorbildern gedient hatten 1). Zu den Berathungen über 
dieselbe wurden auch aus einigen Städten Mitglieder der 
Communrepräsentanten gezogen. Die Deputierten der Stadt- 
1) Der Entwurf war von dem späteren App.-Ger.-Präs. Melhner 
ausgearbeitet.
	        
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