Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

1888 
466 Sachsen von 1833—1848. 
schluß völlig beendigen ließen, so konnte die feierliche Eröffnung 
des ersten constitutionellen Landtags erst am 22. Januar 1833 
stattfinden. Zum Präsidenten der ersten Kammer ernannte 
der König den Landesältesten der Oberlausitz v. Gersdorff 
auf Gräöditz, zu dem der zweiten aus den von der Kammer vor- 
geschlagenen Candidaten den Generalleutnant v. Leyßer; daß 
auf den Vicepräsidentenstuhl in beiden Kammern Leirzi 
Bürgermeister Dr. Deutrich und Stadtverordnetenvorsteher 
Dr. Haase, erhoben wurden, war eine besondere Auszeichnung 
für Leipzig, für die Residenz eine neue Quelle der Eifersucht. 
Zum erstenmale wurden die getreuen Stände vom Throne 
herab durch den Landesherrn in Person begrüßt. „Daß mir“, 
sprach der König „noch in meinem hohen Alter die Freude 
zu Theil wird, Sie, m. H., als die neuerwählten Vertreter 
meines Volkes um mich versammelt zu sehen und vereinigt mit 
Ihnen für des Landes Wohl wirken zu können, das zähle ich 
unter die günstigsten Ereignisse meines Lebens. Möge Gott 
Ihre Bemühungen mit Erfolg segnen!“ Die eigentliche Thron- 
rede, welche v. Lindenau verlas, wies auf die Aufgabe des 
Landtags hin, den Geist und Sinn der Verfassung auf das 
gesamte Staatsleben überzutragen und das neue Gebäude so 
fest, ruhig und vernunftgemäß zu begründen, daß jede künftige 
Ständeversammlung nur darauf fortzubauen habe; sie ver- 
sicherte den ernsten und aufrichtigen Willen der Regierung zu 
diesem Ziele mitzuwirken und gab den thatsächlichen Beweis 
dafür durch die Ankündigung einer großen Anzahl von Gesetz- 
entwürfen, welche den Ständen vorgelegt werden würden um 
die Verwaltung und Gesetzgebung im Sinne der Verfassung 
umzugestalten. 
Daß die von der Regierung vorgelegte, der bairischen nach- 
gebildete provisorische Landtagsordnung 1) nicht sofort zur Be- 
rathung kam, erzeugte eine Unsicherheit im Formellen, die über 
die Frage wegen des Abtretens der Minister und königlichen 
1) Zur Annahme einer definitiven Landtagsordnung kam es erft 
1857.
	        
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