Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

464 Sachsen von 1815—1833. 
des Meßrabatts von 20% , den Preußen als Schutzwehr gegen 
den leipziger Meßhandel für Frankfurt forderte, erklärte 
v. Zeschau jedes Zugeständniß für unmöglich. Abermals drohte 
an diesem fast allein noch unausgeglichenen Punkte das Ganze 
zu scheitern. Allein der überraschend schnelle Fortgang der 
Verhandlungen zwischen Preußen und Baiern und der Abschluß 
des Vertrags zwischen dem preußisch-hessischen und dem bairisch. 
würtembergischen Vereine am 22. März 1833 zwangen Sachsen 
auch seinerseits zum Schluß zu kommen. Zeschau willigte in 
den Meßrabatt von 20 % für Frankfurt für die nächsten zwei 
Jahre, wogegen Sachsen berechtigt sein sollte den nämlichen 
Waaren in Leipzig einen Rabatt von 5% zu gewähren; würde es 
jedoch vorziehen diesen nicht oder nach einem geringeren Satze 
zu erheben, so solle auch der frankfurter so herabgesetzt werden, 
daß zwischen beiden Plätzen ein Abstand von höchstens 15% 
verbliebe; der für Leipzig eintretende Rabatt wurde auch für 
Naumburg verwilligt. Falls sich nach Ablauf von vier Jahren 
ergebe, daß der frankfurter Handel zu dem leipziger in ein 
günstigeres Verhältniß getreten wäre, so solle eine weitere Er- 
mäßigung des frankfurter Rabatts eintreten, dafür wurde 
Leipzig, und zwar nicht bloß für die Zeit der Messen, die 
Contierung zugestanden, wodurch es den Vortheil gewann, daß 
die von da aus nach Rußland gehenden Waaren nicht mehr 
einen höheren Zoll zu entrichten hatten als die von Frankfurt 
abgehenden. Preußen erbielt ein Präcipuum von 300000 Thlr., 
zu welchem Sachsen nicht ganz 20000 Thlr. beitrug. Auf 
diese Bedingungen erfolgte 30. März 1833 die Unterzeichnung 
des Anschlußvertrags, der vom 1. Januar 1834 an den preußisch- 
hessischen, den bairisch-würtembergischen und demnächst auch 
(11. Mai) den auf Preußens Anregung von den thüringischen 
Kleinstaaten gebildeten Verein mit dem Königreiche Sachsen zu 
einem großen Zollverein verband. Dem Hauptvertrage mit den 
Zusatzartikeln vom 31. März folgte am nämlichen Tage der Ver- 
trag Sachsens mit beiden Zollvereinen wegen gleicher Besteue- 
rung innerer Landeserzeugnisse. 
So war endlich das mühselige Werk zu Stande gebracht.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.