Verhaudlungen Über den Zollverein. 463
einer nach Berlin berufenen Deputation der leipziger Kaufleute
versicherte, obgleich zu einer Ausgleichung der sächsischen Inter-
essen gern bereit, doch im gegenwärtigen Augenblicke gegenüber
den lauten Ansprüchen eines Theils seiner Fabrikanten und
namentlich Frankfurts a. O. außer Stande zu durchgreifenden
Maßregeln die Hand zu bieten. Der letztere Punkt, die Be-
handlung der Meßplätze, von beiden Seiten mit der ganzen
Kraft tiefgewurzelten Vorurtheils festgehalten, blieb nach wie
vor der Hauptstein des Anstoßes, der allein die Verhandlungen
um ein volles Jahr aufhielt, und an dem allerdings Sachsen
noch ein viel höheres Interesse als Preußen hatte, da Leipzig
mehr als den vierten Theil zu den indirecten Staatseinkünften bei-
trug. Ein zweiter von Wietersheim herrührender Entwurf, wonach
die Eingangszölle für gemeinsame Rechnung und gemeinsamen Tarif
erhoben, Leipzig einen Meßrabatt gleich Frankfurt erhalten und eine
leichte Übergangssteuer für sächsische Fabrikate in Preußen ent-
richtet werden sollte, hatte kein besseres Schicksal, da Preußen,
von der Furcht vor der sächsischen Concurrenz beberrscht, nicht
nur den Schutzioll gegen Sachsen und den ausschließlichen Meß-
rabatt für Frankfurt aufrechthielt sondern überdies noch eine
Entschädigung von 25 % der sächsischen Theilquote an den ge-
meinsamen Zolleinnahmen für seine finanziellen Verluste bei
dieser Einigung beanspruchte. Vergebens unterstützten Baiern
und Hessen das Verlangen Sachsens nach Gleichstellung der
Messen; die Verhandlungen geriethen in völligen Stillstand.
Allein Kurhessens Beitritt zum preußischen Zollverein am
25. August 1831, der den Fortbestand des Mitteldeutschen
Vereins fast zur Unmöglichkeit machte, sokdie die rasch fort-
schreitende Verständigung zwischen Preußen und den süddeutschen
Staaten enthielten für die sächsische Regierung die eindringlichste
Mahnung auch ihrerseits nicht unthätig zu bleiben. Ende
März 1832 traf v. Zeschau zur Wiederaufnahme der Ver-
handlungen in Berlin ein. Sachsens Zugeständniß, auf Grund-
lage eines auf völliger Gegenseitigkeit beruhenden Vertrages die
preußischen Consumtionssteuern einführen zu wollen, beseitigte
von vornherein eine Menge Schwierigkeiten; nur in Betreff