Landtag von 1831. 445
räthe versuchten erst einigen Widerstand, aber von der Ritter-
schaft im Stich gelassen mußten sie nachgeben und die Städte-
ordnung gieng fiegreich aus den Berathungen hervor. Die
Gelegenheit zur Vergeltung kam für die Städte unmittelbar
darauf bei der Berathung über die Verfassung, denn während
hier die Ritterschaft mit Ausnahme einer dem Gemeinwohle
sich freudig unterordnenden Minorität 1) mit großer Zähigkeit
für die Rettung ihrer Standesprivilegien stritt, liehen die
Städte der Regierung überall ihren Beistand, wo es die Be-
kämpfung dieser aristokratischen Opposition galt; fast bei allen
freisinnigen Veränderungen, die der Verfassungsentwurf erfuhr,
gab das städtische Votum den Ausschlag, wobei fast immer
die Deputierten von Dresden und Leipzig, namentlich Eisenstuck,
der, was bisher ohne Beispiel, gar nicht dem Stadtrathe ange-
hörte, als Vorkämpfer auftraten. Trotzdem gelang es der
Ritterschaft einzelne ihr mißliebige Bestimmungen, z. B. den
Satz, daß alle Gerichtsbarkeit vom Könige ausgehe, zu entfernen,
und selbst die Frage der Steuerfreiheit wurde nach heftigem
Streite zuletzt im Ganzen zu ihren Gunsten entschieden. Als
eine Nachwirkung der vorhergegangenen Kämpfe gegen die über-
griffe der katholischen Kirche kam auf Antrag der Stände?) in
die Verfassung die ausdrückliche Bestimmung, daß in Sachsen
weder neue Klöster errichtet noch Jesuiten oder irgend ein an-
derer geistlicher Orden jemals aufgenommen werden dürften.
Das unvollkommenste Stück des Verfassungswerkes war un-
streitig die Zusammensetzung der Volksvertretung nebst dem
Wahlgesetz. Um sich der bisherigen Verfassung möglichst eng
anzupassen stellte der Entwurf nicht nur das Zweikammersystem
sondern auch die Vertheilung der Abgeordneten zur zweiten
Kammer nach Ständen auf. Die erste Kammer sollte sich zu-
sammensetzen aus: den volljährigen Prinzen, dem Hochstift
1) namentlich v. Watzdorf, Graf Hoheuthal, Cruftus, v. Leyser,
v. Erdmannsdorf, v. Wietersheim, Ziegler v. Klipphausen, zum Theil
auch Fürst Schönburg-Waldenburg.
2) speciell des zittauer Sondicus Bergmann.