1888
466 Sachsen von 1833—1848.
schluß völlig beendigen ließen, so konnte die feierliche Eröffnung
des ersten constitutionellen Landtags erst am 22. Januar 1833
stattfinden. Zum Präsidenten der ersten Kammer ernannte
der König den Landesältesten der Oberlausitz v. Gersdorff
auf Gräöditz, zu dem der zweiten aus den von der Kammer vor-
geschlagenen Candidaten den Generalleutnant v. Leyßer; daß
auf den Vicepräsidentenstuhl in beiden Kammern Leirzi
Bürgermeister Dr. Deutrich und Stadtverordnetenvorsteher
Dr. Haase, erhoben wurden, war eine besondere Auszeichnung
für Leipzig, für die Residenz eine neue Quelle der Eifersucht.
Zum erstenmale wurden die getreuen Stände vom Throne
herab durch den Landesherrn in Person begrüßt. „Daß mir“,
sprach der König „noch in meinem hohen Alter die Freude
zu Theil wird, Sie, m. H., als die neuerwählten Vertreter
meines Volkes um mich versammelt zu sehen und vereinigt mit
Ihnen für des Landes Wohl wirken zu können, das zähle ich
unter die günstigsten Ereignisse meines Lebens. Möge Gott
Ihre Bemühungen mit Erfolg segnen!“ Die eigentliche Thron-
rede, welche v. Lindenau verlas, wies auf die Aufgabe des
Landtags hin, den Geist und Sinn der Verfassung auf das
gesamte Staatsleben überzutragen und das neue Gebäude so
fest, ruhig und vernunftgemäß zu begründen, daß jede künftige
Ständeversammlung nur darauf fortzubauen habe; sie ver-
sicherte den ernsten und aufrichtigen Willen der Regierung zu
diesem Ziele mitzuwirken und gab den thatsächlichen Beweis
dafür durch die Ankündigung einer großen Anzahl von Gesetz-
entwürfen, welche den Ständen vorgelegt werden würden um
die Verwaltung und Gesetzgebung im Sinne der Verfassung
umzugestalten.
Daß die von der Regierung vorgelegte, der bairischen nach-
gebildete provisorische Landtagsordnung 1) nicht sofort zur Be-
rathung kam, erzeugte eine Unsicherheit im Formellen, die über
die Frage wegen des Abtretens der Minister und königlichen
1) Zur Annahme einer definitiven Landtagsordnung kam es erft
1857.