Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

456 Sachsen von 1815—1833. 
Zollerleichterung für sächsische Fabrikate von Preußen zu er- 
reichen sei; dieses trug aber Bedenken, ohne ausreichenden Grund 
an Sachsen allein ein Zugeständniß zu machen, das zu großen 
Mißbräuchen Anlaß geben mußte. 
Unterdessen begannen die Berathungen, welche die thü- 
ringischen Staaten im December 1822 zu Annstadt über ihre 
Handelsinteressen gepflogen hatten, die Aufmerksamkeit der säch- 
sischen Regierung auf sich zu ziehen; indeß ihre Geneigtheit, 
mit ihnen wegen Herstellung gemeinschaftlicher Handels= und 
Zolleinrichtungen in Unterhandlung zu treten, fand anfänglich 
keine Erwiderung. Der gothaische Minister v. d. Beck er- 
klärte dem sächsischen Gesandten unverhohlen, man werde so 
lange als nur möglich den Beitritt zu dem preußischen System 
zu vermeiden suchen, da es höchst verhaßt sei, schließlich werde 
aber doch nichts anderes übrig bleiben, und so lieferten diese 
Unterhandlungen in den nächsten Jahren kein Ergebniß. Da 
erfolgte 18. Januar 1828 der Abschluß des bairisch-würtem- 
bergischen Zollvereins, für Sachsen ein überaus folgenschweres 
Ereigniß. Denn bei der Möglichkeit, ja Wahrscheinlichkeit, daß 
nunmehr die dazwischenliegenden kleineren Staaten nicht umhin 
können würden, sich dem einen oder dem anderen der beiden 
großen Vereine anzuschließen, sah es sich der Gefahr ausgesetzt 
in eine völlig isolierte Lage zu gerathen und den einzigen seiner 
Industrie noch offenen Absatzweg samt der Ausfuhr zum Meere 
sich verschlossen zu sehen. Um dem vorzubeugen, um zwischen 
dem südlichen Vereine und dem preußischen Systeme ein 
Mittelglied einzuschieben, das deren Vereinigung hinderte und 
die bisherige Zerrissenheit der von Furcht vor der ihnen dro- 
henden Abhängigkeit von Preußen erfüllten kleineren Staaten 
in eine gewisse einige Dauer versprechende Form zu bringen, 
wurde am 26. März 1828 zwischen Sachsen und den ernesti- 
nischen Staaten zu Oberschönau eine Punktation unterzeichnet, 
welche die Gleichstellung ihrer Unterthanen rücksichtlich der Ein- 
führung und des Verkaufs ihrer Erzeugnisse als Hauptprincip 
festsetzte. Das durch seine geographische Lage besonders wich- 
tige Kurhessen wurde sogleich zum Beitritt eingeladen aber auch
	        
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